Was steht mir als schwerbehinderte Rollstuhlfahrerin eigentlich zu? Welche Finanzielen Hilfen kann i

Welche Finanzielen Möglichkeiten kann ich als Rollifahrerin mit Merkzeichen G in Anspruch nehmen?
Stehen mir irgendwo her finanzielle Möglichkeiten zu?
Ich bekomme nun nur Harz 4 vorher hatte ich noch ArbeitslosenGeld I. Ich muß die ganzen Arztkosten bezahlen,(Medikamente, Begleitperson)sowie Spritgeld und so...
das ist fast unmöglich. Habe schon gefragt bei der Krankenkasse, ob ich Fahrtkosten bekommen kann. Aber nicht bei Ambulanten Arztbesuchen, nur bei Stationären Sachen.
Mein Antrag auf AG haben sie abgelehnt. Habe auch nur gdb von 80. Und das B.
aber seid kurzen pflegestufe 1.
Trotzdem bekomme ich irgendwie nicht das AG.

Desweiteren weiß ich zwischendurch echt nicht mehr weiter... hatte letztes Jahr noch gearbeitet, aber darf das auch nur halbtags. Ich muß immer am Existensminimum leben..wird das so weiter gehen?
Wünsche mir nicht sehnlicheres als einfach mal weg zu fahren mit jemanden. Bin noch nie großartig raus gekommen.
Und das mit 23. ich weiß auch nicht mache das irgendwie alles falsch.

Lieben gruß sandra

Kenne mich mit rechten und so überhaupt nicht aus.

Antworten

  • Liebe Sandra,

    wir haben zu diesem Thema ein paar Artikel verfasst. Hier sind die Links:
    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html
    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html
    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html

    Bei konkreten Fragen bitte melde dich nochmal.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Lucyrufi,

    wenn Du Rollifahrerin bist, solltest Du versuchen einen Schwerbehindertenausweis mit aG (außergewöhnlich Gehbehindert) und B (Begleitperson) zu bekommen. Schreibe als Begründung in den Antrag das Du im Rolli sitzt und deshalb auf Hilfe angewiesen bist. Solltest Du von Deiner Krankenkasse ein Bestätigungschreiben über das Hilfsmittel Rollstuhl bekommen haben, solltest Du davon eine Kopie dem Antrag bei legen. Ich kann mit gut vorstellen das Du so einen Ausweis mit 100%, aG und B bekommst. Damit steht Dir z.B. der Behindertenfahrdienst zu und wenn Du wo hin gehst und eine Begleitperson mit nimmst, zum Beispiel ins Kino oder ins Schwimmbad, muß nur einer zahlen. Ich teile mir immer in solchen Fällen den Eintritt mit meiner Begleitung.

    Außerdem solltest Du überlegen einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Pflegestufe 1 ist sicher machbar, wenn Du richtig vor gehst. Das Geld kannst Du Dir auszahlen lassen. Du bist nicht verpflichtet Dir einen Pflegedienst zu nehmen. Du bist auch nicht verpflichtet das Pflegegeld aus zu geben. Rechenschaft abgeben mußt Du auch nicht. Du kannst das Pflegegeld für Hilfe bei der Pflege und im Haushalt verwenden, mußt es aber nicht. Auch wenn Angehörige oder Freunde Dir umsonst helfen, wenn Du hilfsbedürftig bist, steht Dir das Pflegegeld immer zu.

    Gruß Karin
  • Oh danke schön für deine Tipps.
    Das werde ich mal gleich in der Tat umsetzen.
    Vielen vielen Dank.
    Ich weiß nämlich überhaupt nicht was ich alles beantragen kann und wie du hast mir sehr geholfen.
    Mit deinem Eintrag danke.
    Werde demnächst auch die Ergebnisse, dann hier eintragen.

    lieben Gruß Sandra
  • Hallo!

    Wollte mal eine Rückmeldung geben wie weit ich nun gekommen bin.
    Habe Pflegestufe 1 bekommen, doch das mit dem Merkzeichen AG funktioniert noch immer nicht.
    Nun habe ich wiederspruch eingelegt.
    Bekomme demnächst auch Erwerbsminderungsrente.

    Bleibe am Ball auch wenn es meine Psyche es mir im moment sehr schwer macht...
    bin aber auch deswegen schon ne weile in Terapie.

    Danke nochmals für eure guten Tips und Info´s.

    Werde euch bei dem Thema Merkzeichen AG aufm laufenden halten.

    Gruß Sandra


  • Hallo Sandra,

    na das ist doch mal eine gute Meldung.

    Glückwunsch.


    Ich freu mich sehr für Dich.

    Das ist gut, dass Du Widerspruch eingelegt hast.

    Dolle drück ich Dir die Daumen, das dem statt gegeben wird.

    Sonnigen Gruß * Kerstin
  • Leider wurde mein Merkzeichen AG wieder abgelehnt, die meinen ich könnte ja auch ohne Rollstuhl mich etwas fortbewegen.
    Das würde ich echt gerne. Aber wie 2 schritte vielleicht auch drei aber das wars dann auch.
    Kann man eigentlich drauf bestehen, dass die mich von einem ihrer Ärzte untersuchen sollen?
    Denn dann würden die bestimmt feststellen wie die anderen ärzte auch das das nicht geht.

    Ganz schön nervenaufreibend das ganze 🙁 weiß echt nicht wie ich da noch gegen an soll vor allem weiß ich nicht was ich falsch mache.



  • Hallo,..

    das Merkzeichen aG bekommt man nur wenn nichts mehr geht. ( Querschnitt, Amputation, inkomplette Lähmung etc). Sicher ist es wichtig bei der Beantragung den behandelnden Arzt zu benennen und auch die Erkrankung und noch wichtiger ein Arztbericht in der die Gesundheitlichen Einschränkungen dokumentiert ist. Mfg Lyn
  • ja das haben die mir auch geschrieben das es meist bei lähmungen und so nur geht.
    Doch ich kann mit gehilfen auch nicht gehen weil meine Knochenkrankheit in allen Gelenken und Knochen vorhanden ist. Und meiner Arme leider nicht wirklich in der lage sind mich zu halten.

    mmmh naja... dann muß ich es wohl akzeptieren und mich mit abfinden das ich allein mit auto nicht unterwegs sein brauche. Denn oft ist es so das ich nicht mehr in mein Auto komme nach dem einkauf weil neben mir ein Auto steht und ich die Tür leider ganz ganz weit auf haben muß damit ich überhaupt rein komme und ich muß rollstuhl breite platz haben. Ich habe ja ein Lifter für meinen Rolli im Auto aber der hilft mir dann auch nichts.

    naja... so ist das Leben wa?
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