wie groß darf wohnung sein bei grundsicherung

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  • naja die frage muss schon konkretisiert werden. Wie viele Leute? Liegt eine Behinderung vor, die einen Mehrbedarf begründet (Rollstuhlfahrer) und v.a. in welchem Ort?????
  • Sorry, wollte etwas mehr Schreiben aber die seite war auf einmal weg.

    Also, mein Sohn ist Mehrfach-Schwerstbehindert im Januar 18j. geworden und wir haben gleich Grundsicherung beantragt.
    Er geht bis 1.7.10 noch zur Schule ab September dann in die Werkstatt.

    Heute nach langen 5 Monaten hatte ich ein Termin um alle dazugehörigen Unterlagen einzu reichen.Sprich Kindergeld nachweis Mietvertrag usw.
    Es wurde mir Gesagt das unsere Wohnung zu groß ist 110 qm und ich mich um eine andere um gucken müße.

    Wir haben doch keine Grundsicherung für uns als Familie Beantragt,sonder nur für unseren Sohn.
    Mein Mann geht Arbeiten.

    ist das Rechtens? können die das von uns Verlangen?
    LG
    arndi
  • also ich bin zwar kein Spezialist in dem Bereich. Meines Wissens gilt als angemessener Wohnraum für eine 2 Personen Haushalt 60 qm. Für jeden weiteren Angehörigen kommen nochmal 15 qm hinzu und falls eine Behinderung besteht und Dein Sohn Rollstuhlfahrer ist, dann kannst Du nochmal 15 qm hinzu rechnen. Die Kosten für die Unterkunft wird eh nicht voll übernommen, sondern nr der Anteil, der für Deinen Sohn anfällt. Also wenn Du mich frägst, dann können die es sich nicht so einfach machen und auf ne andere Wohnung verweisen.
    Liebe Grüße
  • Guten Morgen Arndi,

    sei herzlich willkommen im Forum.

    Die Aussage durch den SB - Sachbearbeiter der ARGE ist nicht ganz richtig.

    Die Größe (qm) der Wohnung richtet sich nach dem Bedarf der Behinderung von Eurem Sohn und was im Schwerbehindertenausweis drin steht.

    Beispiel:
    Mit einer Behinderung und dem Merkzeichen aG ( Rolli ) hat Euer Sohn einen alleinigen Anspruch auf 69 qm ( DIN 18025/1 ) + 4,50 qm Freisitz, + 8 qm für Abstellfläche / Keller und dann kommt der Bedarf für Euch dazu. Laut Mietvertrag werden, wird die Miete durch 3 in Eurem Fall geteilt und das sind dann die Anteiligen Kosten für Euren Sohn für Miete und UK- Kosten.

    Oft scheitert die Bewilligung durch die ARGE daran das kein aktuelles Pflege gutachten vorliegt wenn eine Pflegestufe vorhanden ist. ( es darf nicht Älter als 6 Mon.sein ) Trifft das Beispiel auf Euren Sohn zu, dann wäre ein Umzug eine besondere Härte und unzumutbar. Mfg Lyn 😉
  • Hallo zusammen,

    Danke für die schnellen antworten,

    ich muß dazu sagen das wir vier Personen sind und habe der vom Grundsicherungs Amt auch Gesagt das mein Sohn im Rollstuhl sizt,das er ein Stehständer hat ein Spezial-Stuhl und noch andere sachen an Hilfsmittel so wie Ball und Matte und das wir eine Garage brauchen für seine Fahrräder sprich Therapie-Dreirad-Fahrrad und ein Therapie-Dreirad-Tandem.

    Der Knaller ist,sie sagte zu mir das ich alle zwei Wochen mit Zeitungsausschnitte bei ihr vorbei kommen muß um zu Beweisen das ich auf der suche bin.
    Ich war ganz ruhig und sagte nur ja,ja aber Gedacht habe ich was anderes.
    Das werde ich natürlich nicht machen da wir bzw mein Mann die Hauptmiete Zahlt.

    viele grüße

    arndi

    PS: Schwerbehinderten-Ausweis= G ag H RF (B) 100%
  • moment mal! es bleibt eigentlich alles, wie es ist. nur dass dein sohn jetzt nimmer zur schule geht sondern inne werkstatt. wieso braucht ihr dann grundsicherung für ihn, wenn der daddy eh alles bezahlt???
  • RoMeO schrieb:
    moment mal! es bleibt eigentlich alles, wie es ist. nur dass dein sohn jetzt nimmer zur schule geht sondern inne werkstatt. wieso braucht ihr dann grundsicherung für ihn, wenn der daddy eh alles bezahlt???


    Hallo,

    Grundsicherung steht jedem zu der nicht in der Lage ist sein eigenes Geld zu Verdienen bzw erst ab 18j.
    Von daher bleibt nix wie es ist.

