Mehrbedarf bei Hartz IV abgelehnt

Hallo erstmal.

ich bekomme seit 2 Jahren Arbeitslosengeld II und habe jetzt meinen Behindertenausweiss GDB 60 % bekommen.

Habe dann bei der ARGE den Antrag auf Mehrbedarf von 17 % gestellt. Wurde aber abgelehnt mit dem Hinweis : dieser Mehrbedarf würde nur Menschen die zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § etc. zustehen.

Ist das korrekt ? Denn lt. Gesetz sollen Behinderte doch auch am öffentlichen Laben teilnehmen dürfen.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich erwäge einen Widerspruch einzulegen.

P.s. bin im 60.Lebensjahr.

Antworten

  • Hallo,Geisha
    Einspruch einlegen ist immer gut,sonst verschenkst du,unter Umständen, deien Mehrbedarf.Ansonsten würde ich mich bei einem Rechtsexperten beraten lassen.Vielleicht geht das sogar auch hier bei MyHandicap.Frag einfach mal nach.
    Alles Gute und viel Erfolg , rolf
  • Liebe Geisha,

    herzlich willkommen bei MyHandicap!

    Ich habe Deine Frage unserem Fachexperten weitergeleitet und bitte um ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Also ich würde da auch nicht so einfach hinnehmen denn selbst wenn du nicht mehr im Berufsleben stehs brauchst du doch gerade als Behinderte Mehrbedarf.Es kann nur sein das du dich diesbezüglich eher ans Sozialamt als an die ARGE wenden mußt.Das wäre sehr gut möglich und ich denke das wird auch so sein.Aber warte erstmal ab was der Rechtsexperte hier bei Handicap darüber meint denn so bewandert bin ich da auch nicht weil ich schon viele Jahre bei der ARGE raus bin und EU-Rente beziehe.Aber sollte dir tatsächlich Mehrbedarf von der ARGE zustehen so würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch einlegen und mir einen Anwalt nehmen,auch dann wenn dir das von anderer Stelle wie dem Sozialamt abgelehnt werden sollte.Zahlen tut keiner gern also muß man kämpfen.

    Übrigens mein Mann hat ähnliche Erfahrungen mit der ARGE gemacht.Er ist nämlich Diabetiker und auch ihm wurde ein Mehrbedarf abgelehnt.Da siehste das du nicht die Einzige bist und die ARGE sich gerne vor solchen Zahlungen drückt,die finden immer wieder ne neue Ausrede darum kann es schon gut sein das die dich wissentlich falsch informiert haben.Darum kämpfe gegebenenfalls und hol dir das was dir zusteht.Du packst das,ich glaub an dich.

    Ich wünsche dir ganz viel Kraft,Erfolg und vorallem Durchhaltevermögen,das wirst du ganz besonders brauchen.Laß dich nicht unterkriegen und zeig denen das mans mit dir nicht so wie mit vielen Anderen,einfach so machen kann.Dir steht gatantiert ein Mehrbedarf zu,ist nur die Frage wer den letztendlich zahlen muß.Gruß Belle

  • Hallo,

    leider hast du nichts weiter zu der Situation geschrieben, so kann ich dich nur darauf verweisen auf den § 30 SGB XII, der sagt folgendes dazu aus;

    § 30 Mehrbedarf
    Für Personen, die

    1.
    die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder

    1.
    das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
    2.
    die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben - Bis 31.12.2007: unter 65 Jahren und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, und durch einen Bescheid der nach § 69 Abs. 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G, aG nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.

    ----
    Ein weiterer Mehrbedarf der dann jedoch klar benannt werden muss in der Aussage. Ich würde mir einen RA ( Sozialrecht )suchen oder beim SG ( Sozialgericht ) die Frage stellen ob dies in deiner Situation anwendbar ist. Vorsorglich würde ich in der Widerspruch gehen ( sofort schriftlich) um deine Rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Träger zu sichern. Eine Begründung muss nicht sofort geschrieben werden, sondern kann durch dich oder RA innerhalb der 4 Wochen Widerspruchsfrist nachgereicht werden.

