Benötige dringend fachliche Hilfe

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.

Mein Pflegedienst, der mich schon einige Jahre begleitet, hat auch eine Karte um die Haustür zu öffnen und einen Schlüssel für die Wohnungstür. ( Für beides, haben Sie mir bei der Übergabe eine Quittung unterschrieben).

Nun haben sie mir gestern ein Formular hingelegt, mit der Bitte, dies zu unterschreiben.

Schlüsselübergabeprotokoll/Rückgabe

Schlüsselübergabeprotokoll

Heute habe ich...
Adresse...
dem Pflegedienst...

meine Wohnungsschlüssel anvertraut. Um seine pflegerischen Aufgaben ordnungs- und vertragsgemäß zu erfüllen, ist der Pflegedienst darauf angewiesen, über Schlüssel zu meiner Wohnung zu verfügen.Zur wechselseitigen Absicherung und zum Schutz vor Schäden wird daher Folgendes festgestellt

- Anzahl der unterschiedlichen Schlüssel, die ausgehändigt
wurden...

- wie viele gleiche Schlüssel wurden ausgehändigt?...

- Wer hat die Schlüssel ausgehändigt...

- Wann wurden die Schlüssel ausgehändigt?...Datum...Uhrzeit

- Wer außer dem Pflegedienst ist sonst noch in dem Besitz von
Schlüsseln?
Name, Anschrift...

- Es wird ausdrücklich zugesichert, dass vorstehende Angaben
zutreffend und vollständig sind.

- Der Pflegedienst haftet im Zusammenhand mit der Übergabe der
Schlüssel für sich und sein Personal hinsichtlich eines
etwaigen Verlustes der Schlüssel lediglich im Rahmen der
Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

- Der Pflegedienst verpflichtet sich, keine Schlüssel
nachzufertigen, und sagt weiterhin zu, den etwaigen Verlust
von Schlüsseln unverzüglich anzuzeigen

- Eine Haftung für die missbräuchliche Verwendung von Schlüsseln
und sich daraus ergebende Schäden wird ausdrücklich
ausgeschlossen


Datum Stempel der Einrichtung

Unterschrift Patient Unterschrift Pflegedienst


Schlüsselrückgabe

Die Rückgabe des Schlüssels erfolgte am...

durch den Mitarbeiter:...

Entgegengenommen: Datum, Unterschrift des Patienten/
Bevollmächtigten

Da mir das ganze sehr merkwürdig, um es mal vorsichtig auszudrücken vorkommt, habe ich das Formular dem Sozialverband gefaxt, mit der Bitte, das mal zu prüfen und mir mitzuteilen, ob die Punkte, habe diese hier fett geschrieben, rechtlich so korrekt sind, mir kommt es suspekt vor.

Die Antwort war folgende:

Sehr geehrte Frau B,

leider dürfen wir Sie zu dieser Frage nicht beraten, da sie nicht in den Bereich des Sozialrechts fällt, sondern zivilrechtlicher Natur ist. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich diesbezüglich ggf. anwaltlich beraten zu lassen. Evtl. kann auch das Pflegeberatungsbüro in Geesthacht, Ihnen Auskunft darüber erteilen, ob derartige Haftungsausschlüsse üblich sind.

Mit freundlichen Grüßen


--
R K
Kreisgeschäftsführer

Sozialverband Deutschland e.V.
Kreisverband Herzogtum Lauenburg


Es wäre sehr schön, wenn ich hier eine rechtliche Auskunft erhalten würde.

Danke allen für`s Verständnis.

Sonnige Grüße von Kerstin








«1

Antworten

  • - Eine Haftung für die missbräuchliche Verwendung von Schlüsseln
    und sich daraus ergebende Schäden wird ausdrücklich
    ausgeschlossen



    das da, ich weiss nicht, kommt mir seltsam vor???

    ich bin gespannt, was die rechtskundigen hier auf myhandicap dazu sagen...

    gut, liebe kleine1964, das du nachfragst.

    lg
    christiane


  • Hallo liebe Christiane,


    ja mir kommt nicht nur da seltsam vor.

