Können Kosten für Betreuung oder Begleitpersonen, die aus der Familie oder dem Freundeskreis kommen

Ich bin seh- und gehbehindert und habe Pflegestufe I, ebenso ist in meinen Schwb-Ausweis ein B eingetragen, so dass mein Partner bzw. meine Eltern mich immer begleiten müssen. Kann diese "Begleitung" vergütet werden oder geht dies nur bei fremden Betreuungspersonen, die eine Rechnung schreiben? Z.B. bei der Steuer oder Krankenkasse. DANKE

Antworten

  • Hallo,das B sagt nur aus das Du eine Begleitung mitnehmen kannst nicht musst.LG Erich
  • Hallo , smeagol
    Bei Pflegestufe 1 ,kannst du,nach meinen direkten Information,für eine Begleitperson
    einen pauschalen Betrag,einmal im Jahr,in Anspruch nehmen.Ich weiss allerdings nicht,wieviel bzw. wie hoch,der Betrag ist.Aber frag doch einfach unverbindlich,bei der Pflegekasse nach,nicht bei der Krankenkasse.Ich wünsche dir viel Glück,beim Kampf gegen die Behörden und lass den Kopf nicht hängen.V.L.G. , rolf
  • rollo schrieb:
    Hallo , smeagol
    Bei Pflegestufe 1 ,kannst du,nach meinen direkten Information,für eine Begleitperson
    einen pauschalen Betrag,einmal im Jahr,in Anspruch nehmen.Ich weiss allerdings nicht,wieviel bzw. wie hoch,der Betrag ist.Aber frag doch einfach unverbindlich,bei der Pflegekasse nach,nicht bei der Krankenkasse.Ich wünsche dir viel Glück,beim Kampf gegen die Behörden und lass den Kopf nicht hängen.V.L.G. , rolf




    Hallo rollo,

    was für einen pauschalen Betrag?

    Hat da jeder ein Anrecht drauf, auch mit einer höheren Pflegestufe.

    Danke für Dein Verständnis.

    Freu mich auf Deine Antwort.

    VLG und einen schönen Abend. * Kerstin


  • Hallo!

    Da ich auch B habe und manchmal eine Begleitperson bezahlen muß oder darf,was auch immer,würde mich das auch interressieren,ob es so eine Pauschale gibt durch die Pflegekasse und wenn ja wie hoch??

    Würde mich über Aufklärung diesbezüglich mit freuen!

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • smeagol schrieb:
    Ich bin seh- und gehbehindert und habe Pflegestufe I, ebenso ist in meinen Schwb-Ausweis ein B eingetragen, so dass mein Partner bzw. meine Eltern mich immer begleiten müssen. Kann diese "Begleitung" vergütet werden oder geht dies nur bei fremden Betreuungspersonen, die eine Rechnung schreiben? Z.B. bei der Steuer oder Krankenkasse. DANKE


    Hallo,
    eine Pflegestufe hat mit dem GdB, also dem Status "Schwerbehindert" nichts zu tun, das sind vollkommen verschiedene Bereiche.
    Man kann einen GdB von 100 haben und trotzdem keine Pflegestufe, hier sind vollkommen andere Kriterien zu berücksichtigen.
    Und es gibt dafür, dass man ein "B" im Schwerbehindertenausweis hat auch keinerlei finanzielle "Vergütung". Bei der Einkommensteuer spielt natürlich der GdB und auch das Merkzeichen schon eine Rolle.

    Das Merkzeichen "B" bedeutet die "Notwendigkeit ständiger Begleitung". Allerdings sind schwerbehinderte Menschen nicht dazu verpflichtet, ständig eine Begleitung dabei zu haben.

    Allerdings gibt es einige Bereiche, in denen das Merkzeichen B tatsächlich von Vorteil ist. So gibt es dadurch bei vielen Veranstaltungen eine Vergünstigung beim Eintritt (bzw. eine Freikarte für die Begleitperson) und auch im innerdeutschen Flugverkehr sowie bei der Bahn ist damit die Begleitperson frei.

    Viele Grüße
    Thomas
    MyHandicap


  • Ich glaub hier kann ich helfen.

    Wenn man gemäß § 45a SGB XI eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz hat kann man bei der Pflegekasse pro Monat einen Zuschuß beantragen.

    Dieses Geld bekommst aber nicht Du sondern dies rechnet die Pflegekasse mit der Diakonie ab.

    Also wenn ich mal jemand brauche da ich einen Termin habe und mein Sohn nicht alleine lassen kann ruf ich bei der Diakoie an.

    Diese schickt dann jemanden , wie gesagt die Abrechung erfolgt über die Pflegekasse.
    Diakoie legt dann vor von bis bei Herrn so und so gewesen und die bekommen dann das Geld.

    Du bekommst dies Geld nicht.



  • Hallo!

    Lieben Dank für die Antworten.Tom und Kijara mit Ihrem
    praktischen Beitrag.

    Kann ich gut nachvollziehen und finde ich äußerst Hilfreich!

    Euch einen wunderschönen Tag!
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo zusammen,

    also in dieser Frage muss man unterscheiden, handelt es sich bei dem Menschen der Hilfe benötigt um ein Kind oder ein geistig Behinderte Person so wird die Betreuung nochmalerweise bezhalt, sofern Eltern z. B. verhindert sind. Geht es um eine Begleitung für einen Erwachsenen, z. B. beim Einkaufen etc. so kann man diese Kosten bzw. muss diese Kosten zum einen aus dem Pflegegeld begleichen. Zum zweiten könnte man Leistungen zur Teilhabe nach SGB IX beantragen. Oder man macht das ganze in Form eines sog. persönlichen Budget's in das man solche Betreungskosten dann einrechnet. Allerdings muss man hier bedanken, dass es beim perönlichen Budget auch zwei unterschiedliche Modelle gibt, das sog. Dienstleistungsmodell oder das Arbeitgebermodell. Dies hier alles auszuführen, würde aber hier deutlich zu weit gehen. Ich würde dazu raten, sollte das für Sie ein gangbarer Weg sein eine sog. Budgetberatung in anspruch zu nehmen, die Ihnen hier im Einzelfall gezielt weiterhelfen kann. Auch können Sie sich an den jeweiligen kommunalen Behindertenbeauftragten in Ihrem Landkreis wenden.
  • Hallo alle zusammen,

    vielen lieben Dank für die zahlreichen Infos, ihr habt mir sehr weitergeholfen!!!!

    Sonnige Grüße
    smeagol
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