Merkzeichen G und B - wie funktioniert das Bahnfahren

Ihr Lieben,

mich interessiert wie das mit dem Bahnfahren funktioniert.

Ist es so das ich mit "Bummelzug" fahren kann wie ich möchte, oder gibts da Einschränkungen?

Ist alles ein wenig evrwirrend was man so liest...

Antworten

  • Die DB hat dazu eine Seite eingerichtet:

    http://tinyurl.com/ygdjjy8

    Den öffentlichen Nahverkehr und RE-Züge kann man demnach wohl ganz kostenlos benutzen. Wenn du ALG2 Empfänger bist, kannst du sogar die Wertmarke kostenlos bekommen.


  • Hallo Siggi,

    ich habe ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G.
    Früher hatte ich dieses Merkzeichen nicht.
    Als es mir zuerkannt wurde, hat man mir zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis ein Merkblatt zugeschickt, daß man auf Antrag beim Versorgungsamt auch eine Jahreswertmarke erwerben kann, die man dann während der Zugfahrt zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis mitführen muss.
    Diese Wertmarke kostet €30,--/Jahr.

    Ich wohne in Landshut und arbeite in München.
    Mit dieser Wertmarke kann ich nun in Landshut den öffentlichen Busverkehr, den Nahverkehr der DB und die öffentlichen Verkehrsmittel des Münchner Verkehrsverbundes (MVV) nutzen.

    LG
    Tom
  • Siggi©® schrieb:
    Ihr Lieben,

    mich interessiert wie das mit dem Bahnfahren funktioniert.

    Ist es so das ich mit "Bummelzug" fahren kann wie ich möchte, oder gibts da Einschränkungen?

    Ist alles ein wenig evrwirrend was man so liest...


    Hallo Siggi,

    theoretisch ist das ganz einfach. Alle Nahverkehrszüge die sich innerhalb eines Verkehrsverbunds bewegen, z.B. RE, RB und S-Bahn, kannst Du kostenfrei benutzen. IC- und ICE-Züge müssen bezahlt werden, auch wenn sie von Monatskarteninhabern eines Verkehrsverbunds benutzt werden dürfen. Begleitpersonen sind immer kostenfrei, auch wenn man mit dem Zug über eine Landesgrenze fährt (z.B. von D in die CH).

    Die modernen Zuge (Doppelstock und Privatanbieter) und S-Bahnen sind alle barrierefrei. Aber nicht alle Bahnsteige oder Bahnhöfe. Der Niveauunterschied zwischen Zug und Bahnsteig ist an jedem Bahnsteig verschieden, sogar innerhalb einer Stadt oder innerhalb eines Hauptbahnhofes, ist die Ausstiegshöhe nicht gleich. Viele Bahnhofe haben keine Aufzüge oder Rolltreppen und wenn, dann oft nur an S-Bahnsteigen. Auch die alten Lastenaufzüge gibt es an vielen Bahnhöfen nicht mehr. Den Mobilitätservice der Deutschen Bahn gibt es nicht an jedem Bahnhof. Deshalb ist es wichtig, seine Fahrt gut zu planen und rechtzeitig vor zu bereiten und an zu melden. Die Mobilitätservicezentrale hilft einem dabei gerne.

    Ich benutze bei meinen Vorbereitungen viel die Homepage der Deutschen Bahn. Dort gibt es auch eine Bahnhofsuche, wo man sich in einer Tabelle jeden noch so kleinen Bahnhof zeigen lassen kann und erfährt so, wie barrierefrei der Bahnhof ist und ob es dort ein Hilfsangebot gibt.

    Gruß Karin

    Reisen mit Handicap
    http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefrei_uebersicht.shtml

    Bahnhofsuche
    http://www.bahnhof.de/site/bahnhoefe/de/bahnhofssuche__deutschland/bahnhofssuche__deutschland.html
  • Thom schrieb:

    Hallo Siggi,

    ich habe ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G.
    Früher hatte ich dieses Merkzeichen nicht.
    Als es mir zuerkannt wurde, hat man mir zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis ein Merkblatt zugeschickt, daß man auf Antrag beim Versorgungsamt auch eine Jahreswertmarke erwerben kann, die man dann während der Zugfahrt zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis mitführen muss.
    Diese Wertmarke kostet €30,--/Jahr.

    Ich wohne in Landshut und arbeite in München.
    Mit dieser Wertmarke kann ich nun in Landshut den öffentlichen Busverkehr, den Nahverkehr der DB und die öffentlichen Verkehrsmittel des Münchner Verkehrsverbundes (MVV) nutzen.

