ICH BRAUCHE DRINGEND RAT !!!!!!!!!!

Hallo 😀Alle da draußen,
ICH BRAUCHE DRINGEND RAT !!!!!!!!!!
hier brennt die Luft & es geht um
das LEBEN eines Menschen !!!!!
ich versuche mich kurz zu fassen, um nicht lange Weile,
anstatt Interesse & Hilfe zu bewirken 😉
ALSO, ich bin seit 5J. bei einem schwerstbehinderten, 57j. (mal SEHR wohlhabendem 4000000) MANN privat als Pflegerin angestellt !!! Er wohnt (noch) in seinem Haus & ich wohne inne!! Mache ALLES (Haus, Garten, Teich , EinkÀufe, Soziales,KG/Ergo, Friseur, Mani.-pedik., Freizeitgest.,Wirtschaft, Therap.-hund, Enten...na eben ALLES !!
ER mein SchĂŒtzling (möcht noch KEINE Namen nennen/ ist ein HEIßES EISEN hier) MS, Epilepsi, Spastiken, kĂŒnstl. ErnĂ€hrg., suprap. Kath., kompl. Sprachverlust, Schrumpfhirn (teilweise jedoch noch VOLL DA) ...etc.
eben ALLES, außer Diabethis !!!)
ER HAT EINEN priv.GENERALBEVOLLMACHTIGTEN >>>>>>
der ihn kompl. ausgenommen>
NUN mich gekĂŒndigt hat >
sein Haus verkaufen &
ihn in die gĂŒnstigste Einrichtung geben will (oder so) 🙁
ICH HABE NUR INTERESSE AN meinem SCHÜTZLING > habe es ihm & mir versprochen, ihn BIS zum bitteren ENDE zu begleiten /(auch mein kompl. Privatleben aufgegeben/ seit 5 J. KEIN Urlaub,frei, etc.) ICH KANN NICHT ANDERS !!
HABE ALLERDINGS NUN KEINERLEI MACHT,
IHN ZU RETTEN >>>
Eine fremde Pflege wĂ€re fatal ...da er bei JEDER BerĂŒhrung schmerzl. Spastiken hat; NUR ICH kenne seine körperl. Zeiten, medikam.-Einstellungen, stummen WĂŒnsche, BedĂŒrfnisse, BedĂŒrftigkeit, etc.
JEDE fremde Pflege wĂ€r der Anfang seines Endes, bzw. nur noch große Qualen (die ich nicht mal aus der Ferne ertragen & mir vorstellen möchte)
Er hat noch eine MAMA
(gut situiert/ Tipse im Parlament),
eine Tochter (im Vorfeld reich geerbt& schÀmt sich f. Vater)&
diesen BEVOLLMÄCHTIGTEN !!!
und ALLEN geht er am ARSCH vorbei & noch tiefer 🙁 (sorry, meine Ausdrucksweise)...............

Habe GENUG notar.Unterlagen, doch kein Rechtschutz und nur ein kl. Geld
(eben Robina Hood) 🙁
Ich habe noch 2 Monat um IRGENDWAS zu unternehmen (meine KĂŒndigungsfrist / die mir auch der ICH'BIN'CHEF.-bevollmĂ€chtigte NICHT nehmen kann !!!)
BITTE, BITTE...... er ist seit seinem 18. Lebensjahr SO bestraft...& HAT evtl. nur noch wenige Zeit !!!!
(allerdings lebt er schon 6 J. ÜBER Ă€rztl. gesagter zeit...... phhh....)
BITTE helft mir !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dank im Voraus, daß du dir die Zeit genommen hast....
wĂŒnsche schönes WE: & eine schöne Zeit,
lieben Gruß aus dem Norden,
K.

Antworten



  • Hallo!

    Ganz spontan wĂŒrde mir einfallen,beim zustĂ€ndigen Vormundschaftsgericht anzurufen und versuchen dort einen Termin fĂŒr ein GesprĂ€ch zu erhalten.Dazu alle Unterlagen mitnehmen jedoch nur Kopien und Deine Bedenken vortragen.

    Aber vielleicht hat noch jemand anderer einen Vorschlag.
    Da er einen Betreuer hat,wird es nicht einfach werden.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo PowerRolli,

    mir GeneralbevollmĂ€chtigen meinst Du warscheinlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Betreuer. Wenn dieser Betreuer wirklich all die schlimmen Dinge gemacht hat von denen Du berichtest, ist das nicht in Ordnung. Was Sendrine sagt stimmt. Du solltest beim Vormundschaftgericht (neu Betreuungsstelle) eine Beschwerde einreichen. Damit Du damit nicht alleine bist, kannst Du Dir UnterstĂŒtzung eines Betreuungsvereins holen. Zum Beispiel beim Betreuungsverein der Diakonie.

