Versorgungsamt lehnt Merkzeichen G ab. Wie weiter vorgehen?

Hallo,

ich habe eine Kniearthrodese, also ein (operativ) versteiftes Bein und habe Merkzeichen G beantragt. Das Versorgungsamt hat das nun abgelehnt, mit der Begründung, die Voraussetzung für Merkzeichen G seien nicht gegeben. Ich halte das für einen schlechten Witz. Wie sollte der Widerspruch gestaltet sein? Einfach widersprechen oder eine Begründung des Widerspruchs beifügen? Was bringt eigentlich ein Widerspruch, die Meinung des Versorgungsamtes wird sich dadurch ja wohl nicht ändern? Sollte ich nicht besser parallel zum Widerspruch gleich zum Sozialgericht gehen? Wie sieht es mit den Kosten aus, wenn ich mich an das Sozialgericht wende?

Gruß

Antworten

  • Hallo Malte,

    ich hatte vor 25 Jahren das gleiche Problem mit dem Versorgungsamt in Heidleberg. Ich schrieb einen Widerspruch das ich wegen starker Kniegelenkschmerzen nicht weiter als 100 Meter laufen kann. Weil ich so schlecht zu Fuß bin und bei Überlastung ständig Entzündungen im Kniegelenk habe, kann ich mein Auto nicht weit weg parken oder weite Wege zu Haltestellen in Kauf nehmen. Das genügte damals um das G und eine Wertmarke zu bekommen.

    Schreib einfach alles auf was Dir einfällt wenn es Deinem Knie schlecht geht. Eine Arthrose ist ziemlich schmerzhaft und kann bei Überlastung zu Gelenkenzündungen führen, die die eh schon bestehende Gehbehinderung noch viel schlimmer machen. Laß Dich nicht austricksen. Du bist noch recht jung und Arthrose ist eigentlich eine Alterskranheit. Kann sein das der Gutachter nicht weiß das es Dreißigjährige gibt die Kniegelenke wie Achtzigjährige haben. Bei mir fing die Arthrose an als ich 16 war.

    Gruß Karin

    http://www.rheuma-online.de/krankheitsbilder/arthrose.html
  • Hallo Malte,

    prinzipiell sei gesagt: „Immer Widersprechen!“

    Wichtig: Widerspruchsfrist einhalten.

    Wenn dir Unterlagen o. ä. fehlen, egal,einfach ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt senden mit den Worten:

    „Gegen den o.g. Bescheid vom ….. – GZ.: …. erhebe ich hiermit Widerspruch.
    Die schriftliche Begründung folgt.
    Ich beantrage, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten
    einschl. der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes)
    in Kopie zuzusenden, die den Bescheid begründet haben.“


    Ich habe damals auch einen Widerspruch eingelegt und genau wie Karin alles reingeschrieben, was mir einfiel. Alles was ich an ärztlichen Unterlagen über meine Behinderung hatte, habe ich beigefügt und noch begründet, warum ich z.B. nicht mehr als 30 Schritte laufen kann usw.

    Unterlagen die ich nicht gleich zur Hand hatte oder die ich mir noch besorgen wollte (z. B. ärztliche Atteste über die Mobilität usw.) habe ich nachgereicht mit den Worten: „Im Nachgang zu meinem Widerspruchsschreiben vom…..“

    Wenn man deinen Widerspruch dann immer noch ablehnt, dann bleibt dir immer noch der Weg zum Sozialgericht.

    Man sollte zwar meinen, dass sich durch einen Widerspruch die Meinung des Versorgungsamtes nicht ändern würde, dem ist aber nicht so.
    Es kommt immer darauf an, wie genau du deine Behinderung beschreibst und was für einen Sachbearbeiter du bekommst.
    Ich kann Karin aus eigener Erfahrung nur beipflichten, dass es dort teilweise Leute gibt, die aus „Unkenntnis“ falsch urteilen.
    Liebe Grüße
    Tina

  • hallo Malte,
    unbedingt Widerspruch einlegen und auf alle Fälle die Frist beachten !
    Wenn Du nicht alles parat hast, erstmal so machen wie Tina schrieb.
    Ist die Arthrodese schon länger her? vielleicht kann der Operateur noch nen Bericht dazu abgeben. Und auch der Orthopäde oder der Facharzt, bei dem du wegen der Grunderkrankung in Behandlung bist.

    Bei mir war auch ein Widerspruch erfolgreich, da ging es ums aG.

    Noch ein Hinweis: zum Sozialgericht kannst du jetzt noch nicht gehen. Du musst als erstes den Widerspruch einlegen, das steht ganz unten im Bescheid unter Rechtsbehelfsbelehrung.
    erst wenn du einen Widerspruchsbescheid bekommst, d. h. wenn Dein Widerspruch zurückgewiesen wird, dann bekommst Du auch eine neue Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und kannst dann dagegen klagen. Aber auch hier, unbedingt die Frist beachten!

    Viel Erfolg!
    die gluexxhexe
  • Hallo Hexe!

    PS, schön, dass eine Frau sich endlich mal zu ihrem Hexentum bekennt 😀

    Also viele Unterlagen habe ich nicht, die Arthrodese ist noch nicht lange her, ich habe den Entlassungsbrief beigefügt und Röntgenbilder.

    Der Hinweis von Tina ist interessant, dass die mir die ärztlichen Unterlagen aushändigen sollen. Komme ich so an die Begründung, wie die zu ihrem Urteil gekommen sind?

