Wie viel Barrierefreiheit muss ein Restaurant bieten?
Hallo!
Kürzlich besuchte ich ein neu eröffnetes Restaurant. Mit dem E-Rollstuhl kam ich dann auch problemlos in den Speisesaal. Die böse Überraschung erlebte ich dann, als ich auf die Toilette wollte: Da gab es kein Durchkomme. Als ich den Betreiber darauf aufmerksam machte, meinte er, er habe schon viel für die Zugänglichkeit im Restaurant gemacht. Ausserdem würde das Personal zur Verfügung stehen, um Betroffene in einen kleineren Rollstuhl zu hieven, welcher im WC Platz habe. Reicht das unter dem rechtlichen Aspekt der Gleichstellung behinderter Menschen?
Kürzlich besuchte ich ein neu eröffnetes Restaurant. Mit dem E-Rollstuhl kam ich dann auch problemlos in den Speisesaal. Die böse Überraschung erlebte ich dann, als ich auf die Toilette wollte: Da gab es kein Durchkomme. Als ich den Betreiber darauf aufmerksam machte, meinte er, er habe schon viel für die Zugänglichkeit im Restaurant gemacht. Ausserdem würde das Personal zur Verfügung stehen, um Betroffene in einen kleineren Rollstuhl zu hieven, welcher im WC Platz habe. Reicht das unter dem rechtlichen Aspekt der Gleichstellung behinderter Menschen?
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Hallo
Nein, das reicht nicht. Unter diesen Umständen hätte die Baubewilligung für das Restaurant gar nicht erteilt werden dürfen. Denn bei öffentlich zugänglichen Bauten wie ein Restaurant verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die hindernisfreie Benutzbarkeit der Räumlichkeiten. Nachzulesen hier auf Seite 4.
Der Eigentümer ist also verpflichtet, die nötigen Anpassungen vorzunehmen.
Gruss
Andreas
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chriesi schrieb:
Hallo!
Kürzlich besuchte ich ein neu eröffnetes Restaurant. Mit dem E-Rollstuhl kam ich dann auch problemlos in den Speisesaal. Die böse Überraschung erlebte ich dann, als ich auf die Toilette wollte: Da gab es kein Durchkomme. Als ich den Betreiber darauf aufmerksam machte, meinte er, er habe schon viel für die Zugänglichkeit im Restaurant gemacht. Ausserdem würde das Personal zur Verfügung stehen, um Betroffene in einen kleineren Rollstuhl zu hieven, welcher im WC Platz habe. Reicht das unter dem rechtlichen Aspekt der Gleichstellung behinderter Menschen?
Hallo chriesi,
diese Aussage finde ich eine Frechheit! Es mag für manchen Außenstehenden nichts unangenehmes dabei sein, wenn wir von unserem Rolli auf einen anderen Sitzplatz wechseln, tolerierbar ist das definitiv nicht. Ich habe Freunde und Verwandte die nicht möchten das mein Rolli in deren Wohnung kommt, sie meinen ich könne ja genauso gut auf einem Stuhl sitzen. Aber im Ernst, würde man von einem Brillenträger verlangen das er seine Brille absetzt und ihm die Speisekarte vorgelesen wird?? Von einem barrierefreien Restaurant erwarte ich, daß ich mit dem Rolli ohne fremde Hilfe hinein komme, daß die Tische unterfahrbar sind und wenn es selber keine Rollitoilette hat, daß es wenigstens ganz in der Nähe eine gute Rollitoilette gibt.
Gruß Karin
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