befreiung von den studiengebühren aufgrund von Depressionen

Ich studiere seit 2 Jahren,
habe aufgrund meiner Krankheit immer wieder Einschränkungen, deshalb möchte ich von den Gebühren befreit werden können. Ob dies gelingt, hängt von vielen Faktoren ab, eine davon ist ob es schon einen gleichwertigen Fall gibt, auf diesen könnte ich mich dann beziehen.
lg
R

Antworten


  • Hallo,

    eine Befreiung der Studium gebühren hängt davon ab in welchem Bundesland du studierst, denn die Regelungen dazu sind in fast allen BL anders gefasst zu der Gebührenordnung. Es gibt die Härtefallregelung in jedem BL dazu. Dann wäre eine weitere Alternative im Studierendensekretariat dies zu erfragen oder bei der Studierendenvertretung der Uni an der du studierst.

    Ein Urteil wie du erfragst ist mir nicht bekannt, auch kannst du das Urteil wenn es ein solches gibt nicht auf deine Situation umlegen, sondern nur als Argumentationshilfe nutzen. Zu deinem Leistungs- begehren in diesem Fall, die Befreiung. Ein Urteil kann kaum in der Praxis/Umsetzung auf die eigne Lebens-Ausgangs- Situation bezogen werden, da im Umkehrschluss jede Ausgangs- Situation anders gelagert im Grundkern. Mfg Lyn
  • Hi, ich würde es mal hier probieren:
    http://www.behinderung-und-studium.de/

    die können dir sagen, ob das möglich ist. hast du eigentlich einen schwerbehindertenausweis?

    räubertochter
  • Lyn schrieb:
    eine Befreiung der Studium gebühren hängt davon ab in welchem Bundesland du studierst, denn die Regelungen dazu sind in fast allen BL anders gefasst zu der Gebührenordnung.


    Wie schön, in Deutschland gibt es also auch den "Kantööndligeischt"! 😆

    Ich wünsch dir viel Erfolg!!
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