Fahrkostenzuschuß zur Krankengymnastik
Meine Mutter hat einen Schlaganfall rechte Seite fast gelähmt und muß 2 mal in der Woche zur Krankengymnastik in die Stadt,es gieb keine öffentliche Verkehrsverbindund und muß mit den den Auto gefahren werden Entfernung 8 Kilometer.
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Antworten
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Hallo!
Währe es nicht einfacher,wenn die Krankengymnastin ins Haus käme.
Denke gerade an eine Nachbarin,die auch einen Schlaganfall hatte und sich wieder auf einem guten Weg befindet.Zu Ihr kommt die Krankengymnastin nach Hause und ich hab sie mal gefragt,was besser ist.
Sie meinte,das Ihr das sehr hilft,weil sie weniger Streß ausgesetzt ist.
Inzwischen kann sie die Wohnung bereits wieder verlaßen und sich in der Näheren Umgebung gut bewegen.
Wie das mit der Bezahlung funktioniert,weiß ich allerdings nicht.Läßt sich aber bestimmt auch erfragen,evtl. KK oder Krankengymnastin.
Gruß und alles Gute
SENDRINE 😀
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Hallo Retlaw, 😀
ein ganz herzliches Willkommen hier im Forum....lächelt.
Bei mir ist das folgendermaßen, es gab eine Zeit in der ich die KG zuhaus bekam, doch dann kommt man überhaupt nicht hinaus 🙁.
Das deprimiert ziemlich.
Aus dem Grund bekomme ich einen Taxischein von meinem Hausarzt, der von der KK genehmigt werden muss.
Das gilt nur für ambulante oder regelmäßige Behandlungen (wie z.B. Dialyse, Chemo oder auch KG).
Sie muß allerdings dafür ein ag im SBA=Schwerbehindertenausweiß haben. Hat sie schon einen beantragt beim Versorgungsamt?
Sollte das noch nicht der Fall sein, dann würde ich auch zur KG für zuhaus raten.
Erst einmal.
Für KG zuhaus zahle ich bei 10 Anwendungen insgesamt ca 37,40.
Bei der KG in der Praxis brauche ich im moment nicht einmal den Zuzahlbetrag zahlen, keine Ahnung warum?
Sonst ist das immer 5 € pro Fahrt.
Viele Grüsse von Marianne
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Hallo Retlaw,
auch von mir ein herzliches willkommen bei MyHandicap.
Ich selbst hatte drei Schlaganfälle und bekomme meine KG immer zu Hause.
Da Rezept stellt der Hausarzt aus.
LG und alles Gute für Deine Mutter von Kerstin.
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Sehr geehrtes Mitglied,
vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.
Es werden nur die Fahrtkosten übernommen, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, z.B. Rettungsfahrten. Dies ergibt sich aus § 60 SGB V.
Bei ambulanten Behandlungen gibt es nur in den wenigsten Fällen eine Kostenübernahme.
Ich rate Ihnen dazu, die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse zu klären, da diese Sie darüber am Besten aufklären kann. Sie sollten hierfür in jedem Fall Fahrscheine, Quittungen und Bescheinigungen aufbewahren.
Beispielsweise kann die Krankenkasse Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung erstatten, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die (1) eine bestimmte Therapie erfordert, die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist (z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie). Dies muss dann vom Arzt attestiert werden.
Wie ein Forumsmitglied Ihnen bereits richtigerweise erklärt hat, erstattet die Krankenkasse auch Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe II oder III nachweisen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Florian Teßmer
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