    Gruß Karin
  • KarinM schrieb:
    Hallo PowerRolli,

    mir GeneralbevollmĂ€chtigen meinst Du warscheinlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Betreuer. Wenn dieser Betreuer wirklich all die schlimmen Dinge gemacht hat von denen Du berichtest, ist das nicht in Ordnung. Was Sendrine sagt stimmt. Du solltest beim Vormundschaftgericht (neu Betreuungsstelle) eine Beschwerde einreichen. Damit Du damit nicht alleine bist, kannst Du Dir UnterstĂŒtzung eines Betreuungsvereins holen. Zum Beispiel beim Betreuungsverein der Diakonie.

    Gruß Karin

    Liebe Karin,
    vielen dank fĂŒr deine Reaktion...
    er hat seinen BevollmĂ€chtigten vom NUN verstorbenen Vater > notarisch an die Seite gesetzt bekommen und hat Dies, vor 10J. selbst erneuert !! ALSO PRIVAT !! doch ist mein SchĂŒtzling SEHR schnell und einfach zu beeinflussen !! Das war VOLLE Berechnung.... NUN ist Nichts mehr zum rechnen DA & nun soll mein Baby unter die BrĂŒcke ???? NÖÖÖÖÖ 😀Es MUSS einen Weg geben, denn WO ĂŒberall wird damit Schindluder getrieben und NICHT aufgedeckt 🙁
    Also nochmals Dank und Grußi Kerstin
  • Sendrine schrieb:


    Hallo!

    Ganz spontan wĂŒrde mir einfallen,beim zustĂ€ndigen Vormundschaftsgericht anzurufen und versuchen dort einen Termin fĂŒr ein GesprĂ€ch zu erhalten.Dazu alle Unterlagen mitnehmen jedoch nur Kopien und Deine Bedenken vortragen.

    Aber vielleicht hat noch jemand anderer einen Vorschlag.
    Da er einen Betreuer hat,wird es nicht einfach werden.
    Gruß
    SENDRINE 😀

    Hallo SENDRINE,
    Dank fĂŒr deine Antwort.... ja Vormundschaft.-Familiengericht, irgendwo da...werde ich ansetzen mĂŒĂŸen.
    Gruß Kerstin
  • powerRolli schrieb:
    [Liebe Karin,
    vielen dank fĂŒr deine Reaktion...
    er hat seinen BevollmĂ€chtigten vom NUN verstorbenen Vater > notarisch an die Seite gesetzt bekommen und hat Dies, vor 10J. selbst erneuert !! ALSO PRIVAT !! doch ist mein SchĂŒtzling SEHR schnell und einfach zu beeinflussen !! Das war VOLLE Berechnung.... NUN ist Nichts mehr zum rechnen DA & nun soll mein Baby unter die BrĂŒcke ???? NÖÖÖÖÖ 😀Es MUSS einen Weg geben, denn WO ĂŒberall wird damit Schindluder getrieben und NICHT aufgedeckt 🙁
    Also nochmals Dank und Grußi Kerstin


    Hallo Kerstin,

    auch wenn dieser Betreuer privat ist, es gÀbe ihn nicht ohne das das Amtgericht der Meinung wÀre, Dein Bekannter brÀuchte eine Betreuung. Folglich ist auch ein ehrenamtlicher Betreuer ein gesetzlich bestellter Betreuer und unterliegt den gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen Betreuer auch.

    Du mußt wegen der Sache zum Amtsgericht gehen. Dort gibt es eine Betreuungstelle. (Bis Dezember 2009 nannte man diese Stelle Vormundschaftsgericht.) Dort solltest Du eine Beschwerde einreichen und, wenn Du und Dein Bekannter es möchten, einen neuen Antrag auf Betreuung fĂŒr Deinen Bekannten stellen. So kannst Du dafĂŒr sorgen das dieses Aufgabe Dir ĂŒbertragen wird und nicht irgend jemanden dem Du nicht trauen kannst. Ehrenamtliche Betreuer und Angehörige von Betreuten können sich Hilfe und UnterstĂŒtzung bei Betreuungsvereinen holen. Wenn Du beweisen kannst was alles passiert ist, werden diese Leute ganz bestimmt hinter Dir stehen und mit Dir um das Recht kĂ€mpfen. Betreuungsvereine kosten keine Mitgliedschaft, aber sie kennen sich sehr gut in unserem Rechtsysthem aus.

