Mobiler Treppentrainer für Rollifahrer

MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
Hallo Zusammen,

ich habe gerade durch Zufall einen sehr interessanten Film auf You Tube entdeckt. Dieser Film berichtet über eine Traningshilfe für Rollifahrer, mit der man Alltagssituationen üben kann, die Ungeübte nur mit Hilfe Dritter meistern können. Draußen ist ja nicht immer alles Barrierefrei. Trotzdem möchte man ohne Hilfe zurecht kommen. Mit diesem Trainingsgerät können Rollifahrer in einer geschützten Umgebung die Mobilität und Sicherheit trainieren, die sie für ein selbstbestimmtes und aktives Leben mit Rollstuhl brauchen.

Schaut es euch an. 😉

Gruß Karin

https://www.youtube.com/watch?v=YegKd5xmq8k

Antworten

  • Liebe KarinM, danke für das positive Feedback!😃
    Den mobile Treppentrainer gibt es zwar schon etwas länger😕 , aber seit März diesen Jahres ist er in der Serienfertigung.

    Der mobile Treppentrainer ist der erste seiner Bauart bei dem es auf Multifunktionalität, Individualität, Mobilität und platzsparender Einlagerung ging. Der zweite ist als Prototyp in den letzten Zügen (mobile Wippe) da fehlt es noch an Kapital.🥺

    Schau doch mal unter www.motrain.de, da gibt es sogar einen kleinen Filmbeitrag (mit einem älteren Modell).

    Grüße aus Kassel, Guido Neuser
  • Hallo motrain,

    lässt sich dies auch mit einem E- Rolli trainieren in der Umsetzung ? Denn in dem Video war es ja ein einfacher Rolli der in der Handhabung ganz anders ist. Was darf ich unter der mobilen Wippe verstehen ? Danke - Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lyn,
    um Deine Frage gleich zu beantworten: ja der mobile Treppentrainer ist bis 250KG belastbar (ich habe trotzdem nochmal Verstärkungen mit einbezogen) und auch für E-Rollis geeignet.
    Was die Wippe betrifft so ist der Prototyp Nr.2 noch nicht soweit, aber ch habe mal ein Bild vom Prototyp der Ur-Wippe beigefügt......wird aber eine Metallkonstruktion und soll mind. 2 E-Rollis dann tragen können, damit man sich gegenseitig austarieren kann.

    Bis dahin....wenn Du fragen hast ....stehe gerne zur Verfügung, ein supertolles Wochenende Euch allen, Guido
  • Guten Morgen Guido,

    ich bin technisch nicht so bewandert und daher kann ich mir manches nur vorstellen wenn man es auch betrachten kann in Form eines Bildes oder wie durch Euch Infos durch einen Film. Eine andere Möglichkeit ist dann noch die Messe. Letzteres ist das Idealste und man kann so dann auch stehts seine Fragen loswerden die beim kucken, sehen, staunen aufkommen. Ich selbst benötige dies nicht, nur ich lerne häufig Familien durch meine Arbeit kennen wo noch vieles im Argen liegt und Verbesserungsbedürftig ist im Punkto Behinderung etc.. Und Nachfragen schadet nichts, so habe vielen dank für deine Beantwortung.

    Mal etwas ganz anderes, ich habe immer Schwierigkeiten von der Wohnstube / Tür auf die Terrasse zu kommen. Gleiches gilt auch bei der Garage / Terrasse. Dieses Problem ist nicht so toll gelöst worden, weil der Rahmen sehr hoch. Dann kommt im Außenbereich ein Absatz Art Treppe, auf dem ich jedoch mich nicht mit dem E Rolli halten kann da die Standfläche zu gering ist. Nun habe ich letztens gehört es soll Schienen geben die man auf den Türrahmen legen kann. Ist dies war,.. ? oder hat man mich nur in die Wüste geschickt,.. 😺 und einen Spaß gemacht.