    LG
    Arndi
  • Hallo arndi,

    der Hinweis von Lyn auf die entsprechende DIN ist schon sehr gut.

    Dass man Eure gesamte Wohnsituation und nicht bloß die Eures Sohnes betrachtet, liegt wohl an §7 Absatz 3 SGB II. Demnach lebt Euer Sohn mit Euch in einer sog. Bedarfsgemeinschaft (BG). Und bei Anträgen auf Grundsicherung wird die gesamte BG betrachtet und nicht bloß der einzelne Antragsteller.

    Weshalb wollt Ihr überhaupt Grundsicherung beantragen? Einfach nur so oder besteht ein kronkreter Bedarf?

    Euer Sohn kann beispielsweise aufgrund seiner Schwerbehinderung bei Euch in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert bleiben.
    Auch Kindergeld könnt Ihr noch weiter beziehen, wenn er nicht im Stande ist, sich aus seinem Einkommen selbst zu unterhalten. Das wäre erst der Fall, wenn er in der Werkstatt über 7.000 Euro im Jahr verdient. Und mir ist keine Werkstatt bekannt, die derartige Löhne zahlt.

    Bei weiteren Fragen könnt Ihr euch gerne wieder an uns wenden 😀
  • arndi schrieb:
    RoMeO schrieb:
    moment mal! es bleibt eigentlich alles, wie es ist. nur dass dein sohn jetzt nimmer zur schule geht sondern inne werkstatt. wieso braucht ihr dann grundsicherung für ihn, wenn der daddy eh alles bezahlt???


    Hallo,

    Grundsicherung steht jedem zu der nicht in der Lage ist sein eigenes Geld zu Verdienen bzw erst ab 18j.
    Von daher bleibt nix wie es ist.

    LG
    Arndi


    ja aber er bleibt doch bei euch zuhause wohnen oder? ich mein an der gesamtsituation ändert sich doch nix? keine weiteren kosten. im gegenteil. er kriegt noch lohn in der werkstatt.


  • Weshalb wollt Ihr überhaupt Grundsicherung beantragen? Einfach nur so oder besteht ein kronkreter Bedarf?


    Hallo Justin,

    Grundsicherung hat der Anspruch, der das 18.Lebensjahr vollendet hat und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

    Mit dem Sozialgesetzbuch XII ist die soziale Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wieder in das Sozialhilferecht eingefügt worden.

    lieber Justin,besteht nicht bei jedem konkreter Bedarf?
    Mein Mann ist allein Verdiener und was uns zu steht? oder sehe ich das jetzt falsch.
    Es geht mir hier nur ums Recht.
    Uns bzw mein Sohn der voll Erwerbsgemindert ist steht halt das Geld zu, aber ist es auch so das die vom Amt dann sagen können ihr dürft nicht so eine große Wohnung haben?

    Wie Gesagt, mein Sohn ist im Rollstuhl steht uns dann nicht sogar eine Behinderten gerechte Wohnung zu?
    und die ist weit aus Teurer.
    Hier in NRW zumindestens

    Viele Grüße
    arndi
  • RoMeO schrieb:
    arndi schrieb:
    RoMeO schrieb:
    moment mal! es bleibt eigentlich alles, wie es ist. nur dass dein sohn jetzt nimmer zur schule geht sondern inne werkstatt. wieso braucht ihr dann grundsicherung für ihn, wenn der daddy eh alles bezahlt???


    Hallo,

    Grundsicherung steht jedem zu der nicht in der Lage ist sein eigenes Geld zu Verdienen bzw erst ab 18j.
    Von daher bleibt nix wie es ist.

    LG
    Arndi


    ja aber er bleibt doch bei euch zuhause wohnen oder? ich mein an der gesamtsituation ändert sich doch nix? keine weiteren kosten. im gegenteil. er kriegt noch lohn in der werkstatt.


    Hallo,

    im grunde genommen hast du recht es bleibt alles wie es ist nur,er Wohnt bei uns aber es kommen ja mehr kosten auf uns zu da die Krankenkassen jetzt nicht mehr alles zahlen.
    Halt die ganzen zuzahlungen Medikamente Krankengymnastik usw.
    Wenn mein Sohn NICHT Behindert wäre würde er keine zuzahlungen haben dann würde er Arbeiten und sein Geld selber Verdienen.
    Und in der Werkstatt bekommt er das erste Jahr 62 euro davon kann man nicht Leben,oder?

