Ich bin rechts Oberarmamputiert seit 17 Jahren. Habe eine degenerative Wirbelsäulenveränderung mit M

Ich bin 100 Prozent Schwerbehindert. Jedoch bisher ohne Merkzeichen. Ich benötige aufgrund meiner Oberarmamputation und meiner Muskelverkrampfungen im rücken mit Ausstrahlung Hilfe bei der benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder auch beim Einkaufen, im Schwimmbad u.s.w. Habe ich Anspruch auf das Merkzeichen B in meinem Behindertenausweis?

L.G.

Piratenbraut und Danke.

Antworten



  • Hallo Piratenbraut,


    herzlich willkommen bei MyHandicap.

    Du solltest Deine Frage beim Versorgungsamt stellen, bzw. einen Verschlimmerungsantrag einreichen.


    Viel Erfolg.

    LG Kerstin
  • Hallo,

    es gibt bestimmte Behinderungen, da wird dir das vom Versorgungsamt zugestanden. Dabei ist nicht der Grad deiner Behinderung ausschlaggebend, sondern die Art deiner Behinderung. Also Gutachten vom Arzt und Antrag beim Versorgungsamt, die können das nur entscheiden. Kenne aber bisher nur Leute die ein B zuerkannt bekommen haben mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (also Merkzeichen aG) das man aber nur bekommt wenn man dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Das Versorgungsamt stellt jedoch damit nur fest, dass Du jemanden (teilweise kostenlos) mitnehmen darfst. Wenn Du generell eine Assistenz brauchst, in Form von Menschen die dich begleiten und Dir im Alltag behilflich sind, ist der Weg ein ganz anderer. Aber dazu reicht das Ausmaß deiner Behinderung nicht aus, um ein Anrecht zu haben.
    Ehrlich gesagt, würde ich mir aber an deiner Stelle wenig Hoffnung auf ein B machen, denn dazu bist Du glaube ich in deiner Motorik zu wenig eingeschrenkt.

    Schöne Grüße

    Eliseo
  • Hallo Piratenbraut,
    wir haben deine Anfrage an unseren Fachexperten weitergeleitet.

    Viele Grüße, Iris, Redaktion MyHandicap
  • Guten Abend,

    also ich sehe das Merkzeichen hier schon als möglich an. Denn in der Versorgungsmedizinverordnung steht das Menschen die für die Benutzung in von öffentlichen Verkehrsmitteln Hilfe benötigen oder die ohne Begleitung sich oder andere gefährden (hier wäre z. B. eine Selbstgefährdung da man sich ja nicht ordentlich festhalten kann, wenn man z. B. noch eine Tasche trägt) den Buchstaben B zuerkannt bekommen Wichtig ist, dass beim ausfüllen des Antrags auf Feststellung von Merkzeichen die behandelnden Ärzte angegeben werden und das man nach dem Versand des Antrags an das zuständige Versorgungsamt Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufnimmt und mit ihm darüber spricht das man das B beantragt hat und das er bei seiner ärztlichen Stellungnahme bitte im Sinne der Versorgungsmedizinverordnung arrgumentieren soll. Denn leider ist es oft so, dass die ärztlichen Stellungnahmen keinerlei Bezug zu dieser Verordnung haben und dann von den Medizinern des Versorgungsamtes nicht ensprechend gewürdigt werden.

    Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Liebe Grüße
    Alexander Grundler