Hab auch mal wieder ne Frage.

Lebe mit meiner Partnerin in einer Eheähnlichen Gemeinschaft,kann man Fahrtkosten zur KG,Sanihaus oder Artz da Sie arbeitet von ihrer Steuer absetzen?Natürlich nur die Fahrten die Sie für mich oder mit mir macht in ihrem Auto.Ich kann ja nix absetzen da ich ja keine Steuern zahle.Lg Erich

Antworten

  • Gute Frage! Bin mal gespannt wie weit da die Gleichberechtigung íst.

    Gruß Karin
  • Wohl nicht, da Ihr ja sicher nicht gemeinsam veranlagt werdet.
  • Deshalb Frag ich ja,denn Sie hat eine andere Steuerklasse weil wir zusammen leben,also müsste Sie auch ein Anrecht auf die Km haben.Lg Erich
  • Hallo,
    hast du denn gar kein Einkommen
    Pflegegeld, Rente oder so was werden laufen alle Kosten über den Partner.
    Oder wie ist das auf geteilt
    Wohnung Strom Wasser usw.
    Also seit ihr ihr weder Verheiratet noch verlobt.
    Wie lange besteht denn diese Beziehung schon wenn man Fragen darf?

    Gruß
    Herbi

  • Hallo

    Eheähnliche Lebensgemeinschaften werden nicht zusammen veranlagt, daher hast du leider keine Chance, die Kosten geltend zu machen.

    Wenn es aber für dich schwer ist zur KG zu kommen, würde ich noch mal mit deinem Arzt sprechen. Wenn er dir einen Transport verordnet, muss den die Krankenkasse zahlen.



    Viele Grüße
    Annette
  • Nee Nee ich komm schon zur Kg,bin nur ein Schlingel warum nicht rausholen was geht?Hab nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente und mein Schatz verdient auch nicht die Welt.Da wir ja jetzt zusammen leben kriegt Sie auch keine 50 Euro Wohngeld mehr,obwohl Sie zu 3 ist und ich allei somit Miete eigentlich Sie 2/3 ich 1,womit die Miete so hoch für Sie wie vorher wäre.Mann will nix verschenken.LG Erich
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