bin 100% schwerbehindert ( Polio) ,habe aber ein altes Auto mit gelber Plakette, Nächste Woche muss

das Auto ist auf meinen Mann zugelassen, ich selbst fahre aber mit. Hier müsste es doch eine Regelung geben.
vielen Dank

annalena

Antworten

  • Hallo,bei AG und Bi auf jeden Fall.LG erich
  • Hallo

    Folgende Ausnahmen gelten nach der Feinstaub Plakettenverordnung:


    ---- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehinderten au s Weisverordnung im Schwerbe-hindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen, ----


    d.h. in Deinem Schwerbehindertenausweis muss "aG "H" oder Bl" stehen.

    Annette
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