    Solltest du die Aussage bekommen das es dir nicht zusteht, dann kannst du deinen Widerspruch jederzeit zurücknehmen ohne Angabe von Gründen und nachteilen. MfG Lyn


  • Hallo ,

    ich bin Diabetiker und mir haben sie auch den Mehrbedarf gestrichen weil es angeblich von Ärzten bewiesen worden ist , dass Diabetiker sich gesund ernähren können und dadurch nicht mehr an Geld haben müssen. Hab es ein paar Monate lang bekommen 50 €, die fehlen mir nun wieder. Und bei den ständig steigenden Preisen kann ich mich kaum noch gesund ernähren wie ich es bräuchte. Ich gehe schon zur Tafel um wenigstens etwas mehr zu bekommen, doch die Tafel hier ist der grösste Sauhaufen den es gibt. Man bekommt verschimmelte und wochenlang abgelaufene Sachen. Mein Mülleimer freut sich schon das er jedes mal soviel bekommt. Mit dem Gesundheitsamt hab ich schon geredet die meinten MHD iss nicht gleich schlecht. Das sag ich ja auch nicht , doch verschimmelte Sachen würden nicht mal Schweine Essen ...

    Naja und wegen dem Mehrbedarfstimmt es immer wieder einspruch einlegen, denn wenn es genug tun dann zahlen die das auch wieder.... Der Landkreis hier hat trotz rechtlicher Hilfe vom SOVD meinen Widerspruch abgelehnt. Ich weis das es hier viele Diabetiker gibt doch die anderen haben sich nicht getraut dagegen zu klagen... naja was will man machen einer alleine schafft das leider nicht

    lg DENNIS 👿
  • Hallo Denis,..

    die Gerichte Urteilen unterschiedlich weil es auf den Typ Diabetes ankommt.


    Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (AZ L 7 AS 241/09) haben Zuckerkranke, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf einen Zuschuss für Diabetes-Kost. Zuckerkranke Menschen benötigten nun einmal besondere Kost, die als medizinisch notwendiger Bedarf gelte und somit zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum gehöre. Dieser Bedarf müsse nicht vom Regelsatz bezahlt werden.

    Abweichend hiervon hatte vor einigen Monaten das Sozialgericht Dresden einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Diabetikern nicht entsprochen.

    Ich habe noch eine PdF gefunden wo es sehr gut erklärt ist nur ich bekomme diese leider nicht geladen. Sorry,.. Mfg Lyn



  • Hallo Lyn,

    danke für die nette Antwort. Ja habe natürlich auch bissl im I Net gegooglet usw, da hab ich auch einiges gefunden fast alles positives, dass es einem zusteht... Aber wie schon gesagt unser Landkreis ( Emsland ), ist sowas von ******* und die streichen einfach was ohne wirklich richtig zu begründen und warten dann ab ob jemand Einspruch einlegt oder nicht... Da es hier aber zu wenige gemacht haben bleibt es dabei, dass sie allen diabetikern hier das Geld streichen... Ich find das echt krass aber man kann nur schwer wirklich was dagegen machen... Das beste wäre für mich wieder in einem festen Job zu arbeiten wo ich auf den Lankreis nich tmehr angewiesen bin... Ich werde auch hier wegziehen und hoffe dann bald wieder etwas mehr Geld zu haben. Ich habe keine grossen Ansprüche aber trotzdem iss das Geld sehr knapp.

    Trotzdem Danke für den Lieben Beitrag hier

    Greetz Dennis

    P.S. Wegen der Datei! Speicher dir doch die PDF auf dem Rechner und dann klickst du einfach unten wo Datei anhängen steht auf Durchsuchen und dann klickst die Datei an und dann läd das System das hoch. Müsste an sich funktionieren! Wenn nicht einfach nochmal anschreiben 😉
  • Vllt. hier mal der Link zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die von der ARGE in der Regel zur Entscheidungsfindung herangezogen werden:

    http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/empfehlungen2008/pdf/DV%2025-08.pdf
  • Der Link bzw das Geschriebene da ist von 2008 und laut Landkreis hier sind schon längst wieder neue Richtlinien rausgekommen...Also ich komm mir da echt total vera***** vor. Naja die einen sagen das so die anderen anders. Selbst die Ärzte können das nie mit Gewissheit sagen was am besten ist. Da wird einfach alles unter einem Kamm gekehrt und alle müssen dran glauben!!

