Rechtsfrage (reine frage nicht Dringend)

Heute habe ich was interessantes bemerkt.

Vorgeschichte, ein Gerichtsvollzieher kam ins Büro mit einer Forderung von einer Krankenkasse. Weil ich von einer anderen Firma schon unberechtigte Manungen bekomme habe ich gefragt wie ich reagieren soll, sollten die mir einen Gerichtsvollzieher schicken.

Ich bekam erklärt das immer wenn ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird muss ein Gerichtsbeschluss vorliegen, außer bei behörten und anderen öffentlichen Stellen.

Hier komme ich zu meiner Frage...

In Deutschland herrscht eine Gewaltenteilung...
Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 174😎, die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.

Behörten und öffentliche Ämter zählen zur Exekutive (ausführende Gewalt), wieso kann der Staat hier aber die Einwilligung der Judikative (Rechtssprechende Gewalt) übergehen und selbst einen Gerichtsvollzieher beauftragen ?



PS: Alles hat sich geklärt und es besteht keine Dringlichkeit nur rein Interesse halber die frage, weil ich eben nicht weiss wo mein Denkfehler sein könnte.

Antworten

  • Hi Narun,

    wenn ein Gerichtsvollzieher kommt dann kommt der ja nicht aus dem "Nichts", sondern da gab es ja wohl berechtigte Forderungen, Rechnungen, Mahnungen, Drohungen und die liebevolle Selbsteinladung des Gerichtsvollziehers, die nun eben durchgesetzt werden sollen.

    Ob das nun der Gerichtsvollzieher ist oder die russische Mafia ist doch dann egal.
    Der eine will Knete oder Erklärung die anderen Knete oder Blut.

    Wer nun berechtigt ist wie und wo und in welchen Auftrag ist doch schon fast egal, denn Du weißt genau das es sich um berechtigte Forderungen handelt.

    Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es meist schon zu spät.
  • Rolli es geht mir nur darum wieso der Staat (zb. Staatliche behörden, ämter usw.) denn Gerichtsvollzieher beauftragen kann OHNE zuvor eine gerichtlichen beschluss hier für zu haben.

    Das sollte laut gewaltenteilung doch nicht möglich sein oder irre ich mich da ?



    Ach ja Rolli es tut zwar nichts zur sache aber es handelte sich um eine unberechtigte Forderung dies ist aber längst geklärt, habe mit dem Gerichtsvollzieher nett geredet und er ging dann wieder. Im Gespräch fiel mir der umstand auf das behörten eben nicht an die selben regeln gebunden sind wie private unternehmungen jedoch im bezug auf rechtsprechung sollte es laut der gewaltenteilung keine ausnahme geben. Hier liegt ja meine frage, ich verstehe nicht wieso.


  • Hallo Narun!

    Bei uns kam mal selbst jemand von der Stadt vorbei und hat abkassiert.War aber kein Gerichtsvollzieher.War ein Herr von der Stadtkasse.

    Es gibt nicht,was es nicht gibt! 😉

    Ich hoffe,man hat Dir nicht Deinen Diskorolli gepfändet 😉 Lach!!

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Der Mahnweg funktioniert in der Regel so: Du wirst wohl mind. 2 Mahnungen bezüglich. dein Re. gekriegt haben und nicht in der ensprechenden Frist reagiert haben, damit wurde das ganze an das zuständige Gericht weitergeleitet, und die werden dir einen Mahnbescheid gesendet haben. Du wirst wieder nicht reagiert haben somit wurde der Gerichtsvollzieher eingeschaltet.

    Das ist der offizielle Weg, oftgenug werden Heutzutage aber noch Inkassobüros dazwischen geschaltet, wenn es alles nichts bringt geht das auch vors Gericht mit Mahnbescheid usw.

    LG Uli
  • Wie gesagt, es war unberechtig (bzw. ein missverständnis) eine bereits beglichene forderung wurde fälschlicher weisse eingefordert. Habe kurz dem gerichtsvollzieher nachgewissen das kein handlungsbedarf besteht von seiner seite.

