Stressblatt

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  • hALLO ZUSAMMEN; eS GIBT 2 GRENZWERTE: =0,3 pROMILLE WENN ICH IN EINEN uNFALL VER-
    WICKELT BIN oder mich auffällig verhalte. BEI MEHR ALS 0,3 Promm. werde ich wegen Trunkenheit und ev wg gefährlichen Eingriff in den Straßenverkekr zur Rechenschaft gezogen. Ab 0,5 Promm. werde ich immer wg Trunkenheit belangt, egal ob Unfall oder nicht.
    Auch als Fußgänger nehme ich ev. am Straßenverkehr teil, natürlich auch als
    Rollifahrer ob mit oder ohne Motor, wie auch als Fahrradfahrer.
    für die Anordnung einer MPU ist Verwaltungsrecht, nicht das Strafrecht ausschlaggebend.
    Grüße Detlev
    P.S. Natürlich kannst Du als Fußgänger mit mehr als 0,5 Promm durch die Gegend wackeln,
    wenn du dabei aber besoffen über die Strasse eierst und ein Autofahrer muß stark ab-
    bremsen und verursacht dadurch einen Unfall, bist du dran.- Gefährlicher Eingriff
    in den Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß. Unter Umständen weigert sich Deine
    KFZ-Versicherung den Schaden zu begleichen. Prost, Gruß Detlev
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