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Guten Morgen

Gibt es für Autoanpassung.de auch eine Adresse für die Schweiz ? Ich bin nicht berufstätig, übernimmt die IV trotzdem einen Teil der ev. Umbaukosten ? Wie kann ich am Besten vorgehen ? Bis jetzt konnte ich "normal" autofahren. Nun macht mir das rechte Bein je länger je mehr Mühe und es wird mir langsam zu gefährlich, da ich mich nicht mehr 100%tig auf meine Kräfte verlassen kann.

Herzlichen Dank für eure Ratschläge

Antworten

  • Liebe Wüstenblume,

    die Adresssliste von Umrüstbetrieben auf www.autoanpassung.de beschränkt sich nur auf Firmen in Deutschland. Auch weiss ich nicht, ob es in der Schweiz eine "Kraftfahrzeughilfeverodnung" (so heißt sie bei uns) gibt. Vielleicht können die Schweizer was dazu sagen. Allerdings kann ich dir auch sagen, dass Rentner in D nicht so einfach KFZ-Hilfe bekommen. Ziel dieser Hilfe, ist die Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen. Das ist dann bei Rentnern nicht unbedingt gegeben.

    Viele Grüße, Zabri
  • Hallo Wüstenblume

    Wenn du aufgrund deiner Behinderung auf eine Abänderung am Fahrzeug angewiesen bist, so übernimmt die IV die Umbaukosten in der Regel. Dabei spielt es keine Rolle ob du erwerbstätig bist oder nicht. Entscheiden wird die IV aber jeweils im Einzelfall. Da musst du bei deiner kantonalen IV-Stelle nachfragen
    http://www.ahv-iv.info/andere/00145/index.html?lang=de

    Genauere Informationen erhälst du im Merkblatt "4.07 Motorfahrzeuge der IV" auf folgender Seite:

    http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00186/index.html?lang=de


    Gruss

    Andreas
  • Hallo Wüstenblume,

    so wie Du Deinen Sachverhalt schilderst muss die Situation individuell betrachtet werden. Das Fahrzeug sollte so verändert werden, dass es ggf. auch noch weiter verbessert werden kann, falls eine erneute Veränderung der Situation eintritt.

    Wie schon Andreas gesagt hat gibt es in der Schweiz folgende Kostenaussage:

    Abänderung von Motorfahrzeugen
    Anspruch auf die Vergütung der Kosten für die Abänderung von Motorfahrzeugen haben Versicherte, die aufgrund ihrer Invalidität auf diese Änderungen angewiesen sind. Diese Leistung wird unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gewährt.
    Die Kosten für die Abänderung eines Fahrzeugs werden höchstens alle 6 Jahre einmal übernommen. Wer vor Ablauf dieser Frist das Fahrzeug wechseln möchte, erhält jeweils nur einen Teil der Abänderungskosten.
    Dieser Anteil berechnet sich aus der Zeitdauer, die das vorherige Fahrzeug in Betrieb war.

    Wir sitzen als Umrüster zwar nicht in der Schweiz sondern in Süddeutschland an der A7 und haben immer wieder Kunden aus der Schweiz.
    Gerne würden wir Dich unverbindlich einladen um die genaue Anforderung und Deine Wünsche kennen zu lernen und dann individuell mit einer hilfreichen Lösung beraten.

    Ich freue mich auch Dir in Deiner Mobilität helfen zu können.

    Gruß

    Matthias
    "Deine Mobilität ist unser Ziel"
  • Hallo Zabri, Andreas und Matze

    Ganz herzlichen Dank für eure Bemühungen und Antworten.Es wird mir sicher ein Stück weiterhelfen.

    Liebe Grüsse
  • Interessant. Ich hätte nicht gedacht, dass es in der Schweiz so völlig anders geregelt ist als in D.

    Viele Grüße, Zabri