    Da könnte sich jemand dort die Schlüssel schnappen, mir die Wohnung leer räumen und der PD ist nicht haftbar.


    Hoff so sehr, das sich die Experten melden.


    Danke Christiane, für Deine Antwort.

    Einen schönen Abend. LG Kerstin
  • Hallo meine Liebe,

    für wiederspricht sich das Schreiben vom PD. Im Grunde haben sie mit dem "Vertrag" recht, denn eine Quittung wird nicht unbedingt als Rechtskräftig angesehen, sie wollen sich also absichern. Von anderen PDs weis das solche "Schlüsselvertäge" gang und gebe sind.

    Allerdings stößt mir in diesem Absatz
    - Der Pflegedienst haftet im Zusammenhand mit der Übergabe der
    Schlüssel für sich und sein Personal hinsichtlich eines
    etwaigen Verlustes der Schlüssel lediglich im Rahmen der
    Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

    folgendes auf "Sorgfaltspflicht eines ordenlichen Kaufmanns", erkundige dich was das Beinhaltet und was nicht, oder besser lass es dir im Detail von deinem PD schriftlich geben, denn hast du was in der Hand.

    Und zu letzt der ganze letzte Fettgedruckte Absatz, hebt für meine Ansicht nach alles vorher gesagte wieder auf.


    Lass dich auf jeden Fall beraten, vielleicht setzt du selbst nach Absprache mit dem PD und einen Anwalt einen Vertrag auf.

    Ich hoff ich konnt dir einigermaßen helfen, ich wünsch dir nen schönen Abend

    Lieben Gruß
    Uli


  • Hallo liebe Uli,


    das mit der Quittung ist ewig her, sie haben ja auch meinen Schlüssel und die Karte schon lange.

    Bin echt beunruhigt, meiner Meinung nach haben Sie da ja freie Hand...nur haften tun sie für nichts.

    Danke für Deine Antwort.

    Mal schauen, wie das weiter geht.

    Einen schönen Abend.

    Herzlich grüsst Dich * Kerstin

  • Hallo Kerstin!

    Sorry,das stinkt zum Himmel.Mit solch einem Vertrag das Vertrauen von einem Kranken Menschen zu festigen,kann meines erachtens nicht gelingen.

    Wenn ich so ein Schreiben lesen muß,bekomme ich ein ungutes Gefühl.

    Ich finde es sehr gut,das Du es hier zur Frage reingestellt hast.

    Wünsche Dir vorerst Gelaßenheit und eine für Dich beruhigende Antwort.

    Lieben Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo Sendrine,


    danke für Deine Antwort.

    Es fällt mir sehr schwer, da gelassen zu bleiben.

    Und ich hoff so sehr, das sich da eine Lösung findet.

    Bin sehr beunruhigt.

    Herzliche Grüße von Kerstin.
  • Hallo Kerstin,
    ich habe Herrn Rechtsanwalt Teßmer von der Kanzlei Janssen & Maluga um eine Einschätzung gebeten. Bitte um etwas Geduld.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap


  • Liebe Kerstin!

    Das verstehe ich sehr gut,wollte Dich ein wenig Trösten,bis Du eine fachliche Aussage zu Deiner Frage hast.Nichts für ungut.

    Als ich das gelesen habe,viel mir spontan ein: Haben die etwa die Schlüssel verloren und wollen sich jetzt rauswinden?
    Oder will man mit solch einem Schreiben die eigene Verantwortung loß werden?

    Ich empfinde solch ein Schreiben nicht korrekt,jedoch vielleicht ist mein empfinden auch falsch.Deshalb wollte ich Dir sagen,erst mal nicht Aufregen und abwarten,auch weil Du Deine Frage an die richtige Adr. hier gestellt hast.

