Grundsicherung und Persönliches Budget

ich bin rollstuhlfahrer und habe assistenz
ich habe von einem bekannten gehört das ich als schwerbehinderter zusätzlich zu der erwerbsminderung knapp 60¬ bei grundsicherung noch mal 50 euro aufgrund meiner schwerbehimnderung und weil ich nicht arbeiten kann noch mal zusätzlich 50 euro im monat zusätzlich geltend machen kann beim amt. was ist an der sache dran?

2. habe ich gehört das es das pers budget jetzt landesübergreifend geben soll also auch in hessen kann mir darüber jemand etwas was sagen ?

3. kann oder wird das in 1 und 2 gefragte angerechnet an die grundsicherung?oder gilt das als zusatzzahlung?
über eine sehr klare anwort waere ich sehr dankbar
harald

Antworten


  • Hallo Harald,

    deine Frage kann man so nicht beantworten weil zu wenig Hintergrund Info nicht durch dich geschrieben ist.

    - Welcher Träger finanziert die Assistenz ?
    - Hast du eine Pflegestufe, welche und mit wie viel Stunden pro Woche ?
    - Welche Einkommen hast du hier zählen auch Renten etc. dazu ?
    - Und das pB = pers Budget ist eine Form der Unterstützung wie Assistenz was du bereits hast !

    Mfg Lyn
  • Hallo Harald,

    das Persönliche Budget (PB) gibt es Bundesweit und man hat seit Anfang 2008 einen Rechtsanspruch. Das PB ist keine "Zusatzzahlung" sondern nur eine andere Leistungsform für die man sich entscheiden kann wenn man Anspruch auf eine Sachleistung hat. Besteht also Anspruch auf eine Sachleistung hat man die Wahl zwischen der Sachleistung oder dem PB. Fällt die Wahl auf das PB bekommst du einen Betrag auf ein Konto den du verwenden kannst um deinen Bedarf zu decken. Du darfst das PB nicht fürs allgemeine Leben verwenden sondern nur für den Bedarf - der normalerweise durch die Sachleistung abgedeckt würde - für den es bewilligt wurde. Das PB wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

    Schöne Grüße
    Rainer
  • ich bin rollstuhlfahrer und habe assistenz die aus meheren leuten besteht dazu habe ich pfl stufe 2 die mir aber so nicht ausreicht 3bekomme ich nicht durch
    ich habe von einem bekannten gehört das ich als schwerbehinderter zusätzlich zu der erwerbsminderung knapp 60¬ bei grundsicherung noch mal 50 euro aufgrund meiner schwerbehimnderung und weil ich nicht arbeiten kann noch mal zusätzlich 50 euro im monat zusätzlich geltend machen kann beim amt. was ist an der sache dran?

    2. habe ich gehört das es das pers budget jetzt landesübergreifend geben soll also auch in hessen kann mir darüber jemand etwas was sagen ?

    3. kann oder wird das in 1 und 2 gefragte angerechnet an die grundsicherung?oder gilt das als zusatzzahlung?
    4. wird das pb an die pflegestufe angerechmet ?
    über eine sehr klare anwort waere ich sehr dankbar
    harald
  • Hallo Harald,

    da Rainer Keßler, unser Budgetberater, erst übermorgen wieder antworten kann, möchte ich schon mal versuchen, Dir weiterzuhelfen. Ich bin selbst schwerst behindert und habe ebenfalls ein Persönliches Budget (PB), um die Kosten für meine notwendige Assistenz zu decken.

    Zunächst aber noch der Hinweis, dass ich so frei war, den Titel Deines Beitrages zu ändern - der besseren Übersicht halber ("hallo" ist nicht so aussagekräftig, was das Thema der Frage betrifft 😉 )

    So, jetzt aber zu Deinen Fragen:
    Wie Rainer schon gesagt hat, gibt es das PB zur Finanzierung notwendiger Assistenz bundesweit. Also natürlich auch in Hessen. Seit 01. Januar 2008 sogar als einklagbaren Rechtsanspruch.

    Ansprechpartner in Sachen PB ist jeder Kostenträger, über den Du Leistungen zur Finanzierung der Assistenz bekommst oder bekommen könntest. Also zum Beispiel die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger, wenn Du "Leistungen zur Teilhabe" oder "Hilfe zur Pflege" beziehst bzw. beziehen möchtest.

    Eine weitere Möglichkeit wäre, sich bei den gemeinsamen Reha-Service-Stellen der Kostenträger beraten zu lassen. Die Reha-Service-Stelle in Deiner Nähe findest Du hier:
    http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/fwDspServicesCat?ReadForm&sortby=state&cat=Hessen&loc=

    Noch einmal: Das PB ist keine Zusatzleistung, die Dir mehr Geld in die Kasse spült. Sie ist lediglich eine andere Form der Abwicklung.
    In der Praxis hieße das z.B., dass Dein Pflegedienst nicht mehr direkt mit der Pflegekasse abrechnet, sondern Du das entsprechende Geld von der Pflegekasse auf dein Konto überwiesen bekommst und Du dann damit selbst die Rechnung vom Pflegedienst bezahlst.
    Das bedeutet also: Das PB ist (zum Teil) die Leistung der Pflegestufe.

    Das PB darf ausschließlich für Assistenzleistungen ausgeben werden.

    Du hattest geschrieben, dass Du mehrere Assistenten und Pflegestufe 2 hast. Diese reiche aber nicht aus.
    Beziehst Du die Leistungen der Pflegestufe 2 als Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
    Und wer sind Deine Assistenten? Freunde, Familienangehörige, Mitarbeiter eines Pflegedienstes oder hast Du diese Leute selbst angestellt?

    Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse kannst Du beim Sozialhilfeträger auch "Leistungen zur Teilhabe" nach SGB IX beantragen. Mit diesem Geld darfst Du dann z.B. Assistenten oder Fahrdienste bezahlen, damit Du auch mal vor die Tür kannst.

    Wenn Deine Pflege (also nicht die Dinge, die Spaß machen, sondern die unbedingt sein müssen) nicht aus den Leistungen der Pflegekasse bezahlen kannst, kannst Du beim Sozialhilfeträger "Hilfe zur Pflege" beantragen.

    Für alle Leistungen ist es wichtig, dass Du sie begründet und möglichst detailliert beantragst. Diese Begründung sollte auch von einem Fachmann (z.B. Facharzt) in einem eigenen Schreiben unterstützt werden.

    Alle oben genannten Leistungen kannst Du auch als PB beantragen und dienen ausschließlich der Finanzierung notwendiger Assistenz.
    Daher wird ein PB auch nicht auf Deine Grundsicherung angerechnet - wie Rainer bereits schrieb.

    Was Deine Frage nach Zusatzleistungen zur Grundsicherung betrifft:
    Wenn in Deinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G" vorhanden ist (und davon gehe ich bei einem Rollstuhlfahrer mal aus), hast Du gemäß §30 SGB XII bei voller Erwerbsminderung Anspruch auf zusätzliche 17% der Regelleistung. Also schätzungsweise rund 60,- Euro.

    Bei welchen Leistungen genau willst Du denn die anderen, jeweils, 50,- Euro geltend machen?

    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen und würde mich freuen, wenn Du auch meine Fragen beantwortest, damit Dir noch besser geholfen werden kann!

    Bei weiteren Fragen melde dich jederzeit gerne noch einmal 😀