SUVA-Taggeld bei (gem. Gutachten höchstmögl.)Teilzeit-Arbeit?

Hallo an alle

gemäss Medas-Gutachten ist mir bei wechselbelastender Tätigkeit infolge unfallbedingter Rückenprobleme eine max. Arbeitsfähigkeit von 50% zumutbar. Seit März habe ich nun endlich eine Stelle gefunden, welche diese Bedingungen erfüllt.

Vor meinem Unfall war ich arbeitslos als SRK-Pfleger und erhielt daher bei 100% Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld von ca. Fr. 2400.-/Mt. Mit meiner 50%-Stelle verdiene ich nun monatlich ca. 1900.-Fr, die SUVA zahlt nun jedoch nur noch Fr. 500.-/Mt. aus (Taggeld - Lohn und nicht 50% des vollen Taggelds)

Damit lohnt sich eine Arbeit zumindest finanziell gar nicht, was für mich höchst fragwürdig ist. Ich freue mich daher sehr, dass mir meine Arbeit in einem guten Team sehr gefällt und möchte doch fragen, ob dieses Vorgehen überhaupt korrekt ist. Herzlichen Dank für Eure Antworten und Tipps zum weiteren Vorgehen.

Liebe Grüsse Kunibert

P.S.: Da vereinbart wurde, mit dem Rentenentscheid noch die Probezeit abzuwarten und mein Chef zwar zufrieden ist aber der Meinung, auf Dauer seien aufgrund meiner Rückenprobleme 50% zu viel bin ich froh um weitere Tipps von Euch und werde mich wenn nötig nochmals an euch wenden.

Antworten

  • Hallo Kunibert,
    ich habe deine Frage an meine Kollegin in der Schweiz weitergeleitet. Sie wird sich morgen bemühen, Infos für dich rauszufinden.
    Bitte hab noch etwas Geduld mit Ihrer Antwort bzw die der Fachexperten.
    Viele liebe Grüße in die Schweiz
    Michaela
  • Sali Kunibert

    Ich habe bei einer SUVA-versierten Person nachgefragt: Tatsächlich ist es so, dass man als behinderte Person in vielen Fällen finanziell besser wegkommt, wenn man gar nicht arbeitet. Dieses Problem wird aber nach den Sommerferien in der 6. IV-Revision besprochen und hoffentlich gelöst.
    Natürlich ist es für dein Gemüt besser, wenn du arbeiten kannst, aber finanziell gesehen lohnt sich das wirklich nicht. Viele arbeiten deshalb gratis zum Beispiel bei Nachbarschaftshilfen oder anderen, gemeinnützigen Organisationen, tragen so trotzdem etwas zur Gesellschaft bei und können so die volle Unterstützen erhalten. Falls aber der zuständige Sachbearbeiter rausfindet, dass man arbeitet, obwohl man gar nicht könnte, kann das eine ziemliche Busse und ausserdem massive Kürzungen der Taggelder zur Folge haben, denn zwar ist diese Sitation natürlich lächerlich, aber es ist schon Betrug. Wer also gratis arbeiten will, sollte das möglichst hinter gezogenen Vorhängen machen.
    Die 6. IV-Revision ist deshalb dringend nötig! Schwierig dürfte aber werden, sie so zu ändern, dass nachher nicht jene Leute, die wirklich gar nicht arbeiten können oder nichts finden, nicht unter die Räder kommen.

    Vorläufig kannst du nicht viel machen, ausser wenn dein jetztiger Chef findet, dass du nicht mehr 50% arbeiten kannst. Dann muss ein neues Gutachter erstellt werden. Du hast das Glück, dass du jetzt ungefähr gleich viel erhältst wie vorher und nicht noch weniger. Deshalb würde ich dir empfehlen, die Situation vorläufig so zu belassen wie sie jetzt ist.

    Wenn du weitere Fragen hast, wenn sich deine Situation ändert, helfen wir dir natürlich gerne weiter.

    Liebe Grüsse und viel Erfolg und Spass in deiner neuen Stelle!

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