Verhinderungspflege!!!!!

In unserer Nähe wohnt ein altes Ehepaar 83 und 85Jahre.
Die Frau wird mit Pflegestufe 3,2mal von Pflegedienst besucht und dadurch ist die Pflegestufe ausgeschöpft.
Dem Mann wurde die Pflegestufe verweigert,obwohl er fast Blind und beide 24 Std betreut werden müßen.Das teilen sich nun die Kinder.
Nun kam die Frage auf,ob man evtl. von der Pflegekasse etwas bekommen könnte,da die Pflegenden für 3 Wochen durch einen Bekannten ersetzt werden,der sich um das Ehepaar kümmern soll und natürlich auch bezahlt werden.
Das ist jedoch eine zusätzliche Belastung zu den Pflegekosten.
Jedoch dringend notwendig für die Familien.
Weiß jemand,ob es in so einem Fall einen Zuschuß geben kann.Gruß SENDRINE :-)

Antworten

  • Hallo !

    Also wer da was wissen müsste ist der Pflegedienst der die Leute jetzt schon betreut, würde da mal nachfragen denn dort kann man das auch besser einschätzen da die Situation ja bekannt ist! Und wenn nicht dort dann vielleicht bei der Krankenkasse.
    LG Tanja
  • Hallo,
    bei uns kommt der Pflegedienst mindestends 3 mal Täglich bei Stufe 3
    für minbdestends 1 1/2 stunden.
    Stellt sich die Frage ob der Pflegedienst zu teuer ist?
    Ausserdem hat der Mann einen eigen Anspruch auf Pflegestufe.
    Den man dann auch Durchsetzten könnte.
    Ausserdem kann der Hausarzt auch einzelne Dinge über ein Rezept abdecken
    was dann auch zur Pflege gehört.
    Ich würde da den Arzt fragen.
    Einen Einblick in die Abrechnung würde ich fordern vom Pflegedienst was da wie und wann berechnet wird.
    Eine Kopie muß der Pflegdienst raus geben.
    Manchmal sind es schlicht ausreden die da statt finden und viele Anbieter sind mit Pflegestufe3 überfordert ohne es zu sagen.
    Ich würde da nach harken und dann kann man die Pflege auch einem andern Dienst über lassen und eine Verhinderungspflege kommt dann noch zusätzlich in betracht wenn die Stufe 6 Monate besteht.

    Gruß
    Herbi


  • Hallo,gibt bis zu 28 Tage Verhinderungspflege.Bei meiner KH ist es so das erst die Pflege geleitet sein muss und dann kann beantragt werden wurde jetzt immer anstandslos gezahlt,sind glaub bei 28 Tage um die 1450 Euro.Aber einfach mal bei der Pflegekasse anfragen wie das Prozedere da ist.LG Erich
  • Hallo!

    Danke für Eure Beiträge.Ist nicht so einfach,da die alten Leute sehr stolz sind und sich nur von der besten Seite zeigen wollen.
    Daher auch keine Pflegestufe für den alten Herren.Der als Kavalier der alten Schule,noch Hochspringt um einer Frau die Hand zu reichen,koste es was es wolle.
    Sie zahlen auch Reinigungskraft und div. Hilfen selber.

    Nun steht halt ein Urlaub von den Kindern zur Diskusion,die auch mal Streßfrei mit ihren Kindern was unternehmen möchten.
    Da währe zusätzlich zum Pflegedienst(der genauestens Abrechnet) eine Zusatzzahlung einmal im Jahr hilfreich.
    Ansonsten ist alles ganz gut Organisiert.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hab ich das jetzt richtig verstanden zusätzlich zum Pflegedienst,noch jemanden der Pflegt?Das wirst Du knicken können,anstelle des Pflegedienstes wenn der nicht könnte dann ja sonst njet.LG Erich

  • Hallo Erich!

    Ja,das war meine Frage.Die beiden alten Leute brauchen rund um die Uhr Hilfe und Betreuung.
    2-3mal kommt bei der alten Frau ein Pflegedienst und damit sind ende des Monats das Pflegegeld ausgeschöpft.

    Die restliche Zeit,wechseln sich die Kinder ab.Das geht nun schon seit Jahren.
    Dazu kommt einmal in der Woche eine privat bezahlte Reinigunskraft.
    Nun soll für 3 Wochen ein Bekannter die Arbeit der Kinder übernehmen,damit diese mit ihren eigenen Familien mal verschnaufen können.
    Deshalb die Frage.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo Sendrine,

    das ist mir bekannt,

    Bei Pflegevertretung (Ersatzpflege / Verhinderungspflege)


    (§ 39 SGB XI)

    genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Eine Pflegevertretung oder auch Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen(z.B. Arzttermin, Familienfeier) verhindert ist. Sie wird auch anerkannt, wenn z.B.:

    * die Wohnung des Pflegebedürftigen renoviert werden muss
    * Familienmitglieder bei der Ernte eingebunden sind
    * Zeit überbrückt werden muss, bis ein Heimplatz gefunden ist.

