Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente GdB50 + Kindergeld

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente.
Und zwar habe Ich einen GdB von 50 und erhalte eine volle/unbefristete Erwerbsminderungsrente seit ca. 5 Jahren und möchte jetzt aus dem Elternhaus ausziehen.
Da meine Rente mit 25 nicht wirklich groß ausgefallen ist habe Ich Anspruch auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung beim Sozialamt die ungefähr den Wohnungskosten bei Hartz4 entspricht.
Jetzt erhalten allerdings meine Eltern Kindergeld da Ich noch zu Hause wohne.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob meine Eltern das Kindergeld noch weiterhin bekommen wenn Ich zu Hause ausgezogen bin und dann Grundsicherung beantrage, da Ich eine Wohnung mit der Rente nicht ganz bezahlen kann?
Wird das Kindergeld beim Sozialamt angerecht als Einkommen oder fällt das ganz weg?
Info: Ich bin nicht gehbehindert oder habe irgendwelche Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweiss.

Gruß
Patrick

Antworten

  • Ramrod hat geschrieben:
    Hallo,

    Ich habe eine Frage zur Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente.
    Und zwar habe Ich einen GdB von 50 und erhalte eine volle/unbefristete Erwerbsminderungsrente seit ca. 5 Jahren und möchte jetzt aus dem Elternhaus ausziehen.
    Da meine Rente mit 25 nicht wirklich groß ausgefallen ist habe Ich Anspruch auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung beim Sozialamt die ungefähr den Wohnungskosten bei Hartz4 entspricht.
    Jetzt erhalten allerdings meine Eltern Kindergeld da Ich noch zu Hause wohne.
    Jetzt stellt sich mir die Frage ob meine Eltern das Kindergeld noch weiterhin bekommen wenn Ich zu Hause ausgezogen bin und dann Grundsicherung beantrage, da Ich eine Wohnung mit der Rente nicht ganz bezahlen kann?
    Wird das Kindergeld beim Sozialamt angerecht als Einkommen oder fällt das ganz weg?
    Info: Ich bin nicht gehbehindert oder habe irgendwelche Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweiss.

    Gruß
    Patrick


    hy patrick
    auf die frage kindergeld:
    kriegt man eigentlich nur bis ausbildungsende oder mit studium bis zum 28.lebensjahr
    aber ich kann dich beruhigen ich hab nen bekannten der wird 50 jahre und kriegt jetzt noch kindergeld wohl gemerkt der ist 100% behindert.
    Mußt du mal nach haken auf dem Arbeitsamt bzw auf der agentur für arbeit.
    auf die frage sozialamt:
    da muß man eigentlich alles angeben.Was man so an geld Kriegt.auch zb geldgeschenke usw.Da wird alles an einkommen angerechnet ob jetzt wie in deinem fall kindergeld oder auch halbwaisen usw.
    Da gibt es auch tricks wie man die ämter austrickt.Aber dazu mehr wenn du dich gemeldet hat.Ok?????

    aber ich sag dir mal viel glück
    viele grüße vom Bodensee
  • Hallo Ramrod,

    ein Schwerbehindertenausweis hat nichts mit der Erwerbsminderung zu tun. Er ist ein Maßstab für den Nachteilsausgleich behinderter oder chronisch kranker Menschen. Deshalb gibt es Menschen mit 50% Schwerbehinderung ohne Merkzeichen die berentet sind und andere mit 100% Schwerbehinderung die bewegungslos im Rollstuhl sitzen und vollkommem hilflos sind aber trotzdem zu hundert Prozent arbeiten. Ob jemand erwerbsfähig ist hängt eher von seiner Belastbarkeit ab, als von der Art seiner Behinderung. 😉

    Wenn Du pflegebedürftig bist und deshalb Dein Leben lang zuhause lebst, bekommen Deine Eltern weiterhin Kindergeld, denn die finanzielle Belastung bleibt ja bestehen. Wenn Du aber zuhause ausziehst und Deinen eigenen Haushalt hast, fällt das Kindergeld weg. Wenn Du aber Hilfsbedürftig und/oder Pflegebedürftig bist, kannst Du bei Deiner Krankenkasse Pflegegeld beantragen und bei Bedarf auch Grundsicherung bekommen. Du hast als Frührentner aber auch die Möglichkeit bis zu 400€ dazu zu verdienen, wenn Du einen Minijob findest, der zu Dir paßt.

    Gruß Karin
  • Hallo,
    zum Thema Kindergeld. Es besteht ein Anspruch auf kindergeld ohne zeitliche Begrenzung, wenn das Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Erhalten Kinder/Jugendliche das Kindergeld selbst endet die Zahlung mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.
    Das Kindergeld wird auf die Grundsicherung angerechnet.
    Infos dazu auch: http://www.myhandicap.de/anrechnung-kindergeld.html


    Viele Grüße, Iris
    Redaktion MyHandicap

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