Behinderten-Ausweis


Hallo,

leider hast du die Frage vergessen, bitte versuche es nochmal. Mfg Lyn

Hallo Röösli

Kannst du deine Frage etwas präzisieren, damit wir dir eine gezielte Antwort geben können? Was zum Thema Behindertenausweis möchtest du wissen?

Liebe Grüsse
Maggie

Hallo liebe Maggie

Ich bin durch meine MS Geh-Behindert und laufe mit/am Stock. Im Ausland (z.B. Frankreich) kann man durch einen Behinderten-Ausweis kostenlos inkl. Begleitperson Museen etc. besuchen und hat sofortigen Einlass ohne lange anstehen zu müssen. Wo erhalte ich diesen Ausweis? Bei der IV-Stelle oder der IV-Versicherung.? Parkkarte hab ich bereits.
Danke für Feedback und Hilfe.

Beste Grüsse

Caroline

Hi Röösli!

Einen Behindertenausweis im Sinne wie jener, den unsere deutschen Kollegen haben, gibt es in der CH nicht. Ausser den Ausweis „Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung“. Damit fährt die Begleitperson gratis. Und damit kann man nicht nur Bahnfahren, sondern der gilt auch bei Eintritten, z.B. ins Hallenbad oder Freibad.

Ich find das gut, wozu brauche ich auch einen Ausweis, der bestätigt, dass ich behindert bin?? Ich weiss es ja und alle anderen geht’s nichts an. Eigentlich finde ich die ganzen Vergünstigungen sowie so blöd. Vollständige Integration in die Gesellschaft bedeutet für mich auch, dass ich die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen habe, nicht weniger und auch nicht mehr!

Gruss


Hallo Röösli

Wo man diesen Ausweis bekommt und wie die Herausgabe geregelt wird, ist -wie unerwartet- von Kanton zu Kanton verschieden.

Generell kannst du dich für alle Fragen direkt an die für dich zuständige IV-Stelle wenden. Merk dir einen Namen dort, es ist viel einfacher, wenn du immer die gleiche Person kontaktierst. Wenn du schon ein mehr oder weniger aktuelles Arztattest hast, würde ich das gleich als Kopie mitschicken/am Telefon erwähnen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter und du bekommst den Ausweis.

Liebe Grüsse
Maggie


HI Philip

Mit einer Behinderung hat man meist auch viel höhere Ausgaben. Die IV ist da ja nicht immer so zahlungsfreudig. Desshalb finde ich es schon fair wenn wir ein paar verbilligungen bekommen. Andere leute bekommen ja auch rabatte, studenten und senioren zb. aber ich verstehe deinen einwand, gute überlegung. hab ich noch nie so gesehen. aber naja, finds schon fair wenn wir rabatte bekommen. gerade mit dem rolli im zug ist total nervig weil man nciht eifach selbständig ein und aussteigen kann und sich immer vorher ankündigen muss. ich seh den rabatt also mehr als „entschädigung“ weil die welt nicht rollstuhlgängig ist. :wink: :wink:

LG

Liebe Karin

Da geb ich dir vollkommen recht. Solche Hilfestellungen sind ja auch unbezahlbar, im wörtlichen und übertragenen Sinn :wink:
Aber ich finde es nicht richtig, wenn die einen laut nach Gleichberechtigung verlangen aber gleichzeitig Sonderrechte haben wollen. Das ist dann keine Gleichberechtigung mehr. Halt eine Grundsatzdiskussion… :grinning_face:
Ich hab mich über den deutschen Behindertenausweis informiert. Ich wusste nicht, dass es da verschiedene Stufen gibt. Ich fand es falsch, dass jemand, der weitestgehend selbstständig ist, einen Freund gratis mitnehmen kann. Das wäre für mich klar ein Missbrauch von dieser Vergünstigung! Aber mit diesen Abstufungen macht das schon Sinn. Aber ich hab zb. gelesen, dass man als Schwerhöriger mit den Bummelzügen gratis fahren darf. Das impliziert doch, dass die „normalen“ annehmen, dass man mit einer Hörbehinderung unselbständig ist! Ist das einfach noch ein Überbleibsel aus früheren Zeiten oder hat das einen anderen Grund, den ich als vollhörende Person einfach nicht erkenne? Tut mir leid, wenn ich da in ein Fettnäpfchen trete, ich verstehs nur nicht und freue mich über jede Aufklärung!

Gruss

Hallo Maloney,

hihi, ich erkläre es Dir gerne. Wenn man nur am Rande mitbekommt das jemand ohne sichtbar schwere Behindung kostenlos durch die Gegend tingeln kann, hört sich das tatsächlich merkwürdig an. Tätsächlich muß man schon etwas dafür bezahlen, daß man kostenlos öffentliche Verkehrsmittel benutzen darf (60€/Jahr). Grundsätzlich haben nur Menschen mit Gehbehinderung (G = Gehbehindert / aG = außergewöhnlich Gehbehindert) die Möglichkeit sich entweder diese Wertmarke für den ÖPNV zu kaufen oder ihr Auto steuerfrei zu fahren. Aber es gibt auch Erkrankungen, die einer Gehbehinderung gleichgestellt werden. Deshalb kommt es vor, daß Menschen die wegen ihrer Erkrankung/Behinderung keinen Führerschein machen dürfen (z.B. schwere Sehbehinderungen oder schwere Epilepsie) als Nachteilsausgleich mit der Wertmarke und ihrem Schwerbehindertenausweis kostenlos Bus und Bahn benutzen dürfen. Auch herz- oder lungenkranke Menschen, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung nur kurze Wege laufen können, haben ein G im Ausweis. Ob dieses Privileg auch hörbehinderten Menschen zugestanden wird weiß ich nicht.

