Wenn eine Gebärmutter entfernt worden ist, sollte man dann eine Verschlimmerunsantrag stellen beim V

Bin zu 70% Schwerbehindert. Jetzt ist bei mir die Gebärmutter entfernt worden (viel zu groß 1200g, normal sind 600g). Jetzt meine Frage: Sollte ich eine Verschlimmerungsantrag beim Versorungsamt stellen? Bekomme ich dadurch eine höhere Einstufung (mehr Prozent)? Wer kann mir hier weiterhelfen.

Gruss Anne

Anmerkung der Redaktion

Aufgrund der thematischen Relevanz zu dieser Frage möchten wir auf einen passenden Beitrag im Forum hinweisen:

Was ist genau ein Verschlimmerungsantrag und wie stelle ich diesen

Antworten

  • Hallo Anne,

    ich hab für dich mal einen Blick in die Richtlinien zur gutachterlichen Tätgikeit geworfen.
    Danach ist ein GdB von 20% nach einer Gebärmutterentfernung angesetzt, allerdings auch nur, wenn die OP in jungem Alter erfolgt, in dem noch ein Kinderwunsch besteht/ bestehen könnte.
    Ob sich für dich mit 70% GdB da eine Erhöhung ergeben würde wage ich ein bisschen zu bezweifeln- ich würde auch ehe ich den Verschlimmerungsantrag stelle bedenken, dass es im umgekehrten Fall auch passieren kann, dass dir nach dem Antrag und erneuter Prüfung weniger Prozente zugesprochen werden als du derzeit hast (nur als allgemeiner Hinweis, ich weiß nicht, worauf sich dein GdB bezieht).
    Ich würde also wahrscheinlich auf den Verschlechterungsantrag verzichten.

    LG
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  • Hallo Anne,

    bei mir wurde 1997 da war ich 27 die Gebärmutter entfernt und ich habe damals schon keine Prozente bekommen. Auch bei meinem letzten Antrag ist das nicht berücksichtigt worden. Aber frag doch mal den behandelnden Arzt oder die in der Klinik ansässigen Sozialarbeiter, die müssten dir doch Auskunft geben können.


    Ein Versuch ist es immer Wert. Ich würde den Antrag auf jeden Fall stellen.


    Lieben Gruß Andrea