Möchte den Führerschein machen muss ein ärzliches Gutachten erstellen lassen, wer zahlt das?

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Bin seit Geburt spastisch gelähmt, betrifft vor allem meine rechte Seite (Hand und Fuß). Möchte jetzt den Führerschein machen. Muß ein ärztliches Gutachten von einem Facharzt erstellen lassen, wer bezahlt dies?

Antworten

  • Hallo Rehle,
    das hängt auch davon ab, aus welchem Grund du einen Führerschein brauchst. Am besten ist es, wenn du einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erreichen mußt und nicht in der Lage bist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
    Du kannst einen Antrag auf Kraftfahrzeug-Hilfe bei dem für dich zuständigen Kostenträger stellen. So ein Antrag ist erstmal ein formloser Brief an den Kostenträger.

    Eine Menge Informationen dazu findest du hier:
    http://www.autoanpassung.de/fuehrerschein.html
    http://www.autoanpassung.de/finanzierung/fuehrerschein.html
    http://www.autoanpassung.de/finanzierung/kostentraeger.html
    http://www.autoanpassung.de/infothek/experteninterviews/behinderung_und_fuehrerschein_geht_das.html

    Ich hoffe, dass hilft eine wenig weiter.
    Viele Grüße, Zabri
  • Hallo Rehle,

    die Entscheidung für den Führerschein und die persönliche Mobilität finde ich mehr als super.
    Wir haben mehreren spastisch gelähmten Personen schon zur Mobilität verholfen und die Reaktionen sind mehr als positiv.

    Hier die Info zum Führerschein:
    § 8 Fahrerlaubnis
    (1) Zu den Kosten, die für die Erlangung einer Fahrerlaubnis notwendig sind, wird ein Zuschuß geleistet. Er beläuft sich bei behinderten Menschen mit einem Einkommen (§ 6 Abs. 3)
    1.bis 40 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (monatliche Bezugsgröße) auf die volle Höhe,
    2.bis zu 55 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße auf zwei Drittel,
    3.bis zu 75 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße auf ein Drittel
    der entstehenden notwendigen Kosten; § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend. Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig nach pflichtgemäßem Ermessen zu leisten sind, sind anzurechnen.
    (2) Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden in vollem Umfang übernommen.

    Das Ganze gilt natürlich leider nur, wenn der Führerschein für Erwerbszwecke benötigt wird.
    Dann gibts auch Zuschüsse zum Auto und die notwendigen Gelder zum Umbau des Autos.

    Wir helfen hier immer wieder bei den Behörden. Ebenso bauen wir auch alle möglichen Gebrauchtfahrzeuge kostengünstig um. Immer sind diese Autos optimal auf die Behinderung des Kunden individuell abgestimmt.

    Ich hoffe diese Ausführungen helfen Dir und geben Dir Kraft auf Deinem Weg zur eigenen Mobilität.

    Gerne stehen wir Dir für weitere Fragen und Unterstützungen zur Verfügung.

    Viele Grüße


    Matthias
  • Also erstmal vielen Dank, für Eure Ratschläge und Antworten.
    Viel weiter bin ich allerdings nicht gekommen. Heute war ich auf
    dem Arbeitsamt und habe mich befragt. Es ist schon kuriös, denn
    wenn ich nicht eine Ausbildung sondern normal angestellt sein würde
    wäre eine Kostenübernahme eventuell möglich. Doch den Weg zur Aus-
    bildung kann man nicht bezahlen, da nicht gewährleistet ist das dies
    sich lohnt - noch keine Festanstellung - wo gibts den so etwas.
    Meine Ausbildung dauert 3 Jahre, wann bekommt man den heutzutage Fest-
    anstellungen zuerst kommen ja erst Monate von Probezeiten.
    Doch der Witz kommt erst noch, ein Bringdienst könnte ich bekommen.
    Wo ist den da die Logik. 3 Jahre Fahrdienst werden bezahlt aber ein-
    malige Kosten nicht oder erst im Hinblick auf eine Festanstellung und
    natürlich mit Beweise, dass ich den Führerschein brauche. Integration -
    sag ich da nur. 😢 😡
  • Leider nicht viel erreicht, Arbeitsamt als Kostenträger- haben abgelehnt, da ich eine Ausbildung mache. Bin erst 17 Jahre und schon ganz schon depremiert. Wenn man bedenkt, dass dies mein erster Versuch war finanzielle Hilfe zu bekommen, konnte seither auf jegliche Hilfe verzichten, dank meinen Eltern. Aber solangsam möchte ich mein Leben ja selbst in der Griff bekommen - und dann dieser Rückschlag. Hinzu kommt dass ich für den Führerschein gespart habe, aber mein Geld in keiner Weise reicht, ich hatte ja keine Ahnung was für extra Kosten da auf mich zukommen. Finde das es eine große Ungerechtigkeit. Wo bleibt den da die Gleichberechtigung, wenn ich als behinderter Mensch immer mehr Geld und Zeit, für Gutachten, Beantragungen, Arzttermine u.v.m. aufbringen muss. Wenn man da nicht resigniert. Gott sei dank hab ich noch meine Eltern, die mich weiter motivieren. 🥺
  • Hallo Rehle,
    gegen diese Ablehnung würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.(Hoffentlich ist die Frist dazu noch nicht abgelaufen) Die Begründung, dass du einen festen Arbeitsplatz brauchst, um die Kfz-Hilfe zu bekommen, würde ich nicht so stehen lassen. Kennst du eine Fahrschule, die auch Menschen mit Behinderungen ausbildet? Die helfen dir oft bei der Antragstellung auch weiter. Hier findest du auch Fahrschulen: http://www.autoanpassung.de/fahrschulen.html

    Ich drücke dir für den weiteren Weg die Daumen

    Gruß, Zabri
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