    So habe ich keine Schwellen in meinem Haus oder sonstige Hindernisse, es ist das einzige, würde es jedoch sehr gerne abstellen. Da ich stehts an dem Punkt Hilfe benötige. Ich wünsche dir gleichfalls ein tolles WE mit ganz viel Sonne, Mfg Lyn 😉

    P.s. Ich werde mich mal bemühen und ein Bild einstellen bis Montag Abend, so das du das Anliegen nachvollziehen kannst. Oft drückt man sich auch schlicht nur blöd aus, was unbeabsichtigt ist.
  • MyHandicap User
    MyHandicap User ✭✭✭
    bearbeitet 6. Jun 2024
    Hallo Lyn,

    für die Balkontüre gibt es Türschwellenrampen, die Du bei Deiner Krankenkasse beantragen kannst. Sie sind wie eine kleine Brücke gebaut, die den Steeg am Boden einschließt und überbrückt. Mein Balkon katte auch einen sehr großen Niveauunterschied (Knietief) als ich in meine "barrierefreie" Wohnung zog. Ich habe mir den Boden mit einem schönen Holzfußboden anheben lassen. Bezahlt hat es das Integrationsamt, ausführende Behörde war das Wohnungsamt.

    Gruß Karin
  • Guten Morgen Karin,

    habe lieben dank. Das wäre natürlich eine tolle, saubere Lösung und prima Alternative zur jetzigen Ausgangssituation. Da werde ich mal am Montag meine KK mit einem liebevollen Anruf beglücken und meine Wünsche / Vorstellungen vortragen. Denn wenn man dies hat möchte man es ja auch gerne nutzen, besonders jetzt wo das Wetter immer schöner wird. Ich wünsche dir ein tolles WE mit ganz viel Sonne. Mfg Lyn 😉
  • Hallo Guido

    Erstmal herzlich Willkommen bei Myhandicap.Ich finde es super für die Rollstuhl fahrer,aber geht das auch für Rollatoren.
  • Hallo Dunja-Jess,
    Danke für den Willkommensgruß!
    Sicherlich ist der mobile Treppentrainer auch für Menschen mit Rollatoren gedacht. Generell gilt es all den Menschen die Problemen in den unteren Extremitäten haben.
    Schau mal auf der Homepage! 😉
    Grüße in den Abend, Guido Neuser
  • Liebe Lyn,
    zum überwinden der Türrahmen und kleinere Schwellen gibt es auch welche aus Kunststoff, ich werde Dir morgen wenns klappt mehr Infos dazu geben.
    Bis dahin LG, Guido
  • Lyn hat geschrieben:
    Guten Morgen Karin,

    habe lieben dank. Das wäre natürlich eine tolle, saubere Lösung und prima Alternative zur jetzigen Ausgangssituation. Da werde ich mal am Montag meine KK mit einem liebevollen Anruf beglücken und meine Wünsche / Vorstellungen vortragen. Denn wenn man dies hat möchte man es ja auch gerne nutzen, besonders jetzt wo das Wetter immer schöner wird. Ich wünsche dir ein tolles WE mit ganz viel Sonne. Mfg Lyn 😉


    Hallo Lyn,

    Du willst Deine Krankenkasse fragen, "wollt ihr Geld für mich aus geben". Das geht schief. Ich würde das anders machen. Besser ist es Dein Sanitäshaus zu bitten Dir eine Lösung vor zu schlagen. Die kommen dann mit meheren Rampen vorbei die Du ausprobieren kannst. Wenn Du genau weißt welche Rampe Du brauchst, schreibst Du Dir auf was auf dem Rezept stehen muß. Auch das kann das Sanitätshaus Dir am besten sagen. Dann holst Du Dir das Rezept und gibst es dem Sanitätshaus. Das sagt dann der Krankenkasse die Lyn braucht eine Rampe, hier ist der Kostenvoranschlag.

    Wenn jeamnd ein Hilfsmittel benötigt, steht es ihm auch zu. Es ist nie gut die Krankenkasse um Erlaubnis zu bitten ob man das Hilfsmittel beantragen darf und wie es gemacht werden soll. Es ist auch nicht gut der Krankenkasse auf die Nase zu binden das Du diese Türschwellenrampe für die Balkontüre brauchst. Es gibt da schon mal die Meinung das ein Balkon nicht zum Wohnbereich gehört und nur der Innenbereich wird durch Hilfsmittel unterstützt. Bitte laß das Sanittäshaus das regeln. Sonst geht das ganze womöglich schlief.