    Ab und an grübel ich nur etwas über dinge wo mir nicht als richtig erscheinen...
  • cAt_uli schrieb:
    Der Mahnweg funktioniert in der Regel so: Du wirst wohl mind. 2 Mahnungen bezüglich. dein Re. gekriegt haben und nicht in der ensprechenden Frist reagiert haben, damit wurde das ganze an das zuständige Gericht weitergeleitet, und die werden dir einen Mahnbescheid gesendet haben. Du wirst wieder nicht reagiert haben somit wurde der Gerichtsvollzieher eingeschaltet.


    Das ist richtig, dies ist der weg. Die frage ist jedoch wieso behörten eben NICHT erst sich an das zuständige gericht wenden müssen sonders selbst gerichtsvollzieher beauftragen können.
  • Was dir also erzählt wurde wiederspricht voll und ganz dem was ich vor ca. einem Jahr gelernt habe. Grade öffentliche Stellen geben das sehr gern und sehr schnell ans Gericht weiter (die haben noch das Geld für Gerichtskosten und Mahnbescheide). Du hättest schon Widerspruch einlegen müssen.
  • Was dir also erzählt wurde wiederspricht voll und ganz dem was ich vor ca. einem Jahr gelernt habe. Grade öffentliche Stellen geben das sehr gern und sehr schnell ans Gericht weiter (die haben noch das Geld für Gerichtskosten und Mahnbescheide). Du hättest schon Widerspruch einlegen müssen.
  • Der Gerichtvollzieher wird immer vom Gerichtbeauftragt. Nicht von den die Geld fordern. Die öffentlich Behörd. ist dann nicht mehr zuständig sonder das Gericht

  • Hallo Narun!

    Das mit dem Grübeln hatte ich auch mal.

    Aber nachdem jedes Jahr einmal Besuch kommt von der GEZ habe ich mich anders abgesichert und mir das Grübeln abgewöhnt. 😉

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Ebene nicht, habe es auch anderes gedacht, öffentliche stellen müssen keine gerichte einschalten bevor sie die forderungen eintreiben. Dies bekam ich heute von einem Gerichtsvollzieher erklärt, daher ja auch meine verwirrung.
  • Hallo Narun ,
    ja du hast recht das eintreiben der Gelder braucht kein Gericht.

    Ist es zum Beispiel das Arbeitsamt dann ist das Geld geliehen bis sie feststellen das es dir zu recht zu steht dann dürfen sie es nicht zurück holen.
    Darum rechnen die meisten Ämter in Kalenderjahren oder Quatalen ab.
    Anders verhält es sich bei Unterhalt der zurück gefordert wird oder einer Rechnung die du nicht bezahlt hast(Fernseher oder Waschmaschiene)
    Steuer und Staatsgelder können ohne Gerichtsbeschluß zurück gefordert werden.
    Wenn du der Stadt Gelder schuldest sind es auch Steuergelder.
    Vom Finanzamt,Arbeitsamt,Kindergeldkasse,Stadtkasse,und noch einige andere.

    Alles andere muß über das Gericht laufen aber die prüfen nicht die Richtigkeit der
    Forderung.
    Sondern nur ob die Beträge stimmen.

    Gruß
    Herbi
  • Narun schrieb:
    Wie gesagt, es war unberechtig (bzw. ein missverständnis) eine bereits beglichene forderung wurde fälschlicher weisse eingefordert. Habe kurz dem gerichtsvollzieher nachgewissen das kein handlungsbedarf besteht von seiner seite.

    Ab und an grübel ich nur etwas über dinge wo mir nicht als richtig erscheinen...


    Hallo Narun,

    habe Deinen Thread gerade erst gefunden. Ich hatte auch mal ein ähnliches Problem. Das war Mitte der 90er. Da tauchte bei mir plötzlich und ohne Vorwarnung ein Gerichtsvollzieher auf, der für meine Krankenkasse, bzw. für die Stadt Düsseldorf, Geld eintreiben wollte. Das war auch ein Mißverständnis damals. Es ging damals um eine Krankenwagenfahrt. Meine Krankenkasse hatte mir mehere Mahnungen geschickt, obwohl ich jedes mal bestätigen konnte, daß ich als Notfall ins Krankenhaus kam. Trotzdem wollten sie mir die Kosten auf's Auge drücken. Der Gerichtsvolzieher war sehr nett und ich konnte das Problem sofort klären. Ich weiß auch nicht wieso die mir so schnell diesen Herrn vom Amtsgericht schicken konnten.

    Gruß Karin
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