Ärger mit der Deutschen Bahn reißt nicht ab

Nach dem ich im Zug darauf aufmerksam gemacht wurde, das mein Schwerbehindertenausweis abgelaufen ist, bekam ich einen Wisch, wo ich aufgefordert wurde den Fahrpreis von ca. 50 zu zahlen.

Eine Zeit später zeigte ich den jetzt verlängerten Ausweis beim DB-Reisezentrum vor und der Vorgang wurde gegen eine Gebühr von 2,50 Euro storniert. Eigentlich sollte der Vorfall dann abgeschlossen sein.

Eine Zeit später wurde ich nun aufgefordert, den Betrag + einer Mahngebürh zu bezahlen. Darauf hin suchte ich erneut das Reisezentrum auf und die Unterlagen inc. der Quittung wurden kopiert und man wollte diese dann weiterleiten.

Heute bekam ich wieder ein Schreiben welches allerdings von ein Inkassounternehmen kam, welches die DB beauftragte. Die Kosten belaufen nun auf ca. 110 Euro.

Antworten

  • Hallo Ondata,

    dann solltest Du schnellstmöglichst mit dem Inkassobüro telefonieren und Dein Problem schildern.

    Viel Erfolg.

    LG * Kerstin
  • Dies habe ich vorhin gemacht, leider war die Nummer kostenpflichtig. Habe per mail die Quittung geschickt. Ich gehe mal davon aus, das die Sache jetzt geklärt wird.

    Die kosten für den Aufwand sollte man der Bahn echt in Rechnung stellen.
  • Das ist doch Klasse, das hast Du gut gemacht.

    Auch wenn das Telefon etwas gekostet hat, ist doch aber immerhin besser, als wenn sich weitere Kosten bei einem Inkassounternehmen anhäufen.

    * Kerstin
  • Das stimmt, zumal das Inkassounternehmen direckt schon 45 Euro berechnet hat.
  • Ich hätte auf das Inkassobüro nicht reagiert, es gibt keinen Grund, sich mit solchen Gangstern überhaupt zu unterhalten, der Vorgang war ja bereits mit der DB geklärt.

    Es wäre wohl ein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen, gegen den hätte ich widersprochen, mit der Folge, daß die Kosten am Inkassobüro hängen geblieben wären.

    Mit Inkasso unterhält man sich NIEMALS.

    Entweder man muß zahlen, dann sollte man das tun und wenn man nicht kann sollte man von sich aus Kontakt aufnehmen und zwar mit dem Gläubiger.

    Oder man muß nicht zahlen, dann gibt es keinen Grund zu reagieren, es sei denn, der Mahnbescheid vom Gericht ist da.

    Der verursacht Kosten und zwar für den, der ihn unrechtmäßig in die Wege geleitet hat.
  • So zum Abschluss, das Inkassounternehmen teilte mir mit, das sich die Sach von ihrer Seite erledigt hätte.

    Man sollte echt überlegen, den ne Rechnung für Aufwandentschädigung zukommen zu lassen.

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