mehrbedarf bei ALG II

Hallo ihr Lieben,

ich bin grade beim Ausfüllen meines ALG-II-Antrages, bei den Mehrbedarf bin ich ins Stocken gekommen.

Ich werde ab 01.04.10 Leistungen zur Hilfe der umfangreichen Pflege beziehen, gekoppelt an einen Träger (Lebenswege Berlin), um persönliche Assistenz zubekommen.

In meinem schwerstbehinderten Ausweis ist mein GdB 100 %, Meine Merkzeichen sind: G, aG, H, B.

Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf?

Liebe Grüße

Uli

Antworten

  • Jap, hast du.
    35% des normalen Regelsatzes.

    LG
    Cookie
  • Hallo Uli,

    Mehrbedarf steht Dir zu und zwar:

    Wenn Du Eingliederungshilfe bekommst 35%.

    Wenn Du Merkzeichen G hast aber keine Eingliederungshilfe 17%

    Wenn Du eine ostenaufwändige Ernährung hast, wird as gesondert berechnet,

    Steht alles hier: http://www.sozialhilfe24.de/gesetze/mehrbedarf/anzeigen29.html

    Annette

  • Ich habe Anspruch, auf einen Rehaberater, sowie ein Vermittlungsgutschein, mit höherer Summe

    Der Ansprüche bleiben auch wenn ich kein ALG I mehr beziehe, ich bekomme 198 Euro.

    Habe ich nun nen Anspruch auf 17 oder 35 %?
  • Hallo Uli,

    es gibt ja bei der Antragstellung die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Nimm deinen Schwerbehindertenausweis mit und frage den Berater, dann bist du auf der sicheren Seite.

    Vor allem, wenn du einen Vermittlungsgutschein hast, könnte sich deine Situation auch schnell verändern und damit auch dein Anspruch auf Mehrbedarf. Da musst du wissen.

    Also, lass dich dort beraten, wo du den Antrag abgibst.

    Annette
  • Hallo Cat_Uli, wir haben für dich Rechtsanwältin Claudia Reichel informiert mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Danke Iris.

    Lieben Gruß

    Uli

  • Hallo!

    Kann mir jemand von Euch sagen,ob sich durch 100% Schwerbehinderung G-aG-B auch etwas bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente verändert oder ob man den Rententräger die Veränderte Prozentz. mitteilen muß oder soll.

    Währe Euch dankbar.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Bei einer Erwerbsminderung beurteilt die Deutsche Rentenversicherung nur, inwiefern deine Erkrankung/Behinderung Einfluss auf deine Erwerbsfähigkeit hat. Wenn die Erkrankung deine Erwerbsfähigkeit einschränkt, bekommst du Erwerbsminderungsrente. Der Grad der Behinderung ist davon aber unabhängig und hat auch keinen Einflus darauf. Es gibt auch viele Schwerbehinderte, die keine Erwerbminderungsrente bekommen.

    Annette

  • Hallo, Uli!

    Wenn ich dein Posting richtig verstehe, bist du gerade erst
    ALG-II-Einsteiger. Ein exzellentes Forum für alle Fragen rund
    um ALG II ist:

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    Neben der hervorragenden Beratung hier findest du dort die
    vollen H4-Experts! Du brauchst dich in dem Forum noch nicht
    einmal registrieren lassen.

    LG das Mompfel
  • Annette schrieb:
    Hallo Uli,

    Mehrbedarf steht Dir zu und zwar:

    Wenn Du Merkzeichen G hast aber keine Eingliederungshilfe 17%


    Wo kann man dazu etwas finden? Habe auch Das G und GDB 90 und würde natürlich wenn möglich auch Mehrbedarf ebantragen...
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