Kind mit Behinderung
[b] hallo,
mein sohn ist 10 jahre alt und wurde nun vom versorgungsamt als schwerbehindert 80 % mit G und B eingestuft.
ich habe gehört, man kann auch schon für ein kind finanzielle hilfen, wie z. B. rente beantragen.
mich interessiert nun, was kann ich alles beantragen und vor allem wo?
freue mich auf weiterhelfende antworten.
gabriele63
mein sohn ist 10 jahre alt und wurde nun vom versorgungsamt als schwerbehindert 80 % mit G und B eingestuft.
ich habe gehört, man kann auch schon für ein kind finanzielle hilfen, wie z. B. rente beantragen.
mich interessiert nun, was kann ich alles beantragen und vor allem wo?
freue mich auf weiterhelfende antworten.
gabriele63
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Antworten
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Hallo,
hier ein Strauß an Möglichkeiten:
1. Du kanst den erhöhten Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer beantragen
2. du bekommst Kindergeld über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus, wenn es sich nicht elbst versorgen kann
3. Du kannst in begründeten Fällen eine Haushaltshilfe geltend machen und aussergewöhnliche Aufwendungen für Krankeitskosten oder Reha
4. Reha für den Sohn oder Mutter Kind Kur beantragen
5. Du kannst beim Jugendamt Hilfen zur Erziehung z.B. Leistungen zur vorschulischen und sozialen Eingliederung beantragen
6 Du kannst bei der Krankenkasse beantragen, dass man dir die Fahrtkosten zum Arzt erstattet und dich von der Zuzahlung befreit
Gruß
Susanne
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[b]hallo susanne,
danke für den strauß an möglichkeiten. werde mich mal der reihe nach damit befassen. fahrkosten kommen bei mir ja reichlich zusammen, da ich mindestens 2mal die woche mit meinem sohn zur physiotherapie muß, er muß täglich zur schule gefahren werden, wir sind mindestens 2 bis 4mal im jahr in der uniklinik, 40 km von uns entfernt.
gruß
gabi
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Hallo Gabriele,
ich war kürzlich beim Finanzamt in unserer Stadt gewesen und fand eine Broschüre "Steuertipps für Menschen mit Behinderung". Darin sind auch wertvolle Tipps zu Deiner Frage enthalten sowie auch nähere Erläuterungen zu einigen Tipps von Susanne. Die Broschüre ist vom Bayerischen Staatministerium der Finanzen herausgegeben wurden.
"Das Steuerrecht berücksichtigt die Situation von Menschen mit Behinderung und von deren Angehörigen in verschiedenster Art und Weise. Diese Broschüre informiert über die Besonderheiten bei der Einkommen- und Lohnsteuer, bei der Bausparförderung, und der Vermögensbildung, bei der Grundsteuer sowie bei der Umsatzsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer."
Außerdem informiert sie über Steuervergünstigungen, Kinderbetreuungskosten, ...
Liebe Grüße
Keana
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Wenn die Krankenkasse dir die Fahrtkosten nicht erstattet, kannst du sie zusätzlich zu dem Pauchbetrag bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das geht bis 3.000 km pro Jahr mit 0,30€ pro km. Wenn du ein Fahrtenbuch hast, wird u.U. auch mehr anerkannt.
Susanne
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Hallo,
ich bin neu hier und habe dazu auch eine Frage.
Ich bin 22 Jahre alt, lebe noch bei meinem Vater und habe einen GdB von 70 und das Merkzeichen "G" im Ausweis.
Ist es richtig, dass mein Vater für mich den Behindertenpauschbetrag in Höhe von 890€ und 900€ für die 3000km, die man anrechnen kann, abziehen kann?
LG agi
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Hallo agi,
in der Broschüre der Bayerischen Landesregierung "Steuertipps für Menschen mit Behinderung" (http://www.myhandicap.de/fileadmin/myhandicap_de/web-inhalte/Recht_Soziales/Recht/st_behinderung.pdf) findet sich hierzu unter B 4. folgender Hinweis:
Steht der Pauschbetrag für behinderte Menschen einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Kindergeld, einen Kinderfreibetrag oder einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf erhält (vgl. RNrn. 226, 228 ), so wird der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Eine Aufteilung des Pauschbetrags zwischen dem Kind und den Eltern ist nicht möglich.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Eröffne hierzu gern auch einen neuen Thread 😉 Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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Hallo Leute,
Zudem kann man auch das Pflegegeld beantragen über den med. Dienst der gesetzl. KK, wenn man einen Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe stellt.
Zudem kann der Sohn, wenn kein Kfz vorhanden und auch EK unzureichend Taxigelder beantragen, in dem Fall über den Bezirk Oberbayern.
Eine Gez. Befreiung kann bei der Zentrale in Köln beantragt werden, wenn TV auf den Sohn läuft oder unzureichendes EK gegeben ist.
Antrag auf Ermäßigung beim Telefon wenn über den Sohn angemeldet beim Anbieter.
LG
Surfer
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Hallöchen,
welche Schule besucht Dein Kind? Bei uns werden die Kinder in Förderschulen mit dem Taxi gefahren. Die Kosten zahle ich erst (an das Schulamt den Preis der Zuzahlung für die Buskarte) und dann kann ich die mir vom Sozialamt wiederholen (Einkommenunabhängig.
Wir müssen jedenfalls nicht selber fahren.
LG
Felicitasks
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