    Gruß Karin
  • Also liebe Lyn.....
    ich habe bei einer Bekannten heute mal reingeschaut...die hat solche Rampen um die Balkontürschwelle zu überwinden....den Namen weiß sie nicht und es steht auch nix drauf...hier mal ein Bild.
    Sie sagte das es die im Sanitätshaus gibt und ich denke ich schliesse mich der Meinung von KarinM voll und ganz an.
    Beste Grüße noch in den sonnigen Sonntag, Guido
  • Hallo Karin & Guido,

    leider ist meine Grund - Ausgangssituation in , zu der heutigen Behinderung ein wenig schwierig, ja so kann man es nennen. Meine heutigen Behinderungen stammen alle aus einem schweren Arbeitsunfall und ich streite mich um die Anerkennung alles Schäden die daraus resultieren mit meiner BG = Berufsgenossenschaft seit mehr als 8 Jahren.

    Dies bedeutet für mich nach dem SGB das selbst dies nicht immer zum greifen kommt und ich so ein begnadeter Fall bin der durch alle Raster im Sozialnetz fällt. Nur es gibt auch andere Möglichkeiten es sei denn man kennt sich in der Materie gut aus. Hier habe ich persönlich Glück ich stamme aus dieser Materie und so habe ich bisher immer eine Lösung gefunden, nur es bedeutet im Umkehrschluss stehts das Pferd von hinten aufzäumen und eine sehr gute Argumentation.

    Von daher kann ich nur einen Rechtsanspruch geltend machen zum Sozialpakt BG / KK. Bedeutet im Umkehrschluss es gibt noch weitere Regelungen unter den Trägern bei Rechtsunsicherheit wie in meinem Fall. Hier sehe ich die Dinge stehts positiv da ich eine Hoffnungslose Optimistin bin und dann wegen der bereits vorhandenen Pflegestufe III + und unbefristeten Rente habe bis zur Altersrente der DRV.

    Für mich war wichtig ob es dieses Hilfsmittel überhaupt gibt und das wurde mir ja Super durch dich und Guido beantwortet und bestätigt. Guido danke fürs einstellen des Fotos, genau die Situation liegt vor. Und so werde ich dies am Montag auf den Weg bringen. Würde ich den Weg gehen wie du Ihn vorschlägst Karin, dann habe ich bereits im Ansatz Probleme beim Sanitätshaus. Ich bin leider bei allen Anträgen gezwungen erst die Rechtsunsicherheit auszuräumen, bedeutet die KK muss bereit sein in Vorleistung zu gehen. Von daher bemühe ich mich stehts um Diplomatie in der Kommunikation zum Ansatz. Und so denke ich das ein freundliches Gespräch mit der KK am Montag meinem Begehren ein kleines Stück näher bringt. Euch zwei darf ich danken und wünsche noch einen sonnigen Sonntag, Mfg Lyn 😉
  • Lyn hat geschrieben:
    Hallo Karin & Guido,

    leider ist meine Grund - Ausgangssituation in , zu der heutigen Behinderung ein wenig schwierig, ja so kann man es nennen. Meine heutigen Behinderungen stammen alle aus einem schweren Arbeitsunfall und ich streite mich um die Anerkennung alles Schäden die daraus resultieren mit meiner BG = Berufsgenossenschaft seit mehr als 8 Jahren.

    Dies bedeutet für mich nach dem SGB das selbst dies nicht immer zum greifen kommt und ich so ein begnadeter Fall bin der durch alle Raster im Sozialnetz fällt. Nur es gibt auch andere Möglichkeiten es sei denn man kennt sich in der Materie gut aus. Hier habe ich persönlich Glück ich stamme aus dieser Materie und so habe ich bisher immer eine Lösung gefunden, nur es bedeutet im Umkehrschluss stehts das Pferd von hinten aufzäumen und eine sehr gute Argumentation.

