Gleichstellung

Guten Morgen allerseits,

kann mir jemand etwas Verständliches über die Gleichstellung sagen? Ich verstehe kein Beamtendeutsch und habe zwar so einen Zettel zur Erklärung da. Aber ich bräuchte einen Fachmann, der mich jetzt mal genau aufklärt in dieser Hinsicht. Hab null Peilung.

LG Keana

Antworten

  • hallo keana,
    das ist nur zweckmässig und möglich in verbindung mit erwerbstätigkeit.

    ich finde den link und die erklärung ganz gut verständlich und hoffe, dir damit ein wenig geholfen zu haben.
    viele grüsse
    handschuh

    http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

    Was versteht man unter Gleichstellung?
    Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.
    Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 2 u. 3 SGB IX

    Was bewirkt die Gleichstellung?
    Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen.

    Auswirkungen:
    - besonderer Kündigungsschutz,
    - besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie
    Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
    - Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
    - Betreuung durch spezielle Fachdienste.
    jedoch nicht:
    - Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

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