Keine Einbürgerung wegen Behinderung?

Darf eine Einbürgerung durch die Gemeindeversammlung verweigert werden, weil ein Einbürgerungswilliger eine Behinderung hat?

Antworten

  • Hallo Röschtu

    Eine Einbürgerung zu verweigern, nur weil eine Person eine Behinderung hat ist nicht zulässig. Allerdings ist bei einem demokratischen Entscheid einer Gemeindeversammlung nur schwer zu beweisen, dass wirklich die Behinderung der Grund der Ablehnung war. Wenn eine Beschwerde eingereicht wird und diese auch gutgeheissen wird, so bedeutet das nur, dass die Einbürgerung nochmals der Gemeindeversammlung vorgelegt werden muss. Dabei besteht die Gefahr, dass es wieder zu einem negativen Entscheid kommt. Eine Beschwerde kann sogar eine kontraproduktive Wirkung haben. Rechtlich lässt sich also eine Einbürgerung nicht durchsetzten.

    Gruss

    Andreas

  • Hallo

    Ist das in der Schweiz wirklich so, daß die Gemeinde zustimmen muß ? Bei uns gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die auch einklagbar sind. Die Enscheidung wird von der Ausländerbehörde getroffen.

    Gerade fällt mir ein: Emil Die Schweizermacher

    Klaus
  • Hallo Klaus123

    Das ist eben nicht einheitlich geregelt. In den Gemeinden(Kommunen) entscheiden die Gemeindebehörden mit ihren Organen, an manchen Orten ist eben die Gemeindeversammlung dieses Organ . So funktioniert eben die direkte Demokratie in der Schweiz.

    Gruss

    Andreas
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