Weiterbeschäftigung nach befristeter Einstellung
MyHandicap User
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schwerbehinderte ab 50 GDB auf Dauer nach einem befristeten Arbeitsvertrag einzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Beyer
ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schwerbehinderte ab 50 GDB auf Dauer nach einem befristeten Arbeitsvertrag einzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Beyer
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Antworten
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Hallo Carolin,
Nein. Es gelten keine anderen "Nachteilsausgleiche" in diesem Fall.
Annette
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Hallo Carolin,
das kann ich nur bestätigen. 😡
Traurig,aber wahr, da kannst du wohl nichts machen.
Viele Grüße, Micha
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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