Unterstützung der Schule bei Dyslexie

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Hallo MyHandicap

Ich hätte da eine rechtliche Frage:

Ist eine Primarschule verpflichtet, bei einem Schüler mit Dyslexie (Legasthenie) die Prüfungsausgestaltung anzupassen? Zumal die schulpsychologische Abklärung eine weit überdurchschnittliche Intelligenz zeigt.

Antworten

  • Hallo silophos

    Ja, die Schule ist verpflichtet, hier geeignete Massnahmen für den Schüler zu ergreifen. Bei dieser Behinderung sind Schulkinder nicht nur im Deutschunterricht benachteiligt, sondern auch bei sämtlichen Wissenschaftsfächern, da dort das Leistungsvermögen vor allem vom richtigen Lesen und Schreiben der Fragen und Antworten abhängig ist.

    Nach Artikel 2 Absatz 5 Behindertengleichstellungsgesetz BehiG liegt eine Benachteiligung bei der Inanspruchnahme von Aus- und Weiterbildung vor, wenn die Verwendung behindertenspezifischer Hilfsmittel oder der Beizug notwendiger persönlicher Assistenz erschwert werden (lit. a) und die Dauer und Ausgestaltung des Bildungsangebots sowie Prüfungen den spezifischen Bedürfnissen Behinderter nicht angepasst sind.

    Geeignete Massnahmen dagegen können sein:

    - Zeitzuschlag bei Prüfungen in den Sprachfächern und in Mathematik (Dyslexiker benötigen mehr Zeit, um die sprachliche Bedeutung zu erfassen)
    - keine Benotung der Rechtschreibung in den notenrelevanten Fächern
    - mehr mündliche Prüfungen anstatt schriftlicher
    - Prüfungen in separatem Raum
    - Prüfungen auf Computer verfassen

    Hoffe das hilft weiter

    Gruss

    Andreas

  • Hallo,
    bei uns wird es nur anerkannt wenn dieses Kind getestet worden ist.
    In der Grundschule gibt es Programme in zusammenarbeit mit den Sonderschulen aber nur wenn es genug Lehrer gibt.
    Dann werden an 2 Tagen der Woche speziell geübt nicht länger als 2 Schulstunden am stück.
    An den Haupt und Realschulen ist es schwerer hier da es keine solchen Programme gibt dafür.
    Schüler werden also nicht weiter gefördert das ist dann Privatsache.
    Solange ein Kind nur die Hauptschule besuchen möchte ist es nicht das Problem.
    Aber möchte ein Kind auf eine Höhere Schule(Realschule) gibt es da kaum Verständnis.

    Unsere Tochter hat so ein Kind in der Klasse und da wird keine Ausnahme gemacht.
    Arbeiten werden geschrieben wie immer und auch nicht mehr zeit eingeräumt geschweige denn das die Kinder einzeln im Raum geschrieben werden können.
    Oder mehr Müdlich abgefragt wird.
    Das ist keine Ausnahme.
    Es gibt schon Rektoren die davon nichts hören wollen(sowas gibt es für weiterführende Schulen nicht).
    Gruß
    Herbi


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