    Gruß Karin

  • Hallo Kerstin!

    Karin hat Dir Deine Schritte wunderbar erklÀrt.

    WĂŒnsche Dir und Deinem SchĂŒtzling eine vertrĂ€gliche Lösung

    und alles alles Gute.

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Sorry, wenn ich den Spielverderber mache hier, aber bei der ganzen Angelegenheit ist eine Begrifflichkeit von essentieller Bedeutung: Handelt es sich um einen GeneralbevollmĂ€chtigten wie zuerst geschrieben, oder sprechen wir von einem gerichtlich bestellten Betreuer?
    Ich vermute aufgrund des ersten Postings eher, dass wir tatsÀchlich von einem GenralbevollmÀchtigten sprechen und da liegt die Sache leider etwas komplizierter, als bei einem gerichtlich bestellten Betreuer.
    Zur ErklĂ€rung: Die Erteilung einer Genralvollmacht fĂŒr den Fall der eigenen GeschĂ€ftunfĂ€higkeit (sog. Vorsorgevollmacht) beruht rein auf der Basis des Vetrauens zum BevollmĂ€chtigten und sieht anders als beim gerichtlich bestellten Betreuer keinerlei Kontrolle und Rechenschaften in finanziellen Dingen vor. So dĂŒrfte ein Betreuer beispielsweise das Haus des Betreuten nicht ohne weiteres verkaufen, ohne sich dies vorher vom Vormundschaftsgericht genehmigen zu lassen, ein GeneralbevollmĂ€chtigter hingegen darf das sehr wohl. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist so eine Sache- zwar dĂŒrfen sowohl Betreuer als auch BevollmĂ€chtigter grundsĂ€tzlich diesen Schritt gehen, jedoch in beiden FĂ€llen nicht gegen den erklĂ€rten Willen des Betroffenen, bzw. in diesem Fall nur nach richterlicher Zustimmung- und die wĂ€re in diesem Fall vermutlich schwierig zu bekommen, da eine hĂ€usliche Pflege des betroffenen gesichert ist und damit keine Verwahrlosung oder andere Gefahren drohen. Allerdings wĂ€re hier das Problem den Willen des Betroffenen fest zu machen- da er wenn ich das richtig gelesen habe sich selbst nicht mehr Ă€ußern kann wĂ€re es sehr hilfreich, wenn es irgendwo eine schriftlich fixierte WillenserklĂ€rung bzw. eine mĂŒndliche vor Zeugen gegeben hĂ€tte.
    Ich kann dir daher nur raten: Mach dich schlau, welche rechtliche Stellung dieser BevollmĂ€chtigte genau hat; ist er tatsĂ€chlich ein gerichtlich bestellter Betreuer solltest du seine Machenschaften schleunigst dem Gericht melden, denn dann hat er sich mit dem von dir geschilderten "Ausnehmen" des Betroffenen im zivilrechtlichen Sinne strafbar gemacht und ist fĂŒr den entstandenen Schaden haftbar.
    Wenn es tatsĂ€chlich ein GeneralbevollmĂ€chtigter im juristischen Sinn ist solltest du ein Betreuungsverfahren fĂŒr deinen SchĂŒtzling anregen. Da allerdings das Gesetz vorsieht, dass die Bestellung eines Betreuers nachrangig zu anderen Möglichkeiten (z.B. BevollmĂ€chtigter) zu behandeln ist wirst du im Betreuungsverfahren nachweisen mĂŒssen, dass der BevollmĂ€chtigte bisher nicht zum Wohle des Betroffenen gehandelt hat und auch von ihm nicht mehr kontrolliert werden kann und daher die Einrichtung einer Betreuung unumgĂ€nglich ist, um den Betroffenen vor SchĂ€den zu bewahren.
    Der Tipp von Karin dir Hilfe bei einem Betreuungsverein zu suchen ist sehr gut, du solltest dort schnellstmöglich einen Termin vereinbaren und auch alle Unterlagen die du bzgl. deines ShcĂŒtzlings hast mitnehmen.

    Ich drĂŒck euch die Daumen.