    Naja ich glaube aufregen bringt es sowieso nicht... ich werde weiterhin so sparsam wie möglich einkaufen müssen um wirklich halbwegs mal gesund zu essen. Ich bin gelernter Koch und weiss schon wie man sparsam und gesund kocht und ich Rauche nicht und Trinke nicht...leiste mir kaum was ausser der Reihe und trotzdem kann ich oft nicht wirklich das einkaufen was ich bräuchte da es alles immer teurer wird!!!

    Grummel nun reg ich mich ja doch wieder auf 😀

    Ich glaub über solche Themen kann man stundenlang diskutieren

    MFG Dennis 🥺 🥺 🥺 🥺
  • Hallo Dennis,


    Zuschläge für chronische Krankheiten

    Bei Zuschlägen für aufwändige Ernährung arbeitet die Bundesagentur mit festen Beträgen zuzüglich des Regelsatzes. Sie betragen bei:

    Colitis ulcerosa, Vollkost 25,56 Euro;
    Diabetes mellitus Typ I, Vollkost 25,56 Euro;
    Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost 51,13 Euro;
    Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost 51,13 Euro;
    Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost bisher 0 Euro
    HIV-Infektion / AIDS, Vollkost 25,56 Euro;
    Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfettwerte), Lipidsenkende Kost 35,79 Euro;
    Hyperlipidämie bei Adipositas, Lipidsenkende Reduktionskost 0 Euro
    Hypertonie, Natriumdefinierte Kost 25,56 Euro;
    Hypertonie bei Adipositas, Natriumdefinierte Reduktionskost 0 Euro
    Hyperurikämie, Purinreduzierte Kost 30,68 Euro;
    Hyperurikämie / Gicht bei Adipositas, Purinreduzierte Reduktionskost 0 Euro
    Krebs (bösartiger Tumor), Vollkost 25,56 Euro;
    Leberinsuffizienz, Eiweißdefinierte Kost 30,68 Euro;
    Morbus Crohn, Vollkost 25,56 Euro;
    Multiple Sklerose, Vollkost 25,56 Euro;
    Neurodermitis, Vollkost 25,56 Euro;
    Niereninsuffienz, Eiweißdefinierte Kost 30,68 Euro;
    Niereninsuffienz mit Hämodialysebehandlung, Dialysediät 61,36 Euro;
    Ulcus duodeni Geschwür im Zwölffingerdarm) / Ulcus ventriculi (Magengeschwür), Vollkost 25,56 Euro;
    Zöliakie / Sprue, Glutenfreie Kost 66,47 Euro;


    Und hier:

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALG_II_Durchfuerhungshinweise/hw21.pdf

    Seite 8

    und hier :

    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21---20.01.2010.pdf.pdf


    mfg
    Kijara
  • Hallo,
    die Arge richtet sich bei der Entscheidung, ob ein Mehrbedarf vorliegt, nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins, der 2008 neue Empfehlungen ausgesprochen hat.
    Ich habe jetzt nicht überprüft, ob die Liste aus Kijaras Post aktuell ist.

    Hier jedoch ein aktuelles PDF, wo du die Entscheidungsgrundlage genau nachlesen kannst.
    http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/empfehlungen2008/pdf/DV%2025-08.pdf

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Geisha schrieb:
    Hallo erstmal.

    ich bekomme seit 2 Jahren Arbeitslosengeld II und habe jetzt meinen Behindertenausweiss GDB 60 % bekommen.

    Habe dann bei der ARGE den Antrag auf Mehrbedarf von 17 % gestellt. Wurde aber abgelehnt mit dem Hinweis : dieser Mehrbedarf würde nur Menschen die zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § etc. zustehen.

