Bräuchte dringend tagsüber eine Hilfskraft für alltägliche Aufgaben und Hilfeleistungen. Bekomme mom

Ich sitze im Rollstuhl ( kann nicht alleine umsetzen, aufstehen usw.) und habe auch starke Mobilitätseinschränkungen des linken Armes und weitere chronische Erkraknungen wie Diabetes mellitus TypI und Zöliakie... Ich habe eine Pflegestufe und bekomme meine Grundpflege über die Pflegeversicherung bezahlt. Tagsüber bin ich jedoch alleine und momentan immer darauf angewiesen, jemanden aus meinem Umfeld anzurufen, wenn ich Hilfe benötige, was ziemlich oft vorkommt und die können natürlich auch nicht immer oder nur mit sehr viel Aufwand.
Deshalb bitte ich um Auskunft, wie und wo man eine zusätzliche Hilfe beantragen kann. Es geht vor allem um Hilfe bei haushaltlichen Tätigkeiten und Tätigkeiten wie, mir etwas aufzuheben, wenn es runter gefallen ist oder mir ein Buch aus dem Regal zu reichen oder so etwas eben. Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Antworten

  • Hall naijam,

    Du kannst von Deiner Krankenkasse eine Haushaltshilfe bekommen. Diese muß Dein behandelnder Arzt mit einem Rezept verordnen.

    Bei mir hier bieter die Diakonie "Stadtteilhelfer" an, die für kleines Geld (2,50€/Std.) große Hilfen übernehmen. Manche Hilfsorganisationen haben auch freiwillige Helfer, die man anfordern kann. So hole ich mir ab und zu Hilfe, regelmäßige Hilfe brauche ich nicht. Der einzige der regelmäßig kommt, ist meine Putzfrau, alle 14 Tage, die ich von meinem Pflegegeld (Pflegestufe 1) bezahle.

    Gruß Karin


  • Hallo najim,

    bekommst du Grundsicherung oder HartzIV?

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo,

    nein, momentan bekomme ich Krankengeld. Habe noch bis November 2009 gearbeitet, jetzt kann ich das leider nicht mehr.

    Danke schon mal für die bisherige Hilfe, ist echt super!

    Najim
  • Hallo Najim,

    hast du schon mal mit deiner KK gesprochen?
    Dort könntsst du prüfen lassen, ob du eine hauswirtschaftliche Versorgung oder eine gar eine Haushaltshilfe bekommen kannst. Ansonsten müsste du vielleicht nochmal wegen deiner Pflegestufe gucken, ob du vielleicht nicht doch mehr Unterstützungsbedarf hast.

    Wir gucken aber auch mal, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hi Najim

    ich habe folgendes gefunden, was für dich hilfreich sein könnte:

    http://www.merget-und-partner.de/service/checklisten_pdf/mergetundpartner_checkliste_behinderteMenschen.pdf

    Vielleicht kannst du ja jemanden für den Haushalt einstellen, vielleicht auch über persönliches Budget.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Lieben Gruß
    Uli
  • Hallo Najim,

    Du hast geschrieben, dass Du eine Pflegestufe hast. Bekommst Du Pflegegeld, oder eine Sachleistung (kommt also ein Pflegedienst zu Dir)?

    Die Leistungen der Pflegekasse beinhalten auch Haushaltshilfen, das ist also mit dem Pflegegeld bzw. der Sachleistung abgedeckt.

    Wahrscheinlich benötigst Du eine persönliche Assistenz.

    Viele Informationen zum Thema Assistenz bietet der VbA Selbstbestimmt Leben e.V. auf folgender Internetseite: http://www.vba-muenchen.de

    Viele Grüße
    Thomas
    MyHandicap


  • Hallo Najim,


    ich bekomme Grundsicherung und habe eine Pflegestufe.

    Hab Kombinationspflege. Zu mir kommt jeden Tag der Pflegedienst, ausser an den WE, da wird meine Pflege durch Familie und Freunde abgedeckt, auch an den Wochentagen zu den Zeiten, wo der Pflegedienst nicht hier ist.

    Der Pflegedienst bietet aber auch hauswirtschaftliche Versorgung mit an.

    Ich habe zusätzlich eine Putzfrau die einmal in der Woche kommt, die muss ich vom restlichem Pflegegeld bezahlen lt. Auskunft der Krankenkasse.Eine Haushaltshilfe so deren Auskunft bekommt man nur, wenn man Kinder unter 12 Jahren zu versorgen hat.


    Frag doch mal bei Deinem Pflegedienst nach.

    Lieben Gruß * Kerstin


  • kleine1964 schrieb:


    Hallo Najim,


    ich bekomme Grundsicherung und habe eine Pflegestufe.

    Hab Kombinationspflege. Zu mir kommt jeden Tag der Pflegedienst, ausser an den WE, da wird meine Pflege durch Familie und Freunde abgedeckt, auch an den Wochentagen zu den Zeiten, wo der Pflegedienst nicht hier ist.

