Schmerzensgeld/ Schadenersatz?

Ich bräuchte da evtl. mal wieder einen kleinen Wegweiser im Rechtsdschungel *g*

Ich hatte letzten Mittwoch auf dem Weg zur Arbeit einen Glatteisunfall, bin in einem Wohngebiet, verkehrsberuhigter Bereich, komplette Straße/ Gehweg nicht geräumt, mit dem Reifen auf eine "Eisscholle" gekommen, weggerutscht, Rolli umgekippt und ich rausgeflutscht, dabei am Fußbrett hängen geblieben- Diagnose: Teilruptur vorderes und hinteres Kreuzband, Ruptur der Patellasehne und Ruptur beider Kniekehlenbänder. Bin seit dem krank geschrieben (gedenke nächste Woche wieder zu arbeiten), das Knie wird vermutlich aber operiert werden müssen, wenn die akute Phase (Gelenkerguss und Schwellungen) abgeklungen sind.
Mein Arzt hat mich nun darauf hingewiesen, dass da ggf. Schmerzensgeld/ Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hausbesitzer bestünden, der seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist. Problem dabei ist sicher ihm das zu beweisen, denn ich hab in der Situation nicht wirklich daran gedacht, die örtlichen Gegebenheiten mit dem Handy zu fotografieren.
Kann mir wer nen Tipp geben, ob es Sinn macht da Ansprüche geltend zu machen, wenn ja, wie gehe ich das sinnvollerweise an?

LG
Cookie

Antworten

  • Hallo Cookie,

    ich werde deine Anfrage an einen Anwalt weiterleiten.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Danke Iris- http://www.smileygarden.de/smilie/Nahrung/10.gif


  • Hallo Cookie,

    über genau dieses Thema hatte mein Anwalt (Medizin und Patientenawalt) letzte Woche einen Zeitungsartikel veröffentlicht.

    Ich sende dir mit einer PN mal seine Kontaktdaten. Wenn du möchtest kannst du dort ja mal anfragen, wie es sich in deinem Fall verhält.

    Lieben Gruß Andrea
  • Danke euch schonmal hier für die tatkräftige Hilfe (auch per PM).
    Das Problem mit der Beweispflicht könnte natürlich doof werden für mich.
    Andererseits wird sich auch unsere BG für die Sache interessieren, da das Ganze ja ein Arbeitswegeunfall war und als solcher auch gemeldet ist, werden die sicher auch hinterher sein, wenn sie die Chance wittern, die Kosten auf wen anders abwälzen zu können und ich mich da dann ggf. einfach dran hängen kann.
    I'll see- irgendwie find ich es ja fast doof, da "Kapital draus schlagen" zu wollen, andererseits- ich hab ja wirklich nen (beweisbaren) Schaden davon getragen....
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.

    Für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs gem. § 823 I BGB müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    1. Zunächst muss eine allgemeine Glätte auf dem Gehweg vorgelegen haben, auf welchem sie weggerutscht sind und sich verletzt haben. Nur diese begründet eine Streu- und Räumpflicht für den Hauseigentümer.
    Es reicht nicht aus, wenn nur vereinzelte Glättestellen vorhanden gewesen sind.

    2. Der Verletzte trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Umstand, dass eine solche allgemeine Glätte vorgelegen und der Hauseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht gem. § 823 I BGB verletzt hat.
    Hierbei reicht es nicht aus, sich auf einen Anscheinsbeweis zu stützen.

    Da Sie keine Fotos gemacht haben, müssen Sie Zeugen suchen, die den Vorfall beobachtet haben. Die Zeugen müssen sowohl Aussagen über die Straßenverhältnisse als auch über den Vorfall an sich machen können.
    Wenn Sie von einem Krankenwagen abgeholt worden sind, können Sie sich auch die Kontaktdaten der Rettungssanitäter geben lassen.
    Um dem Vorwurf eines Selbstverschuldens zu entkommen, ist es unter Umständen wichtig, vorzutragen, dass sie sich den Verhältnissen auf der Straße angemessen mit ihrem Rollstuhl bewegt haben.

    Florian Teßmer, Rechtsanwalt
  • Sehr geehrter Herr Teßmer,

    vielen lieben Dank für Ihre Ausführungen, auch wenn sie meine Befürchtungen, dass es sehr schwer bis unmöglich sein dürfte Ansprüche geltend zu machen/ durchzusetzen leider bestätigen.

    Die Voraussetzung der "allgemeinen Glätte" und damit eine Räumpflicht des Hauseigentümers war zur Zeit des Unfalls und auch die Tage davo gegeben und eine Räumung des Gehwegs blieb aus (derzeit nach erneutem Schneefall auch wieder vor dem gleichen Haus)- dafür dürfte es sicher auch Zeugen geben.
    Schwieriger wird es bzgl. des Unfalls direkt- soweit ich wahrgenommen habe gab es keine Zeugen und da ich relativ gut wieder alleine in den Rollstuhl gekommen bin habe ich es vorgezogen das letzte kurze Stück bis zu meiner Arbeitsstelle so zurück zu legen und mich von dort aus zum Arzt bringen zu lassen.
    Unter diesem Umständen erspare ich mir also wohl einiges an Aufwand, wenn ich keinen Versuch starte Ansprüche geltend zu machen.
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