    Ist das korrekt ? Denn lt. Gesetz sollen Behinderte doch auch am öffentlichen Laben teilnehmen dürfen.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich erwäge einen Widerspruch einzulegen.

    P.s. bin im 60.Lebensjahr.


    Ich danke Euch allen für die guten Ratschläge und Antworten .

    Aber : Bei den Mehrbedarf geht es nicht um Krankheitskosten ( für Ernährung etc.)

    sondern meine Frage ist und war , ob es einen Mehrbedarf " zur Teilhabe am öffent-

    lichen Leben gibt ? " Sollte ich verkehrt zitiert haben dann sorry !

    Viellleicht habt Ihr ja noch einige Ratschläge.

    Im voraus besten Dank für eure Bemühungen .

    Willi


    😛
  • Hallo Willi,

    einen generellen Mehrbedarf zur Teilnahme am öffentlichen Leben gibt es bei HartzIV nicht. Nachteilsausgleich bzgl. der Behinderung wird über den Schwerbehindertenausweis + die Merkzeichen geregelt. Zum Beispiel: Steuererleichterungen, evetl. Freifahrt. Dazu gibt es verschiedenste Hilfen und Maßnahmen zur Wiedereinglierung z.B. in das Arbeitsleben etc.
    Es gibt aber kein extra Geld für einen Kinobesuch oder so, falls du das meinst.

    Liebe Grüße,
    Iris, Redaktion
  • Geisha schrieb:
    Hallo erstmal.

    ich bekomme seit 2 Jahren Arbeitslosengeld II und habe jetzt meinen Behindertenausweiss GDB 60 % bekommen.

    Habe dann bei der ARGE den Antrag auf Mehrbedarf von 17 % gestellt. Wurde aber abgelehnt mit dem Hinweis : dieser Mehrbedarf würde nur Menschen die zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § etc. zustehen.

    Ist das korrekt ? Denn lt. Gesetz sollen Behinderte doch auch am öffentlichen Laben teilnehmen dürfen.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich erwäge einen Widerspruch einzulegen.

    P.s. bin im 60.Lebensjahr.



    Hallo Geisha,

    einen Mehrbedarf von 36% bekommst Du, wenn Du Hartz IV beziehst und an einer Maßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben teilnimmst! Aber nur während dieser Maßnahme!!!
    Und auch nur, wenn mind. ein GdB von 50 vorliegt, und das Merkzeichen "G" muss vorhanden sein!
    Natürlich gibt es auch Ausnahmen, diese müssen/werden aber meist vor Gericht geklärt! Klick
    Andere Ausnahmen sind, wie hier schon beschrieben, Zuckerkranke, Schwangere, etc. ..


    Beziehst du aber Sozialgeld/hilfe, dann steht dir ein Mehrbedarf von 17% prinzipiell zu! Aber auch nur wieder, wenn ein GdB von 50 + Merkzeichen: "G" vorliegt!
    Ausnahmen wird es auch hier geben!
  • Hallo GbH

    Geisha schrieb sie bekommt Alg II bitte nicht immer durcheinander bringen mit Grusi SGB XII

    Den Mehrbedarf von 17 % bekommt sie wenn sie erwerbsunfähig ist
  • Kijara schrieb:
    Hallo GbH

    Geisha schrieb sie bekommt Alg II bitte nicht immer durcheinander bringen mit Grusi SGB XII

    ???
    Nichts anderes habe ich geschrieben!




    Kijara schrieb:
    Den Mehrbedarf von 17 % bekommt sie wenn sie erwerbsunfähig ist

    Falsch(!), nicht jeder der Erwerbsunfähig ist bekommt den Mehrbedarf! Bzw. es bekommen nur sehr wenige diesen Mehrbedarf, weil man den MB nur durch einen GdB 50 + MZ: "G" bekommt! Klick
    Den Mehrbedarf von 17% gibt es nur für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit dem MZ: "G"!

