Kann ich von der Schichtarbeit befreit werden?-Früh-Spät-und Nachtschicht sowie am WE

Hallo
kann man als Schwerbehindeter von Schichtarbeit freigestellt werden?,oder muß man das so hinnehmen??
Anmerkung der Redaktion

Aufgrund der thematischen Relevanz zu dieser Frage möchten wir auf einen Kommentar hinweisen:

Befreiung von der Schichtarbeit

Antworten

  • Hallo,
    die Firma kann das ablehnen wenn sie Ihrer Ansicht nach keine andere möglichkeit hat.
    Auch wenn der Normaldienst in der Firma vorhanden ist.
    Anspruch darauf hat man keinen.
    Aber versuchen kann man es natürlich.

    Gruß
    Herbi

  • Hallo Rael,

    theoretisch ja. Aber nur wenn genügend Kollegen da sind die Deine Arbeit mit tragen können. Um vom Schichtdienst befreit zu werden mußt Du einen Antrag beim Betriebsarzt stellen und Schwerbehindertenvertretung mit einbeziehen.

    Ich drück Dir die Daumen.

    Gruß Karin
  • Lieber Rael,

    willkommen bei uns! 😀

    Ich habe Deine Frage unserem Fachexperten weitergeleitet und bitte um ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo,

    Schwerbehinderte sind von Schichtarbeit nicht grundsätzlich ausgenommen oder befreit. Jedoch hast Du als Schwerbehinderter einen Anspruch auf einen behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. In welchem Umfang dies geschieht, hängt von der Grösse des Betriebes ab und was dem Arbeitgeber zumutbar ist. Wenn Du eine Schwerbehindertenvertretung hast, gehe zu dieser und weise auf den § 81 Absatz 4 Nummer 4 des SGB IX hin. Solltest Du keine Schwerbehindertenvertretung haben, gehe zum Betriebsrat. Dort mache dann mit Hinweis auf den Paragraphen §81 sowie das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 3.12.2002, 9 AZR 462/01) deutlich, warum du nicht Schicht arbeiten kannst. Dies sollte dann natürlich in Zusammenhang mit Deiner Schwerbehinderung stehen.

    Susanne

  • Hallo Rael,

    eigentlich ist schon vieles gesagt. Es reicht in aller Regel nicht aus, dass Du einen Schwerbehindertenausweis hast, wichtig ist, was dir wegen deiner Behinderung nicht möglich ist. Also benötigst du eine entsprechende ärztliche Aussage. Unabhängig von der rechtlichen Lage ist es wichtig, mit deinem Vorgesetzten das Gespräch zu suchen, damit er weiß, dass du wechseln möchtest. Dies ist sicher keine Sicherheit, dass der Betreib deinem Wunsch nach Veränderung auch nachkommt, aber er erster wichtiger Schritt. Wenn du auch Argumente hast, die dem Betrieb ermöglichen, normalen Betrieb aufrechtzuerhalten, wird zumindest möglichst ernsthaft darüber geredet.

    Viel Erfolg damit und viele Grüße

    Michael