    Von daher kann ich nur einen Rechtsanspruch geltend machen zum Sozialpakt BG / KK. Bedeutet im Umkehrschluss es gibt noch weitere Regelungen unter den Trägern bei Rechtsunsicherheit wie in meinem Fall. Hier sehe ich die Dinge stehts positiv da ich eine Hoffnungslose Optimistin bin und dann wegen der bereits vorhandenen Pflegestufe III + und unbefristeten Rente habe bis zur Altersrente der DRV.

    Für mich war wichtig ob es dieses Hilfsmittel überhaupt gibt und das wurde mir ja Super durch dich und Guido beantwortet und bestätigt. Guido danke fürs einstellen des Fotos, genau die Situation liegt vor. Und so werde ich dies am Montag auf den Weg bringen. Würde ich den Weg gehen wie du Ihn vorschlägst Karin, dann habe ich bereits im Ansatz Probleme beim Sanitätshaus. Ich bin leider bei allen Anträgen gezwungen erst die Rechtsunsicherheit auszuräumen, bedeutet die KK muss bereit sein in Vorleistung zu gehen. Von daher bemühe ich mich stehts um Diplomatie in der Kommunikation zum Ansatz. Und so denke ich das ein freundliches Gespräch mit der KK am Montag meinem Begehren ein kleines Stück näher bringt. Euch zwei darf ich danken und wünsche noch einen sonnigen Sonntag, Mfg Lyn 😉


    Hallo Lyn,

    ich möchte Dir da nicht rein reden, aber normaler Weise ist es die Aufgabe des Sanitätshauses in solchen Fällen mit der Krankenkasse zu reden. Die Sanitätshäuser haben öfter mit derartigen Hilfsmitteln zu tun und wissen ganz genau was die Krankenkassen hören möchten und was auf dem Rezept stehen muß, damit alles einigermaßen gut läuft.

    Gruß Karin
  • Guten Abend Karin,

    du magst recht haben wenn die Frage zum Kostenträger geklärt ist. In meinem Fall ist dies nicht, dies nennt man dann Rechtsunsicherheit. Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten, entweder man findet eine Konzens im Gespräch / Kommunikation oder ich muss zum Amtsgericht und eine einstweilige Anordnung auf den Weg bringen. Dann greift auch in meinem Fall das SGB der KK zu der Grundversorgung. Alle Leistungen die ich begehre und dann gewährt werden, zu meinen Anträgen sind bereits nur auf eine Grundversorgung ausgerichtet in der Bewilligung/Gewährung - Regressfall. Eine Härtefallregelung kann ich nur im Fall der stetigen Verschlechterung geltend machen. Und ich bin froh das dies nicht mehr der Fall ist. Oder ich gehe deinen Weg durch alle Instanzen. Vielen Dank für deinen Rat an mich, ich weiß du meinst es gut mit mir. Mfg Lyn 😉
  • Lyn hat geschrieben:
    Guten Abend Karin,

    du magst recht haben wenn die Frage zum Kostenträger geklärt ist. In meinem Fall ist dies nicht, dies nennt man dann Rechtsunsicherheit. Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten, entweder man findet eine Konzens im Gespräch / Kommunikation oder ich muss zum Amtsgericht und eine einstweilige Anordnung auf den Weg bringen. Dann greift auch in meinem Fall das SGB der KK zu der Grundversorgung. Alle Leistungen die ich begehre und dann gewährt werden, zu meinen Anträgen sind bereits nur auf eine Grundversorgung ausgerichtet in der Bewilligung/Gewährung - Regressfall. Eine Härtefallregelung kann ich nur im Fall der stetigen Verschlechterung geltend machen. Und ich bin froh das dies nicht mehr der Fall ist. Oder ich gehe deinen Weg durch alle Instanzen. Vielen Dank für deinen Rat an mich, ich weiß du meinst es gut mit mir. Mfg Lyn 😉


    Danke! 😃
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