    Die Antwort kann uns allen noch hilfreich sein.Wünsche Dir sehr,das diese Belastung Dich bald loßläßt.
    Lieben Gruß
    SENDRINE 😀
  • Iris_MyHandicap schrieb:
    Hallo Kerstin,
    ich habe Herrn Rechtsanwalt Teßmer von der Kanzlei Janssen & Maluga um eine Einschätzung gebeten. Bitte um etwas Geduld.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap




    Hallo Iris,

    herzlichen Dank.

    Ein schönes WE und liebe Grüße von Kerstin.
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.

    Ein Pflegevertrag gem. § 120 SGB XI ist juristisch gesehen ein so genannter Dienstvertrag, d.h. der Leistungserbringer (Pflegedienst) muss im Rahmen der Vereinbarungen tätig werden. Er schuldet dem Leistungsnehmer (Kunde) aber keinen Erfolg seiner Tätigkeit.

    Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Sie darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
    Pflegedienste haften grundsätzlich für die von ihren Mitarbeitern verursachten Sach- oder Personenschäden. Deshalb müssen sie, um mögliche Schäden oder Schadenersatzforderungen ausgleichen zu können, eine Betriebs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit möglichst hoher Deckungssumme abschließen. Zu den Sachschäden zählen z. B. neben beschädigtem Geschirr oder Mobiliar auch verloren gegangene Wohnungsschlüssel. Ein Passus wie etwa „nur bei grober Fahrlässigkeit“ schränkt die Haftung des Pflegedienstes stark ein und muss nicht akzeptiert werden. Auf keinen Fall müssen Sie den Ausschluss der Haftung für die missbräuchliche Verwendung von Schlüsseln und die sich daraus ergebenden Schäden akzeptieren.

    Im Folgenden sehen Sie das Beispiel eines Muster-Pflegevertrages, wie dieser hinsichtlich der Regelung der Haftung und der Schlüsselübergabe aussehen sollte:

    Muster-Pflegevertrag

    §§ 1-5 […]

    § 6 Zutrittsrecht und Schlüsselübergabe
    (1) Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter des Pflegedienstes zur Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen, den Leistungsort zu den vereinbarten Zeiten betreten dürfen.
    (2) Der Pflegedienst erhält mit Vertragsbeginn folgende Schlüssel:
    ….. Hausschlüssel
    …...Wohnungsschlüssel
    Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte (nicht Mitarbeiter des Pflegedienstes) bedarf der Zustimmung des Leistungsnehmers. (evtl. ist eine Einschränkung über die Verwendung der Schlüssel möglich und schriftlich zu vereinbaren)
    (3) Die Schlüssel bleiben Eigentum des Leistungsnehmers und sind auf Anforderung, spätestens aber bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zurückzugeben.
    (4) Der Verlust von Schlüsseln ist dem Leistungsnehmer unverzüglich mitzuteilen
    (5) Der Leistungserbringer verpflichtet sich, seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht in jeder Hinsicht nachzukommen

    § 7 Haftung
    (1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Insbesondere haftet der Pflegedienst auch für den Verlust bzw. das Abhandenkommen des/der Schlüssel.
    (2) Der Pflegedienst bestätigt, dass er die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.



    Florian Teßmer, Rechtsanwalt


  • Liebe Kerstin! Habe gerade den Beitrag aus der Rechtsanwaltskanzlei gelesen und gerade der letzte Satz:"AUF KEINEN FALL MÜSSEN SIE DEN AUSSCHLUß DER HAFTUNG FÜR DIE MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG VON SCHLÜSSELN UND DIE SICH DARAUS ERGEBENDEN SCHÄDEN AKZEPTIEREN.

    Das würde für mich heißen,ich unterschreibe den mir vorgelegten Vertrag nicht!

    Schreibe einen eigenen,nach dem von der Rechtsanwaltskanzlei angeregten Muster und lege denen diesen vor.

