ich bin berufstätig muß ich pflegegeld für mein behinderte sohn als verdinst für sein unterhald gebe

ich bin berustätig pflege ich dazu mein voljährige behinderte sohn,muß ich mein pflegegeld zum unterhald für mein sohn abgeben?

Antworten

  • Hallo bonita,
    ich habe deine Frage nicht ganz verstanden. Aber grundsätzlich ist das Pflegeld zur Pflege da und dient nicht als Unterhalt, es wird auch nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Ich hoffe, damit konnte ich dir schon helfen.
    Wenn nicht, dann präzisiere bitte deine Frage ein wenig.
    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
  • Hallo Bonita,

    das Pflegegeld ist eine Leistung, die betroffene in die Lage versetzen soll, für die Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung sich eine Unterstützung zu holen. Als Unterstützung gilt eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson (Angehörige, Bekannte oder auch irgendeine Hausfrau z.B., die zur Unterstützung kommt). Das bedeutet, dass das Pflegegeld kein Einkommen im rechtlichen Sinne darstellt und somit auch nicht als Einkommen angerechnet werden kann. Dies gilt auch bei einem Antrag für Sozialleistungen. Hier wird das Pflegegeld auch nicht angerechnet.
    Für mich wäre die Schlussfolgerung die, dass Du das Pflegegeld bekommst und nicht zum Unterhalt angerechnet wird, wenn Du Deinen Sohn pflegst.

    Ich hoffe, die Antwort reicht Dir aus.

    Viele Grüße

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