Darf ich als behinderter Hartz 4-Empfänger einen Antrag auf Zuschuß zum Erwerb und Umbau eines KFZ b

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Ich bin körperbehindert und Hartz 4-Empfänger. Mein bisheriges Fahrzeug ist schon 9 Jahre alt und die großen Reparaturen werden langsam mehr. Deshalb meine Frage:

Darf ich als behinderter Hartz 4-Empfänger (Grad der Behinderung 100 %) beim Arbeitsamt einen Antrag auf

- Zuschuß zum Erwerb eines KFZ

und

- Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau

stellen?

Gibt es da Sonderregellungen für Behinderte oder muss ich mein Auto fahren, bis es hin ist bzw. darf ich den Antrag erst stellen, wenn ich wieder Arbeit habe?

Danke für eure Antworten.

Gruß

Future1978

Antworten

  • Es kommt ganz darauf an ob du wieder in Arbeit möchtest usw. oder ob nit, aber dann müsste auch geprüft werden ob nicht ein anderer Sozialleistungsträger zuständig währe wie z.B Rentenversicherung oder Grundsicherungsamt, aber eventuell lass dich mal beraten was das Persönliche Budget anbelangt darüber ist sehr viel möglich da es ja speziell für Behinderte geschaffen wurde um diese in das soziale Leben usw. besser zu integrieren und um ihnen ein gleichgestelltes Leben zu ermöglichen.
    Aber mein Tip an dieser Stelle währe einfach Persönlich beim Arbeitsamt anfragen, denn Fragen kostet nix.
  • MyHandicap User
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    naja antrag stellen dürfen ja.... ist aber mehr die frage ob die arbeitsagentur in deinem fall zuständig ist oder der sozialhilfeträger. ich würde an deiner stelle den antrag stellen und darum bitten, dass dieser an die richtige stelle weitergeleitet wird. wie sieht es aus mit aussicht auf einen job erhöht sich dieser mit einem kfz? du hast doch bestimmt einen reha berater bei der agentur. red doch mit dem. wie die erfolgsaussichten sind kann man allerdings so pauschal nicht sagen. zuständig könnte auch der rentenversicherungsträger sein wenn du schon 15 jahre zusammen hast.
    viel erfolg
  • MyHandicap User
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    Hallo Future 1978,

    du hast schon 2 gute Antworten mit Tipps erhalten, die dir hoffentlich weiterhelfen.
    Ich habe deine Anfrage auch schon unsere Fachexpertin von "Autoanpassung" weitergeleitet.
    Vielleicht kann sie dir auch noch ein paar Tipps geben.

    Hab einen schönen Sonntag!
    Liebe Grüße
    Michaela
  • MyHandicap User
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    Danke erstmal für die Kommentare.

    Ergänzung zu meiner Frage:

    Ich bekomme Hartz 4 und möchte natürlich gern wieder arbeiten (für die Rente bin ich noch zu jung 😀). Meine Frage zielte darauf hinaus, ob ich einen Antrag beim Arbeitsamt für einen Zuschuß zum Erwerb und den behindertengerechten Umbau stellen darf, trotz Hartz 4? Oder ob das Amt sagt, dass ich mein Auto bis auf weiteres weiter fahren muss, trotz des alters.

    Mein jetziges Fahrzeug ist eben schon 9 Jahre alt und die Reparaturen werden nicht weniger mit dem Alter. Hab mein jetziges Fahrzeug auch schon vom Amt bezahlt bekommen.
  • MyHandicap User
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    ich meine das der technische berater von der agentur sich dein auto anschauen wird und dann feststellt ob dubes noch weiter benutzen kannst oder ein neues fällig wird. was die zuständigkeit angeht so glaube ich fast das jetzt der rv träger zuständig sein müsste wenn du dieses auto vor neun jahren vom amt gezahlt bekommen hast dürftest ja langsam die 15 jahre haben. pauschal kann die wegen deinem jetzigen auto keiner was sagen
  • Hallo Future,
    natürlich darfst du einen Antrag stellen. Du musst auch nicht überlegen, welcher Kostenträger für dich zuständig ist. Das sollte der Kostenträger überlegen, an den Du den Antrag schickst. Der muss prüfen, ob er zuständig ist und gegebenefalls deinen Antrag an die richtige Stelle geben. So ein Antrag ist ganz formlos. D.h. ein Brief mit deinem Antrag reicht. Der zuständige Kostenträger schickt dir dann die Formulare zu, die du ausfüllen musst.
    Allerdings musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Antrag positiv entschieden werden kann. Die findest du hier: http://www.autoanpassung.de/finanzierung.html.
    Notwendiger Grund muss ein, dass du ein Fahrzeug brauchst, um am Arbeitsleben teilnehmen zu können (auch wenn du gerade arbeitslos bist - wichtig ist für die Kfz-Hilfe, dass du kein Vollrentner bist und auch keinen Antrag auf Vollrente gestellt hast) und nicht in der Lage bist, den ÖPNV zu nutzen.

    Ich hoffe, dass hilft dir ein wenig weiter.

    Viele Grüße, Zabri
  • Hallo Future1978,

    aus meiner Erfahrung solltest Du den Antrag schon sinnvoll an der Stelle abgeben, die auch zuständig ist. Sonst dauert das Ganze "endlos". Ebenso ist es sicherlich hilfreich, wenn Dir die Bundesagentur für Arbeit bescheinigt, dass Du arbeitssuchend bist und nur durch Deine flexibele Mobilität (Sprich Auto) eine reelle Chance auf einen Arbeitsplatz hast.

    Aus meiner Erfahrung heraus gilt hierzu folgender Kostenträger:
    Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz => Bundesagentur für Arbeit / Integrationsamt

    Anbei habe ich auch einen guten Artikel des VdK Bayern beigefügt.

    Ich wünsche Dir bei der Antragstellung alles Gute und eine hohe Ausdauer um auch Ablehnungen nochmals mit neuen Argumenten wieder aufzuheben.
    Aus unserer unterstützenden Erfahrung zeigt sich immer wieder, dass wir nach 3-4 Ablehnungen und neuen Argumenten doch eine Zustimmung erreichen konnten.

    Gruß aus Dalkingen


    Matthias
  • Hallo Future 1978,

    ich hoffe, dass dir die Antworten, die du bisher erhalten hast, weiterhelfen.
    Ich möchte dir auch noch den Link zu unserem Infobereich posten, in dem du vielleicht auch noch den einen oder anderen nützlichen Hinweis finden kannst:
    http://www.myhandicap.de/behinderung_auto_pkw.html

    Liebe Grüße von
    Michaela
  • hallo,
    bin neu hier. habe eine frage: mein partner hat eine körperl. beh. und ist seit vielen jahren ohne arbeit. stimmt es, das die kosten für einen führerschein nur übernommen werden (oder zuschüsse dazu), wenn aussicht auf arbeit besteht? was ist aber, wenn er keine arbeit findet, weil er keinen führerschein hat? 😀
    bedanke mich jetzt schon für antworten von euch
    tschüß
    flyaway
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