wo beantrage ich ein persönliches budget und wo gebe ich diesen antrag ab?

mir hat man gesagt,ich kann für meine frau ein persönliches budget beantragen.jetzt war ich bei der rentenversicherung,die dame hat mich komisch angeschaut,doch sie hat einen antrag gefunden,nur konnte sie mir nicht sagen,wo ich diesen wieder abgeben kann,so dass er auch bearbeitet wird.sie sagte auch gleich,von der rentenversicherung bekomme ich nichts als persönliches budget.wer kann mir sagen wie das genau funktioniert und wo ich den antrag abgeben kann.
ich freu mich schon auf eure hilfe und danke euch im voraus

Antworten

  • da das persönliche budget trägerübergreifend ist, kannst du den antrag überall abgeben: krankenkasse, rentenversicherung etc.
    blöd nur dass die sachberabeiterin nichts davon weiß

    fritzi 😡
  • Hallo tschodle,

    bin auch gerade dabei das persönliche Budget für mich zu beantragen. Also ich finde es nicht so einfach. Es kommt darauf an in welcher Stadt du eben lebst.

    Es wird hier bei mir bei der Stadt beantragt und hier bei uns haben die echt noch null Ahnung. Ich bin die erste, die in unserer Stadt ein persönliches Budget beantragt also bin der Vorreiter hat mir heute meine Rechtsanwältin gesagt.

    Meinen Antrag habe ich zusammen mit dem ZSL einer anderen Stadt ausgefüllt da bei mir in meiner Stadt keiner Ahnung davon hat.

    Es geht dabei ja auch um den Hilfebedarf ist ja alles nicht so einfach finde ich.

    Wünsche viel Erfolg alles Liebe

    STUBSI 😉
  • hallo tschodle,

    ich stecke seit einem halben jahr einen ämtermarathon sondergleichen... ich schreibe mal, wie es bei mir war, ohne zu wissen, ob das der regelfall ist.

    als erstes musste ich die höherstufung innerhalb der pflegestufe bei der pflegekassen beantragen. nach 8 wochen kam der mdk zur begutachtung nach hause. in hessen beträgt die wartezeit generell 8 wochen, es sei denn, es geht um palliativ-versorgung. innerhalb von 12 wochen nach antragseingang sollte (lt. gesetz) die begutachtung durchgeführt werden.

    als nächstes habe ich beim versorgungsamt einen verschlimmerungsantrag gestellt und nun ein "aG" im schwebi-ausweis.
    zusammen mit pflegestufe II und dem aG sowie einem grad der behinderung von 100% kommt die krankenkasse (per krankentransportrichtlinien-gesetz) für sämtliche anfallenden taxi/ behindertentransportfahrten zu ambulanten therapie-terminen auf. mit den beiden einstufungen entfallen hier alle kosten für den öffentlichen personennahverkehr, d.h. die wertmarke ist umsonst, wie es sonst nur für alg-II/ hartz-IV-empfänger ist. zusätzlich habe ich den blauen "behindertenparkausweis" (genannt parkerleichterung) beim strassenbauamt - andernorts ggf. beim ordnungsamt - beantragt.
    so. damit waren die neuen fahr- und fortbewegungsdinge abgehakt.

    das pb habe ich beim landeswohlfahrtsverband beantragt; mein antrag wurde an die zuständige abteilung des gesundheitsamtes weitergeleitet. nach 16 wochen kam die gutachterin des gesundheitsamtes zu mir nach hause; das gespräch hat keine halbe stunde gedauert. sie wird ihre stellungnahme an den lwv als kostenträger weiterleiten.
    was die bewilligung des stundenumfangs angeht? keine ahnung. so weit bin ich noch nicht. wenn ich mir den bisherigen verlauf anschaue, hat das sicher noch mindestens 6 wochen zeit. bis dahin werde ich ein beratungstermin bei einem verein zur förderung der autonomie behinderter machen.

    die leute bei der arge sind noch langsamer, was rechtswidrig ist. dazu schreibe ich mal andernorts, wenn mir danach ist.

    keine ahnung, ob da was hilfreiches für dich dabei war. sind mal ein paar zahlen zum vergleich...

    lg,
    vanilla
  • Hallo Vanilla,

    darf ich dich kurz was fragen.