    Also im wesentlich muss ich nun im Widerspruch mit eigenen Worten begründen, warum mein Handicap erheblicher ist, als die sie einschätzen, sehe ich das richtig so?

    Ich frage mich, was für eine Gehbehinderung muss man denn bitteschön nach deren Gusto haben, damit man G bekommt!? Also wenn ein steifes Bein nicht reicht, weiß ich auch nicht mehr... Die Definition lt. SGB ist ja, dass man im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist und das ist ja bei mir der Fall. Ich kann nicht viel tragen, da ich eine Hand für den Stock brauche und wenn ich ein Auto hätte, müsste es angepasst werden.

    liebe Grüße
    Malte

    EDIT: hab nun den Widerspruch geschrieben und plausibel dargelegt, warum ich nach SGB IX §146 (1) eben doch Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt bin. Ich denke, dass die das nun akzeptieren müssen und wenn nicht, habe ich gute Chancen vor dem Sozialgericht.

  • Hallo Malte,

    Dir steht jedes mal eine Kopie zu wenn ein Arzt etwas über Dich schreibt. Mein Tipp, schreibe alle Kliniken und Ärzte an bei denen Du mal warst und bitte um eine Kopie Deiner Akte. Mit diesen Unterlagen kannst Du Dir eine eigene Akte anlegen, die Dir in Zukunft gute Dienste leisten wird.

    Gruß Karin
  • tja, Malte,
    die haben teilweise recht seltsame Kriterien für G oder aG.
    Für ein aG reicht EIN abbes Bein auch nicht aus. Musste mit meinem amputierten Unterschenkel auch erst in Widerspruch gehen und habs wohl auch dann nur wegen meiner diversen Begleiterkrankungen bekommen.

    Also, nicht aufgeben und langen Atem haben
    wünscht die gluexxhexe
  • gluexxhexe schrieb:
    tja, Malte,
    die haben teilweise recht seltsame Kriterien für G oder aG.


    Die Kriterien sind im SGB eigentlich klar geregelt für G. Sinngemäß, wer nicht ohne Gefahr für sich oder andere oder nur unter erschwerten Bedingungen eine im Ortsverkehr übliche Strecke von 2km zurücklegen kann, ist erheblich gehbehindert (G).

    Ich habe nun so argumentiert, dass ich z.B. langsamer laufe und es oft passiert, dass Ampeln auf Rot springen, während ich noch auf der Straße bin. Damit ist die Voraussetzung einer Gefährdung für mich gegeben. Außerdem besteht eine Gefahr für mich im Winter durch Rutschen und Stolpern, auch hier eine erhöhte Gefahr. Ich denke, dass die das schlucken müssen, spätestens vor dem Sozialgericht werden die das G anerkennen müssen.

    lG

  • Hallo Malte,

    ich bin durch meine Wirbelsäulen- und Beckenversteifungen, Fußheberlähmung rechts und Arthrose rechtes Kniegelenk auch gehbehindert. Vor ein paar Jahren wurde mein Antrag auf das Merkzeichen G sowie der Widerspruch abgelehnt.

    Ich mußte erst vor das Sozialgericht gehen, wo mir dann nach ca. zwei Jahren Wartezeit das Merkzeichen zuerkannt wurde. Und das sogar, obwohl ich zur Verhandlung nicht anwesend sein konnte, weil ich gerade zur Reha war. Ich wollte die Sache dann aber endlich zum Abschluß bringen und habe das Einverständnis gegeben, ohne meine Anwesenheit zu verhandeln. Ich war dann doch sehr froh, dass ich nach Jahren zu meinem Recht gekommen bin.

    Ich drücke Dir fest die Daumen, dass Du eher recht bekommst.

    Viele Grüße
    Conny
  • Der Hinweis von Tina ist interessant, dass die mir die ärztlichen Unterlagen aushändigen sollen. Komme ich so an die Begründung, wie die zu ihrem Urteil gekommen sind?

    Also im wesentlich muss ich nun im Widerspruch mit eigenen Worten begründen, warum mein Handicap erheblicher ist, als die sie einschätzen, sehe ich das richtig so?


    EDIT: hab nun den Widerspruch geschrieben und plausibel dargelegt, warum ich nach SGB IX §146 (1) eben doch Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt bin. Ich denke, dass die das nun akzeptieren müssen und wenn nicht, habe ich gute Chancen vor dem Sozialgericht.

    Lieber Malte,

    ich habe es damals so gemacht, dass ich erst formlos widersprochen habe und dann abgewartet habe, bis sie mir die Begründung für ihre Ablehnung zugesandt haben.

    Auf diese Gründe kann man sich dann stürzen und sie Stück für Stück mit eigenen Worten widerlegen.

    So ist es einfacher, weil man dann genau weiss worauf die sich stützen, das ist besser, als wenn man alleine versucht etwas zurecht zu zimmern. Mit menschlicher Logik kommst du da nicht weit.

    Ein hilfreicher Tip sind auf die "Anhaltspunkte für die ärztiche Gutachtertätigkeit". Diese kannst du dir mal eben googlen. Darin findest du haarklein, wie Gutachter was bemessen. Okay ist zwar ein Riesenwälzer, aber hochinteressant und sehr hilfreich.

    Ich wünsche dir viel Glück 😀
    Liebe Grüße
    Tina

    P.S. Scheine heute keinen guten Tag zu haben, musste schon 2 mal Fehler verbessern.