    Was meint Ihr und Du Kerstin??
    Gehe natürlich davon aus,wenn mir der Schlüsselvertrag vorgelegt worden währe.
    Ich denke mir,das sich ein seriöser Pflegedienst darauf einläßt,einen Vertrag neu zu überarbeiten.Ansonsten würde ich mich neu umschauen.
    Lieben Gruß und Dir nochmal Danke,das Du uns teilhaben hast laßen,an diesem,vielleicht auch mal für uns aufkommenden Problem.
    SENDRINE 😀
  • RechtsanwälteJanssen&Maluga schrieb:
    Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.

    Ein Pflegevertrag gem. § 120 SGB XI ist juristisch gesehen ein so genannter Dienstvertrag, d.h. der Leistungserbringer (Pflegedienst) muss im Rahmen der Vereinbarungen tätig werden. Er schuldet dem Leistungsnehmer (Kunde) aber keinen Erfolg seiner Tätigkeit.

    Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Sie darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
    Pflegedienste haften grundsätzlich für die von ihren Mitarbeitern verursachten Sach- oder Personenschäden. Deshalb müssen sie, um mögliche Schäden oder Schadenersatzforderungen ausgleichen zu können, eine Betriebs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit möglichst hoher Deckungssumme abschließen. Zu den Sachschäden zählen z. B. neben beschädigtem Geschirr oder Mobiliar auch verloren gegangene Wohnungsschlüssel. Ein Passus wie etwa „nur bei grober Fahrlässigkeit“ schränkt die Haftung des Pflegedienstes stark ein und muss nicht akzeptiert werden. Auf keinen Fall müssen Sie den Ausschluss der Haftung für die missbräuchliche Verwendung von Schlüsseln und die sich daraus ergebenden Schäden akzeptieren.

    Im Folgenden sehen Sie das Beispiel eines Muster-Pflegevertrages, wie dieser hinsichtlich der Regelung der Haftung und der Schlüsselübergabe aussehen sollte:

    Muster-Pflegevertrag

    §§ 1-5 […]

    § 6 Zutrittsrecht und Schlüsselübergabe
    (1) Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter des Pflegedienstes zur Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen, den Leistungsort zu den vereinbarten Zeiten betreten dürfen.
    (2) Der Pflegedienst erhält mit Vertragsbeginn folgende Schlüssel:
    ….. Hausschlüssel
    …...Wohnungsschlüssel
    Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte (nicht Mitarbeiter des Pflegedienstes) bedarf der Zustimmung des Leistungsnehmers. (evtl. ist eine Einschränkung über die Verwendung der Schlüssel möglich und schriftlich zu vereinbaren)
    (3) Die Schlüssel bleiben Eigentum des Leistungsnehmers und sind auf Anforderung, spätestens aber bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zurückzugeben.
    (4) Der Verlust von Schlüsseln ist dem Leistungsnehmer unverzüglich mitzuteilen
    (5) Der Leistungserbringer verpflichtet sich, seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht in jeder Hinsicht nachzukommen

    § 7 Haftung
    (1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Insbesondere haftet der Pflegedienst auch für den Verlust bzw. das Abhandenkommen des/der Schlüssel.
    (2) Der Pflegedienst bestätigt, dass er die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.



    Florian Teßmer, Rechtsanwalt
    [/quote


    Guten Abend Herr Teßmer,

    ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort.

    Werd mich damit noch genauer beschäftigen.

    Darf ich , wenn ich noch Fragen habe, diese an Sie stellen?

    Danke für Ihr Verständnis.