    viele grüße
    arndi
  • Hallo Leute,
    also ich muss Arndi zustimmen. Es gibt dieses Gesetz, also können sie es auch nutzen. Egal ob such was änderr oder nicht. Darauf kommt es an finde ich. Was due Zuzahlungen angehen, von denen wird Dein Sohn befreit werden. Dazu kannst Du einen Antrag bei der KK stellen. Also uch bin weiterhin der Meinung dass das Amt Euch nicht ohne weiteres auf eine kleinere Wohnung verweisen darf. Und wie schwer es ist als Alleinverdiener, weiss ich zu genau v. a. in München wo ich allein für die Miete 1000 € zahle 🙁
  • Hallo Cavus75

    ich danke dir das du mir zustimmst, aber mit den zuzahlungen ist es so das mein Sohn jetzt noch bis Juli diesen Jahres zur Schule geht und ab September erst in einer Werkstatt kommt und ab diesem zeit punkt kann ich erst die Befreiung beantragen vorher geht es nicht, sorry ginge schon aber da wird dann das Gehalt meines Mannes angerechnet und wir werden anders dann Berechnet.
    Ab September wenn mein Sohn dann in die Werkstatt geht ist er dann Selbst Versichert und dann kann ich die Befreiung beantragen und werde es auch so tun.

    Deine Miete ist aber ganz schön hoch,ist das so in München? hier im Ruhpott ist alles anders 🥺

    Viele Grüße
    arndi 😃
  • Hallo Arndi,
    was die Befreiung angeht hast Du Dich selbst korrigiert 😀 Ja, München ist ein teures Pflaster da siehts im Ruhrpott wirklich anders aus. Meine Frau kommt von dort und meine Schwiegereltern leben dort. Aber es sind nicht ganz 1000€. 989 € um genau zu sein, wie sollte ich sonst die Miete bezahlen wenns 1000 wären 😀.....
  • Hallo Cavus75

    wenn es nur 989 euro sind dann geht es ja noch..... 🥺 war ein spaß

    schönen abend noch
  • Hallo arndi,

    mein Bruder hat auch einen GdB von 100 + MZ: G,aG,H,RF,(B) und wohnt auch bei meinen Eltern! Er arbeitet auch in einer Beh.-Werkstatt, aber verdient nicht viel!
    Den Rest (Grundsicherung) bekommt er vom Amt!
    Ihm steht aber noch mehr zu, aber meine Eltern wollen das nicht beantragen, keine Ahnung warum, wohl zuviel Stress!??


    So, in deinem Fall würde ich einfach den VdK einschalten. (Würdet ihr aus dem Osten kommen, dann wäre der Sozial-Verband besser)
    Ich nehme an, du bist nicht Mitglied im VdK, dann werde einfach Mitglied bzw. dein Sohn.
    Den Widerspruch soll der VdK machen, bei Erfolg (da wird der VdK dich drüber aufklären), bekommst du die Unkosten zurück etc. pp....
    Man muss aber nicht unbedingt im VdK sein (Bin mir aber nicht Sicher), nur dann musst du halt etwas mehr bezahlen! Was du aber wieder zurück bekommst, wenn Du im Recht bist.



    Wenn du aber meinst, der VdK wäre nicht das richtige (weil manche haben negative Erfahrungen gemacht, meist aber im Osten), dann suche dir einen Fachanwalt für Sozialrecht/Schwerbehindertenrecht!
    Wie gesagt, wenn du im Recht bist (darüber wird dich dann der Anwalt in Kenntnis setzen), bekommst du das Geld zurück oder aber, der Anwalt holt sich das Geld direkt vom Amt und du musst rein gar nichts zahlen! So war es bei mir.
    Außerdem, steht deinem Sohn sowieso einen Beratungsschein für einen Anwalt zu. Diesen kannst du beim Amtsgericht beantragen bzw. selbst hingehen!!!
    Mir hätte auch ein Beratungsschein zugestanden, nur mein Anwalt meinte, denn brauche ich nicht zu beantragen, er sehe schon, dass ich im Recht bin und deshalb dass Amt die Anwaltskosten übernehmen müsse. Und so war es auch!



    Gruß
  • Hallo GdB

    1. Frage, Was Steht ihm denn noch zu? wir kommen aus NRW und eigentlich Steht einem doch nur die Grundsicherung zu?!

    2.Frage ist was ist der VDK? kenn ich nicht.

    Wir warten erst einmal ab was das ganze so ergibt und wenn die irgendwann kommen und wollen das wir aus ziehen dann werden wir da gegen angehen.

    Gruß arndi
  • arndi schrieb:
    Hallo GdB

    1. Frage, Was Steht ihm denn noch zu? wir kommen aus NRW und eigentlich Steht einem doch nur die Grundsicherung zu?!

    2.Frage ist was ist der VDK? kenn ich nicht.

    Wir warten erst einmal ab was das ganze so ergibt und wenn die irgendwann kommen und wollen das wir aus ziehen dann werden wir da gegen angehen.