    LG
    Cookie
  • Hallo,
    das mit der Generalvollmach ist nicht so einfach.
    Das der Jenige der die Generallvollmacht hat nicht im Sinne des
    Betreuenden handelt kann er vom Gericht abgelöst werden.
    Meist ist das ein Angehöriger aber auch wenn der BevollmĂ€tigte vom Gericht bestellt worden ist muß er nachweisen das es zum Wohle des Betreuten ist.
    Es ist nicht so das jeder mit dem Eigentum anderer machen kann was er will.
    Obwohl das auch schon vorgekommen ist.
    Wenn es ein Verwanter ist dann zum Gericht und den Nachweis(Auskunpfterteilung) beantragen ĂŒber die VermögendsverhĂ€ltnisse vor und wĂ€rend der Zeit der Vollmacht.
    Auch er muß Aufschreiben in Nachvollziebaren BetrĂ€gen fĂŒr was und warum Eigentum und GeldbetrĂ€g verĂ€usert werden muß oder kann.
    Je mehr Beweise es Gibt um so Besser.
    VersĂ€umnisse stellt dann das Gericht sicher und im Zweifel muß der Jenige sogar die BetrĂ€ge zurĂŒck zahlen.
    Das ist dann schon Diebstahl.
    Also ich wĂŒrde den Weg zum Gericht wĂ€hlen und auch dazu kann man selbst oder einen anderen VertraunswĂŒrdige Person den Antrag stellen auf Vollmacht.
    Ein Verwanter wĂ€re schön wenn das aber nicht geht dann das ganze ĂŒber das Gericht laufen lassen.

    Vieleicht melden sich dazu noch unsere AnwÀlte hier im Forum.

    Gruß
    Herbi



  • Hallo Kerstin,

    wir leiten Deine Frage/Problem schnellst möglich an unsere Fachexperten fĂŒr Recht weiter.
    Diese werden sich dann mit uns in Verbindung setzen und anschließend werden wir dich natĂŒrlich informieren und eventuell einen Kontakt ĂŒbers Forum herstellen.

    Bis dahin schöne GrĂŒĂŸe.
  • Herbi 53 schrieb:
    Hallo,
    das mit der Generalvollmach ist nicht so einfach.
    Das der Jenige der die Generallvollmacht hat nicht im Sinne des
    Betreuenden handelt kann er vom Gericht abgelöst werden.
    Meist ist das ein Angehöriger aber auch wenn der BevollmĂ€tigte vom Gericht bestellt worden ist muß er nachweisen das es zum Wohle des Betreuten ist.
    Es ist nicht so das jeder mit dem Eigentum anderer machen kann was er will.
    Obwohl das auch schon vorgekommen ist.
    Wenn es ein Verwanter ist dann zum Gericht und den Nachweis(Auskunpfterteilung) beantragen ĂŒber die VermögendsverhĂ€ltnisse vor und wĂ€rend der Zeit der Vollmacht.
    Auch er muß Aufschreiben in Nachvollziebaren BetrĂ€gen fĂŒr was und warum Eigentum und GeldbetrĂ€g verĂ€usert werden muß oder kann.
    Je mehr Beweise es Gibt um so Besser.
    VersĂ€umnisse stellt dann das Gericht sicher und im Zweifel muß der Jenige sogar die BetrĂ€ge zurĂŒck zahlen.
    Das ist dann schon Diebstahl.
    Also ich wĂŒrde den Weg zum Gericht wĂ€hlen und auch dazu kann man selbst oder einen anderen VertraunswĂŒrdige Person den Antrag stellen auf Vollmacht.
    Ein Verwanter wĂ€re schön wenn das aber nicht geht dann das ganze ĂŒber das Gericht laufen lassen.

    Vieleicht melden sich dazu noch unsere AnwÀlte hier im Forum.

    Gruß
    Herbi





    Hallo Herbi,
    herzlichen Dank fĂŒr die Reaktion .....
    und ĂŒberhaupt >>>>
    MÖCHTE MICH HIER MAL
    FÜR DIE REICHLICHE ANTEILNAHME
    & HILFE BEDANKEN
    ist ja der Wahnsinn, bin erst n paar Tage hier drin und fĂŒhle mich schon NICHT mehr so allein, was mich gleich wieder ein StĂŒck auftankt !! Werde die Kraft brauchen !!
    Also lieben herzlichen Dank
    und noch einen schönen Sonntag Abend,
    Gruß Kerstin

  • Hallo,

    nach RĂŒcksprache mit unseren AnwĂ€lten raten wir den bereits beschriebenen Weg zu gehen: Das zustĂ€ndige Betreuungsgericht (Betreuungsstelle beim Amtsgericht) ist zu informieren und die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers anzuraten.

    Mehr können wir ohne genauere Kenntniss des Sachverhalts und PrĂŒfung der Unterlagen an dieser Stelle leider nicht raten.

    Viele GrĂŒĂŸe,
    Iris, Redaktion MyHandicap
Diese Diskussion wurde geschlossen.