    Der Pflegedienst bietet aber auch hauswirtschaftliche Versorgung mit an.

    Ich habe zusätzlich eine Putzfrau die einmal in der Woche kommt, die muss ich vom restlichem Pflegegeld bezahlen lt. Auskunft der Krankenkasse.Eine Haushaltshilfe so deren Auskunft bekommt man nur, wenn man Kinder unter 12 Jahren zu versorgen hat.


    Frag doch mal bei Deinem Pflegedienst nach.

    Lieben Gruß * Kerstin


    Hallo Kerstin,

    das mit den Kindern stimmt wohl nicht so ganz. Ich habe neben mit eine ältere Dame wohnen (86), die zur Zeit zwar im Krankenhaus ist, aber sie hat, vor zwei Wochen erst, neben dem Pflegedienst, auch eine Haushaltshilfe auf Rezept bekommen.

    Gruß Karin


  • Hallo Karin,


    ich habe nur das von mir gegeben, was meine Krankenkasse zu mir gesagt hat.


    LG Kerstin
  • KarinM schrieb:
    kleine1964 schrieb:


    Hallo Najim,


    ich bekomme Grundsicherung und habe eine Pflegestufe.

    Hab Kombinationspflege. Zu mir kommt jeden Tag der Pflegedienst, ausser an den WE, da wird meine Pflege durch Familie und Freunde abgedeckt, auch an den Wochentagen zu den Zeiten, wo der Pflegedienst nicht hier ist.

    Der Pflegedienst bietet aber auch hauswirtschaftliche Versorgung mit an.

    Ich habe zusätzlich eine Putzfrau die einmal in der Woche kommt, die muss ich vom restlichem Pflegegeld bezahlen lt. Auskunft der Krankenkasse.Eine Haushaltshilfe so deren Auskunft bekommt man nur, wenn man Kinder unter 12 Jahren zu versorgen hat.


    Frag doch mal bei Deinem Pflegedienst nach.

    Lieben Gruß * Kerstin


    Hallo Kerstin,

    das mit den Kindern stimmt wohl nicht so ganz. Ich habe neben mit eine ältere Dame wohnen (86), die zur Zeit zwar im Krankenhaus ist, aber sie hat, vor zwei Wochen erst, neben dem Pflegedienst, auch eine Haushaltshilfe auf Rezept bekommen.

    Gruß Karin




    Hallo Karin,



    Hier ist der Text des § 38 SGB (Sozialgesetzbuch) V 3:



    (1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe. wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt. das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.



    (2) Die Satzung kann bestimmen. daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt. wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.



    (3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.



    (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund. davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

    Quelle: www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/38.html



    LG Kerstin
  • Hallo Najim,

    es gibt die Möglichkeit in München über den Bezirk Oberbayern eine Assistenz zu beantragen (auch für 24 Stunden) Nachdem was Du schilderst, brauchst Du einfach mehr Unterstützung als nur eine Haushaltshilfe. Vor allem musst Du ja auch tagsüber versorgt sein. Das ganze läuft über Eingliederungshilfe für Erwachsene/Sonstige ambulante Hilfen. Du musst zwar erst einen Sozialhilfeantrag stellen, doch dein Krankengeld wird nur angerechnet, wenn es über ca. 750 Euro liegt, mit Abzug deiner laufenden Kosten (Miete, Strom...) Solltest Du unbedingt schnell machen. Ich würde aber auch an deiner Stelle eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen, soweit du bisher nur eine niedrige Pflegestufe erhalten hast, denn du hast außer der Gehbehinderung noch ganz schön massive andere Beeinträchtigungen. Anfangs ist das alles ziemlich hart, bis alles dann mal läuft, aber bevor zu verzweifelst hol dir hier lieber nochmal Hilfe.


    Drücke die Daumen
    Eliseo
  • Hallo kleine,
    was Karin meint es gibt auch andere Vorraussetzungen unter denen die KK eine Haushaltshilfe stellen.
    Das noch einer mit im Haushalt lebt darf für die KK kein Grund sein
    keine Hilfe in anspruch zu nehmen das hat auch nicht unbedingt was mit dem alter der Kinder zu tun.
    Zumal Kinder nicht dazu gezwungen werden können die Arbeit eines Erwachsenen zu übernehmen.
    Ich hatte auch ne Haushaltshilfe für 3 Wochen obwohl die Kinder zu Hause waren.
    Aber mein Mann musste Arbeiten und damit war auch die Vorraussetzung erfüllt.

    Wenn es also gut Begründet ist geht das auf jeden Fall klar können sie erstmal Nein sagen aber das können sie immer es heisst nicht das sie durchkommen damit.
    Auch kann sowas über eine Senioren einrichtung gemacht werden das zahlt dann auch die KK.
    Ist bei meinem Vater sogeregelt worden.
    Auch ohne Pflegestufe.
    Es reicht im allgemeinen aus wenn der Arzt es gut Begründet.

    Gruß
    Herbi



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