Die kostenlose Beförderung mit dem ÖPNV (öffentlichen Nachverkehr) gilt nur innerhalb von Verkehrsverbünden und ist nicht nur auf den Heimatverkehrsverbund begrenzt. Ich als Rollifahrer darf also in Düsseldorf, München und Hamburg Bus, U-Bahn und Nachverkehrszüge benutzen (z.B. S-Bahnen). Da sich mittlerweile viele Verkehrsverbünde zusammen geschlossen haben und es kaum noch Lücken zwischen ihnen gibt, kann man so ziemlich weit reisen. Aber halt nicht unbegrenzt. Dort wo ein Nahverkehrszug außerhalb eines Verkehrsverbunds fährt, weil eine Lücke nicht geschlossen wurde, brauche ich eine Fahrkarte, wie andere Fahrgäste auch. Beispiel: Hier in Düsseldorf fährt die Rheinbahn. Die Rheinbahn gehört zu einem übergreifenden Verkehrsverbund, dem VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) der bis hinter Dortmund reicht. In Richtung Köln ist die Grenze etwa auf der halben Strecke bei Langenfeld. Da hinter Langenfeld gleich der nächte Verkehrsverbund anfängt, der VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), kann ich, ohne zu bezahlen, z.B. von Dortmund über Düsseldorf bis Bonn mit dem Zug fahren und dort wo ich aussteige jeder Zeit Bus und Straßenbahn benutzen.

Noch Fragen? Einfach sagen. :wink:


Gruß Karin

HI!

Mit dem Zug kostenlos? Warum? Hörbehinderte Menschen sind unabhängig! Wir brauchen keine Begleitperson … Ich verstehe nicht diese. Habe ich etwas falsch hier verstanden? Sorry, wenn ja, mein Deutsch ist nicht super …

Cheers!

Liebe Karin,

hörbehinderte Menschen haben Anspruch auf die Wertmarke, solange sie einen orange-grünen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H besitzen (in den meisten Fällen ist es bei denjenigen so, die sich noch in der Schule / in Ausbildung befinden). Oft wird dabei auch das Merkzeichen B gewährt. Ist die Ausbildung beendet, fallen beide Merkzeichen normalerweise weg (war so bei mir).

Nach Beendigung der Ausbildung können diese sich für eine Möglichkeit entscheiden: Für die Halbierung der Kfz-Steuer oder für eine Wertmarke in Höhe von 60 Euro / Jahr.

Und das mit dem B wegen Gebärdensprachdolmetscher ist eine veraltete Regelung. Seit Anfang dieses Jahrhunderts gibt es hierfür das Merkzeichen GL, welches genau diesen Anspruch markiert. Würde auch keinen Sinn machen, wenn ein gehörloser, eigentlich selbstständiger Mensch auf seinen Zugfahrten ständig jemanden kostenlos mitnehmen kann, weil er das B drin hat. Das wäre in meinen Augen Missbrauch. Deshalb wurde das Merkzeichen GL eingeführt.

Lieben Gruß,

Tom
MyHandicap

Hallo Tom,

ich habe gehofft das Du diesen Thread hier findest. :wink: Anderen Falls hätte ich Dir eine PM geschrieben. Herzlichen Dank für Deine sehr hilfreichen Informationen. Das mit dem Merkzeichen GL habe ich mitbekommen, daß dies aber das B ersetzt war mir nicht bewußt. Es leuchtet aber ein. Auch wenn ich sehr selbständig bin, so gibt es doch Situation wo ich auf Hilfe angewiesen bin. Zum Beispiel wenn die Barrierefreiheit mal fehlt oder der Niveauunterschied auf Bahnsteigen sehr hoch ist. Das ich so gut zurecht komme liegt sehr viel an meiner Umgebung. Würde ich nicht in einer Großstadt leben würde ich warscheinlich viel öfter eine Begleitperson benötigen.

Gruß Karin

liebes röösli

den behinderten-ausweis gibts von der iv-stelle deines kantons (siehe bild unten!!!!!!) wenn du mir deinen kanton angibst, suche ich dir die adresse raus, dann kannst da anrufen oder schreiben.

lg

kara

Hi Suneschii

Da gib ich dir recht. Ich war am Montag zum ersten mal mit dem Handrollstuhl in Zürich. Was ich da alles erlebt habe !Es war ein richtiger Spiessrutenlauf. Ewige Randsteine,von Obdachlosen besetzte Behindertentoiletten,keine Niederflurwagen und überfüllte S-Bahnen :enraged_face:
Also geniesse auch ich gewisse Privilegien, die man als Behinderten hat :laughing:

liebes röösli

den behinderten-ausweis gibts von der iv-stelle deines kantons (siehe bild unten!!!!!!) wenn du mir deinen kanton angibst, suche ich dir die adresse raus, dann kannst da anrufen oder schreiben.

lg

kara
iv-ausweis.jpg