    LG * Kerstin
  • Hallo Kerstin,
    das ist ja wohl der Gipfel...ich kann es kaum glauben
    und gehe davon aus, daß die Station sich diesen Vertrag allein zusammengesetzt hat, um sich von ALLEM freizusprechen !!!
    KANN doch ABER NICHT SEIN !!!
    Manchmal können wir gar nicht SO denken, wie Andere sogar handeln !!!
    In unsere Pflegestation sind eines Nachts ALLE Autos entwendet worden..... (eben nur mit Schlüssel & Schein) aber eben alle weg !!
    Dem Chef blieb nur eine Anzeige !!!
    Denn WER war es ????? JEDER hat einen Schlüssel...
    und an UNSERE Schlüssel kommt in den Stationen jeder ran,
    der dort arbeitet !!!
    Ich bin SEHR gespannt auf den juristischen Fakt !!
    Dir alles Gute & bleib stark und aufmerksam,
    lieben Gruß Kerstin


  • Hallo liebe Kerstin,


    danke für Deinen Beitrag.

    Stark bleiben, das ist garnicht so einfach.... ich mir fehlt im Moment wieder einmal total die Kraft, um weiter zu kämpfen.

    Alles Gute für Dich.

    Herzliche Grüße * Kerstin
  • Hallo liebe Kerstin,

    hast Du mal bei der Verbraucherzentrale oder Deiner Krankenkasse bzw. Pflegekasse angerufen und gefragt ob vieleicht andere Betroffe sich wegen dieser Sache beschwert haben? Man kann Dir dort auch sagen wie weit ein Pflegedienst mit solchen Forderungen gehen darf. Ich kann Dir nur raten, wenn Du so etwas unterschreibst, daß Du auf dem Schreiben notierst, daß Du zwar die Schlüssel übergibst weil es nicht anders geht, aber mit der Regelung nicht einverstanden bist.

    Lieben Gruß
    Karin


  • Hallo liebe Karin,

    danke für Deine Hinweise, da kümmer ich mich nach den Feiertage drum.

    Bin eh so sauer auf meinen PD, auf meine Abrechnung vom Januar warte ich immer noch, das nervt, hab mich schon um einen anderen bemüht, sie haben mich auf die Warteliste gesetzt.

    Ich fühle mich im Moment hilflos, traurig und bin einfach nur noch müde, das wird mir alles zuviel.


    Einen schönen Abend.

    LG * Kerstin
  • Liebe Kerstin,

    Kopf hoch, das wird schon wieder. 😉 Du solltest Dich von sowas nicht runter ziehen lassen. Noch ist ja nichts schlimmes passiert, weil Du so aufmerksam gewesen bist. Mein Pflegedient hat mir letztes Jahr auch Probleme gemacht. Die Pflegekraft die zu mir kommen sollte, hatte mich 3x hintereinander vergessen obwohl sie in meinem Haus zu tun hatte. Beim 4. mal kam der Chef persönlich. Trotzdem habe ich mir einen anderen Pflegedienst gesucht. Es gibt Dinge die gehen einfach nicht. Da muß man konsequent sein.

    Ich wünsche Dir das der neue Pflegedienst bald Zeit für Dich hat. 😀

    Lieben Gruß
    Karin


  • Liebe Kerstin!

    Das Du Müde und Kraftloß bist,verstehe ich allzu gut.
    Vielleicht helfen Dir diese besonderen Tage,wieder neue Kraft zu
    sammeln.

    Nehme Dir bewußt diese Auszeit um evtl. für eine Erneuerung bereit zu sein.
    Es geht um Dich und Dein Wohlbefinden.

    In einer Ruhigen Min. aufzuschreiben,was man vermisst und dagegen zustellen,
    was man besitzt,kann hilfreich sein.

    Es sind meist nur Kleinigkeiten die uns runterdrücken,diese zu beseitigen
    bedarf manchmal ein insichgehen.

    Ich wünsche Dir liebe Kerstin aus vollem Herzen,das Du bald wieder Deinen
    Weg vortsetzen kannst,so wie es Dir angehnem ist,dies zu bewerkstelligen,
    soll Dir Dein Halt und Deine innere Einkehr verhelfen.