    Und für ALG II, habe ich oben schon beschrieben!
  • Deine Antworten beziehen sich auf das SGB XII

    Alg II / Hartz4 ist Leistung nach dem SGB II

    und zwischen SGB II und SGB XII gibt es einen riesen Unterschied was den Mehrbedarf betrifft

    Und :

    Geisha schrieb:

    ,,ich bekomme seit 2 Jahren Arbeitslosengeld II''

    Deine Antwort:

    ,,Beziehst du aber Sozialgeld/hilfe, dann steht dir ein Mehrbedarf von 17% prinzipiell zu! Aber auch nur wieder, wenn ein GdB von 50 + Merkzeichen: "G" vorliegt!''

    Nicht jeder der eine GdB mit 50% hat ist automatisch erwerbsunfähig , das ist bei SGB der Knackpunkt.

    Hier nochmal :

    Siehe Seite 7

    Mehrbedarf für Behinderte § 21 Abs. 4

    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21---20.01.2010.pdf.pdf

    Und noch ein kleiner Hinweis:

    Wäre sie erwerbsunfähig würde Sie keine Leistung nach dem SGB II erhalten den im SGB II ist die Vorraussetzung das man min. 3 Stunden am Tag arbeitsfähig sein muss ist dies nicht gegeben ist Leistung nach dem SGB II ausgeschlossen und man wird an die entsprechenden Stelle verwiesen und erhält Leistung nach dem SGB XII.
  • Kijara schrieb:Deine Antworten beziehen sich auf das SGB XII

    Alg II / Hartz4 ist Leistung nach dem SGB II
    ???
    Sag mal, siehst du meinen ersten Post nicht???
    Ich zitiere mich mal selbst(!), das wichtigste ist fett und unterstrichen!
    GdB schrieb:
    Hallo Geisha,

    einen Mehrbedarf von 36% bekommst Du, wenn Du Hartz IV beziehst und an einer Maßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben teilnimmst! Aber nur während dieser Maßnahme!!!
    Und auch nur, wenn mind. ein GdB von 50 vorliegt, und das Merkzeichen "G" muss vorhanden sein!
    Natürlich gibt es auch Ausnahmen, diese müssen/werden aber meist vor Gericht geklärt! Klick
    Andere Ausnahmen sind, wie hier schon beschrieben, Zuckerkranke, Schwangere, etc. ..


    Hartz IV = SGB II = ALG II !!!!!



    -------------------------


    Beziehst du aber Sozialgeld/hilfe, dann steht dir ein Mehrbedarf von 17% prinzipiell zu! Aber auch nur wieder, wenn ein GdB von 50 + Merkzeichen: "G" vorliegt!
    Ausnahmen wird es auch hier geben!


    SGB XII = Sozialgeld/-hilfe !!!


    Wo beziehe ich mich "nur" auf dem SGB XII ?
    Beide sind vertreten: "Hartz4 = ALG II = SGB II" und "Sozialgeld/-hilfe = SGB XII"



    Kijara schrieb:
    und zwischen SGB II und SGB XII gibt es einen riesen Unterschied was den Mehrbedarf betrifft

    Und :

    Geisha schrieb:

    ,,ich bekomme seit 2 Jahren Arbeitslosengeld II''

    Deine Antwort:

    ,,Beziehst du aber Sozialgeld/hilfe, dann steht dir ein Mehrbedarf von 17% prinzipiell zu! Aber auch nur wieder, wenn ein GdB von 50 + Merkzeichen: "G" vorliegt!''

    Nicht jeder der eine GdB mit 50% hat ist automatisch erwerbsunfähig , das ist bei SGB der Knackpunkt.

    Hier nochmal :

    Siehe Seite 7

    Mehrbedarf für Behinderte § 21 Abs. 4

    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21---20.01.2010.pdf.pdf

    Und noch ein kleiner Hinweis:

    Wäre sie erwerbsunfähig würde Sie keine Leistung nach dem SGB II erhalten den im SGB II ist die Vorraussetzung das man min. 3 Stunden am Tag arbeitsfähig sein muss ist dies nicht gegeben ist Leistung nach dem SGB II ausgeschlossen und man wird an die entsprechenden Stelle verwiesen und erhält Leistung nach dem SGB XII.
    Du bist im falschen Film!
Diese Diskussion wurde geschlossen.