    Die Liste der in Frage kommenden Verhinderungsgründe ist nicht definiert, sie lässt sich daher beliebig erweitern.

    Die mögliche Dauer einer Ersatzpflege /Verhinderungspflege beträgt max. 28 Tage pro Jahr. Sie kann für den kompletten Zeitraum, wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig erfolgen. In der Regel wird die Leistung durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht.

    Tipp:
    Wenn Du für weniger als 8 Stunden pro Tag (!) Ersatzpflege in Anspruch nimmst, erfolgt:

    * keine Anrechnung an die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr und
    * das Pflegegeld wird nicht gekürzt!

    Hier erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.470,- €.

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme:

    * Bei erstmaligem Anspruch muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben dies nennt man (Vorauspflege). Den Beginn der Pflege in häuslicher Umgebung (tatsächlicher Pflegestartzeitpunkt) setzen die meisten Pflegekassen mit der Einstufung in der Pflegeversicherung gleich. Bei der Erstbegutachtung durch den MDK ist es daher empfehlenswert auf den Beginn der Pflegebedürftigkeit hinzuweisen, auch wenn dieser schon Monate zurückliegt. Somit besteht der Anspruch auf Ersatzpflege schon deutlich eher.

    * Erfüllung der Vorversicherungszeit, Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Beantragung der Pflegeleistung bei der Pflegekasse.
    * Wird die Verhinderungspflege/ Ersatzpflege ein weiteres Mal beantragt, ist keine Vorauspflege von 12 Monaten mehr erforderlich.

    Achtung! Wenn Du ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst betreut wirst, kannst Du keine Ersatzpflege / Verhinderungspflege erhalten. Leistet jedoch der Pflegedienst bei Dir Pflegesachleistungen nur bis zum Höchstbetrag und ein Angehöriger ist zusätzlich an der Pflege beteiligt, besteht bei Ausfall dieser Pflegeperson Anspruch auf Ersatzpflege / Verhinderungspflege, unabhängig davon, ob der Angehörige Pflegegeld erhält oder nicht.

    Dauer und Kosten
    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr (= Urlaubsvertretung). Während der Dauer der Verhinderungspflege erhälst Du, mit Ausnahme des 1. und letzten Tages der Vertretung, kein Pflegegeld, jedoch weiterhin Pflegesachleistungen.

    * Die Kosten dürfen dabei 1.470,- € im Kalenderjahr nicht überschreiten (Höchstbetrag).
    * Handelt es sich bei der Ersatzpflegekraft um eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebt, dürfen die Kosten den Betrag des jeweiligen Pflegegeldes, also 215,- € (Pflegestufe I), 420,- € (Pflegestufe II), 675,- € (Pflegestufe III), nicht überschreiten.
    * Wird die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung (z.B. Wohnheim für Behinderte, Kurzzeitpflege oder Pflegeheim) erbracht, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zu einer Höhe von 1.470,- € im Kalenderjahr. Alle weiteren Kosten, z.B. für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein, ist jedoch das Wichtigste was man bei der Antragstellung / der Verhindertenpflege wissen sollte.

    Frage bitte nach wenn du etwas nicht verstehst, Mfg Lyn


  • Hallo Lyn!
    Ich verstehe nur Bahnhof!!!

    Also,wenn ich es richtig verstanden habe,muß die Familie selber schauen,wie sie das Regelt und kann weil der Pflegedienst Pflegestufe 3 ausgeschöpft ist,keinen zusätzlichen Betrag für 3 Wochen auszeit der übrigen Helfenden erhalten.
    Sie müßen sich da was einfallen laßen oder untereinander Urlaube verschieben.


    Ich habe Pflegestufe 1 und werde von Sohn gepflegt.Der ist im Oktober für 3Wochen nicht anwesend und da kommt eine Bekannte von ihm,die ich gut kenne.Dann bekommt diese das Pflegegeld,was ich bisher meinem Sohn gab.So richtig?????

    Gruß
    SENDRINE 😀

  • Hallo!
    Haben es noch mal durchgelesen was Du Lyn geschrieben hast.

    Da könnte die Familie eine gewisse Summe erhalten für 28 Tage,wenn ich es diesmal richtig verstanden habe.
    Jetzt noch:"Wie oder was muß in der Beantragung stehen,damit sie das in Anspruch nehmen können?"


    Bei mir,wenn ich das nun verstehe,kann ich keine Zusätzliche Urlaubsvertrettung bezahlt bekommen im Okt. weil ich noch keine 12 Monate Pflegestufe habe.
    Das ist kompliziert.Also Pflegegeld für Sohn an die Vertretung.

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo Sendrine so hab ich das beim durchlesen jetzt auch verstanden,das wusste ich auch noch nicht.Die Frage wäre ob man nicht die Putzfrau als Haushaltshilfe über die KK bekommen kann.LG Erich
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