    Viele hier,werden Dich und auch andere,die im Moment mit sich und unglücklichen Umständen zu kämpfen haben,mit posiiven Gedanken begleiten.
    Alles alles Liebe an allen hadernden und Hoffenden!!!!

    SENDRINE 😀 🙁 😀 Manchmal kann ein Ruhetag große Hilfe bringen!!!!!
  • KarinM schrieb:
    Liebe Kerstin,

    Kopf hoch, das wird schon wieder. 😉 Du solltest Dich von sowas nicht runter ziehen lassen. Noch ist ja nichts schlimmes passiert, weil Du so aufmerksam gewesen bist. Mein Pflegedient hat mir letztes Jahr auch Probleme gemacht. Die Pflegekraft die zu mir kommen sollte, hatte mich 3x hintereinander vergessen obwohl sie in meinem Haus zu tun hatte. Beim 4. mal kam der Chef persönlich. Trotzdem habe ich mir einen anderen Pflegedienst gesucht. Es gibt Dinge die gehen einfach nicht. Da muß man konsequent sein.

    Ich wünsche Dir das der neue Pflegedienst bald Zeit für Dich hat. 😀

    Lieben Gruß
    Karin



    Liebe Karin,

    das ist schon richtig, aber es ist eben zuviel, was zu erledigen ist und irgendwie habe ich das Gefühl, das hört nie auf.

    Das ist ja auch ein Ding, was Dir da passiert ist.
    Mir ging es auch schon einige Male so, einfach vom PD vergessen, als hätte man nur ne Mülltüte abgestellt.

    Danke für Deinen Wunsch.

    Einen schönen Tag. LG Kerstin
  • Sendrine schrieb:


    Liebe Kerstin!

    Das Du Müde und Kraftloß bist,verstehe ich allzu gut.
    Vielleicht helfen Dir diese besonderen Tage,wieder neue Kraft zu
    sammeln.

    Nehme Dir bewußt diese Auszeit um evtl. für eine Erneuerung bereit zu sein.
    Es geht um Dich und Dein Wohlbefinden.

    In einer Ruhigen Min. aufzuschreiben,was man vermisst und dagegen zustellen,
    was man besitzt,kann hilfreich sein.

    Es sind meist nur Kleinigkeiten die uns runterdrücken,diese zu beseitigen
    bedarf manchmal ein insichgehen.

    Ich wünsche Dir liebe Kerstin aus vollem Herzen,das Du bald wieder Deinen
    Weg vortsetzen kannst,so wie es Dir angehnem ist,dies zu bewerkstelligen,
    soll Dir Dein Halt und Deine innere Einkehr verhelfen.

    Viele hier,werden Dich und auch andere,die im Moment mit sich und unglücklichen Umständen zu kämpfen haben,mit posiiven Gedanken begleiten.
    Alles alles Liebe an allen hadernden und Hoffenden!!!!

    SENDRINE 😀 🙁 😀 Manchmal kann ein Ruhetag große Hilfe bringen!!!!!



    Liebe Sendrine,

    danke für Deine lieben Worte und Wünsche.

    Ja aber diese Kleinigkeiten rauben Kräfte, die man eigentlich für was anderes benötigt.

    Ich rappel mich ja immer wieder hoch, aber es tut mir gut, auch mal sagen zu dürfen, wenn die Kraft fehlt.

    Die kleinen Dinge machen das Leben lebenswert, diese begegnen mir jeden Tag.

    Heut strahlt sie Sonne, ich kann genau aus meinem Fenster schauen, wenn ich im PB liege.

    Bin allein und geniess die Ruhe um mich herum, höre nebenbei das Hörbuch Der kleine Prinz, das habe ich von meiner Tochter zum Geburtstag bekommen.

    Ich brauche das allein sein auch, um mal weinen zu können...


    Von Herzen ein schönes Osterfest.

    Sonnige Grüße von Kerstin[b]
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