    LG
    Tom


    Hallo Thom,

    sorry das ich Dich korrigieren muß, aber die Wertmarke kostet für ein Jahr 60€, 30€ zahlt man für ein halbes Jahr. Ich habe die Wertmarke auch, daher weiß ich auch Bescheid. Nicht das Siggi total verwirrt ist.
  • Hallo Siggi, 😀

    ich möchte dich erst einmal herzlich willkommen heißen 😀.

    Zur Info möchte ich dir erst sagen, das du ein 'Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes' beantragst.
    Da mußt du 60 € jhl zahlen, wenn du keine Grundsicherung/HartzIV bekommst.

    Sofern das Geld eingegangen ist, bekommst du dieses Beiblatt mit Wertmarke zugeschickt.

    Dabei bekommst du auch ein Streckenverzeichnis, bis wohin du fahren darfst in zweiter Klasse. ICE zahlt man drauf.

    Probleme habe ich auch bei Bahnhöfen, die klein sind. Heißt, wie Karin schon sagte, kein Aufzug, oder nicht ebenerdig.

    Es gibt diese Mobilitätshilfen, doch das muß man rechtzeitig organisieren, damit man auf dem Bahnsteig oder in den Zug kommt 🙁.

    Ich stelle mir nur schlimm vor, wenn der Zug mal Verspätung hat, und womöglich einen Anschlusszug nicht bekommt, denn das Personal hat mir nicht geholfen, das fand ich wirklich nicht schön.

    Da ich auch ein B im Ausweis habe, fährt mein Partner immer umsonst mit und das im Fernverkehr , bzw braucht nicht in öffentl Gebäuden zahlen.
    Das gilt auch bei einigen Fluglinien in Deutschland(Lufthansa). Es gibt noch eine Fluglinie, doch das fällt mir jetzt nicht auf Anhieb ein ......lächelt.
    Aus diesem Grund unternehmen wir viel 😀.


    Grüsse von Marianne


  • Hallo! Ich habe dazu eine Frage.Wenn ich mit der Wertmarke 50km weit fahren kann,von der Stadt aus,in der ich wohne.

    Gibt es dann auch speziele Tarife für Behinderte,die z.b. 500km fahren möchten,oder sogar ins Ausland.

    Hat jemand Erfahrung und kann hier ein wenig was preis geben.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo Sendrine, 😀

    es gibt einen Behindertenbeauftragten, und der kann dazu näheres sagen, weil ich einfach wenig Bahn fahre.

    Es gibt auch eine Broschüre, die der Behindertenbeauftragte hat, und vor ein paar Jahren hat er sie mir die geliehen.
    Doch leider besitze ich sie nicht mehr. 🙁

    Meist sind sie auch versierter damit, und auch bei Fahrten in den Ur.

    Ich habe mir im übrigen auch diese Frage gestellt, und im Ausland ist das davon abhängig welches Land und ob es in der EU ist.
    Wir fahren allerdings lieber mit dem Auto, und solange meine bessere Hälfte dieses auch möchte und kann, ist das ja ok. 😉
    Habt ihr auch einmal an fliegen gedacht, dann ist der Flug nicht so ewig.

    Grüsse von Marianne

  • Sendrine schrieb:

    Hallo! Ich habe dazu eine Frage.Wenn ich mit der Wertmarke 50km weit fahren kann,von der Stadt aus,in der ich wohne.

    Gibt es dann auch speziele Tarife für Behinderte,die z.b. 500km fahren möchten,oder sogar ins Ausland.

    Hat jemand Erfahrung und kann hier ein wenig was preis geben.
    Gruß
    SENDRINE 😀


    Du kannst mit der Wertmake vom München bis Flensburg fahren ohne zu bezahlen. Du mußt nur darauf achten das die Züge einem Verkehrsverbund angehören. Nur dort wo die DB für sich alleine fährt gilt die 50km Grenze. Außerdem kannst Du überall in Deutschland, Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen kostenfrei nutzen, so lange diese Fahrzeuge für einen Verkehrsverbund fahren.
  • Schmusi schrieb:

    Habt ihr auch einmal an fliegen gedacht, dann ist der Flug nicht so ewig.

    Grüsse von Marianne



    Wie verhält es sic h denn mit dem gefliege? gibts da für uns dann extra Preise?
    Vll weiß jemand da bischen Bescheid 😀

    LG
    Siggi
  • Hallo Siggi,

    nein, die Privilegien der Wertmarke betreffen auschließlich den ÖPNV.

    Du kannst aber auf innerdeutschen Flügen bei deutschen Fluggesellschaften eine Begleitperson kostenlos mit nehmen. Bei Flügen ins Ausland geht das nicht.

    Gruß Karin
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