    Na es betrifft den Thread hier. Du schreibst:

    (per krankentransportrichtlinien-gesetz) für sämtliche anfallenden taxi/ behindertentransportfahrten zu ambulanten therapie-terminen auf. mit den beiden einstufungen entfallen hier alle kosten für den öffentlichen personennahverkehr, d.h. die wertmarke ist umsonst, wie es sonst nur für alg-II/ hartz-IV-empfänger ist.

    Was heißt das also ich habe auch aG 100% B und H für sämtliche anfallende Taxi/behindertentransportfahrten zu ambulanten Therapie-Terminen also du musst dann das nicht bezahlen. Aber man braucht doch dann einen Schein also Taxischein oder so.

    Habe damit immer Schwierigkeiten wenn es mir schlecht geht ud ich zum Arzt muss, dann muss ich jedesmal BEK anrufen und dort betteln um eine Genehmigung oder wie.

    Kenne mich da einfach nicht aus.

    Wäre lieb wenn du die Frage beantwortest.

    Hoffe es ist in Ordnung wie ich es hier gschrieben habe.

    Alles Liebe STUBSI 😉
  • Hallo tschodle,
    also es gibt immer zwei Möglichkeiten des persönlichen Budgets: Einmal das trägerübergreifende Budget und einmal ein persönliches Budget direkt von einem Leistungserbringer. Kommt immer ganz darauf an, was Du beantragen willst. Willst Du z.B. eine rundum Betreuung beantragen, so sind als Leistungsträger die KK, Pflegekasse und der Sozialhilfeträger zuständig. Hier kannst Du den Antrag bei einem der drei abgeben. Alle Beteiligten setzen sich dann an einen Tisch und bereden.
    Willst Du hingegen, wie hier beschrieben, die Fahrten zu den Behandlungen beantragen, so ist das Sache der KK, aber hier brauchst Du das Budget nicht.
    Also, wenn Du mir mitteilst, für was Du das Budget benötigst, dann kann ich Dir auch genaueres sagen. Gerne auch per PM
  • für die fahrten zu ambulanten therapien, d.h. alle arztbesuche, physiotherapie, ergotherapie, logotherapie, psychotherapie, arbeitstherapie - alle therapien, die von der kk gezahlt werden können bei entsprechender indikation über ärztliche verornung als krankenfahrten übernommen werden.
    dazu stellt deine hausärztin oder eine fachärztin einen formlosen antrag bei der kk für kostenübernahme für fahrtkosten für ambulante fahrten. am besten mit bezug auf die krankentransportrichtlinien:
    http://www.aok-gesundheitspartner.de/inc_ges/download/dl.php/bundesverband/krankentransport/imperia/md/content/gesundheitspartner/bayern/krankentransporte/richtlinien/bv_kt_rlgba.pdf

    daraufhin bekommst du entweder eine kü für ein quartal oder gleich ein ganzes jahr. oder ein formular, was die ärztin ausfüllen soll. als nächstes wählst du ein taxi-unternehmen, an das du gebunden bist, weil sie direkt mit der kk abrechnen. wechsel sind innerhalb einer genehmigung möglich aber brauchen eine begründung, z.b. unzuverlässigkeit.
    trotzdem muss der arzt für jede verordnung (auch praxisbesuche) eine verordnung für krankenfahrten ausfüllen, die vom taxi-unternehmen entgegengenommen wird. im gegenzug unterzeichnest du für jede fahrt eine anwesenheitsbescheinigung. das machen die aber quartalsweise.

    ansonsten gibt es wohl noch taxigeld. was das genau ist, weiss ich (noch) nicht...

    liebe grüße
    vanilla
  • Hallo tschodle,

    interessant wäre für was du ein Persönliches Budet (PB) beantragen willst.

    Grundsätzlich kannst du den Antrag bei jedem Leistungsträger (auch bei der Rentenversicherung) oder einer der Servicestellen abgeben. Servicestellen für deinen Wohnort kannst du hier http://www.reha-servicestellen.de/ abrufen. Sollte der von dir gewählte Leistungsträger nicht zuständig sein ist er verpflichtet den Antrag, an den voraussichtlich zuständigen, weiterzuleiten. Dass es von der Rentenversicherung grundsätzlich kein PB gibt stimmt nicht. Es kommt immer auf die beantragte Leistung an. Wenn die Rentenversicherung für die beantragte Leistung zuständig ist und die Leistung budgetfähig ist, dann gibt es das auch von der RV.

    Schöne Grüße
    Rainer
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