    Gruß arndi


    Hi, das Thema ist sehr komplex und es gibt viele Gesetze, Regelungen, Urteile, etc. die selbst ein Fachanwalt kaum weiß!
    Kleine Beispiele:
    Dein Sohn hat nicht nur ein Anrecht auf Grundsicherung, sondern auch auf 17% Mehrbedarf (wenn er Grusi nach dem SGB XII bezieht) ! Auch wenn er in einer Beh.Werkstatt arbeitet!
    Aber du sagtest ARGE, dann also SGB II, dann müsste deinem Sohn sogar 36% Mehrbedarf zustehen, aber nur, wenn er in einer Behinderten Werkstatt arbeitet und die das als Maßnahme am Teilhabe am Arbeitsleben anrechnen.
    Mein Bruder wiederum, bekommt keine Rente, er arbeitet in einer Beh. Werkstatt, er bezieht aber trotzdem die Grusi nach dem SGB XII, obwohl das gar nicht zulässig ist.
    Hast Du schon eine Pflegestufe beantragt! Mein Bruder ist Pflegestufe 3, er geht aber trotzdem noch 6 - 7 Stunden arbeiten etc. Das Pflegegeld bekommt meine Mutter zusätzlich! Dieses Geld darf und wird auch nicht angerechnet.
    Dann muss dein Sohn ja auch die Unterkunft bei dir bezahlen, wie gesagt, das Pflegegeld darf nicht angerechnet werden ...
    Dein Sohn hat noch auf so vieles Anspruch(!), wenn das und oder das etc...


    Es geht ja bei dir auch um die Frage der Wohnsituation.
    Mit dem Merkzeichen "H" und/oder "B", steht deinem Sohn nicht nur einen Mehrbedarf von xx qm zu, sondern auch ein extra Raum für den/einen Betreuer! Also, wenn du mal keine Zeit hast .................

    Wie gesagt, das Thema ist zu komplex! Da weiß ich auch nicht alles, kann auch sein das zwischenzeitlich wieder andere Regelungen greifen oder bla bla bla....
    Deshalb wäre es besser, einen Fachanwalt einzuschalten oder den VdK, wenn die sich am Amt sträuben sollten!

    Was du aber auch jetzt schon machen kannst/solltest ist, erst einmal zu einem Fachanwalt gehen, um dich beraten zu lassen bzw. um dir Infos zu holen. .....
    Bei mir hat diese Info-Stunde damals nur 25,- Euro gekostet!
    Wenn du dann nur noch Bahnhof verstehst und es Dir zu viel wird, dann kannst du ihn direkt beauftragen oder zum VdK gehen.
    Achte aber DRINGENST darauf, dass du nur einen Fachanwalt für dieses Themengebiet zu Rate ziehst!!!
    Du kannst auch zum VdK gehen und dich beraten lassen, wenn die Zeit haben! ....
    Die musst du aber auch bezahlen (Ich glaube auch, wenn du Mitglied bist!?!?), wieviel, dass weiß ich nicht.


    Der VdK ist ein Sozialverband, der vieles in dieser Richtung weiß und auch für dich regeln kann! (Hilfe, Ansprüche , Widersprüche, etc. pp.) Der VdK schaltet meist auch Fachanwälte Sozialrecht/Schwerbehindertenrecht/Rentenrecht ein!
    Das ist der VdK von NRW:
    http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?SID=VV16NEKxvMuVRia6sFKIpC6KGBWs3K&ID=nw1
    Musst jetzt nur noch die richtige Geschäftsstelle (Raum xxxxx) auswählen!


    Aber es sei gesagt, einige haben auch negative Erfahrungen mit dem VdK gemacht!
    Aber meistens im Osten, hier in NRW soll der VdK recht gut sein! Aber da kann ich keine Garantie geben.......
  • Hallo arndi,

    leider kann ich erst heute wieder antworten, da meine Stundenzahl bei MyHandicap begrenzt ist und ich noch andere Verpflichtungen habe.

    Zu Deiner ursprünglichen Frage:
    Wenn Dein Sohn Grundsicherung aufgrund von Erwerbsminderung erhalten soll, entfällt die Vermutung der Bedarfsdeckung in der Haushaltsgemeinschaft. Demnach ist dann auch nicht mehr das gesamte Haus zu betrachten, sondern nur die Wohnfläche Eures Sohnes. Wobei es dabei sicherlich eine Rolle spielen wird, dass er nicht alleine wohnt.

    Bzgl. der Größe hat Lyn bereits alle notwendigen Hinweise gegeben.

    Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht im Stande sind, ihr eigenes Leben zu finanzieren - und das ist Dein Sohn ja eindeutig nicht - können bei Krankenkasse und Pflegeversicherung auf Antrag familienversichert bleiben.

    Ich hoffe, Dir konnte weitergeholfen werden. Bei weiteren Fragen melde dich jederzeit gerne wieder.