muß ich bei einer schwerbehinderung rufdienste leisten. freistellung von mehrarbeit ist erfolgt.

die arbeitszeit ist zb spätschicht im anschluss rufdienst, 3-5x kommen in der nacht,event noch frühschicht danach. in einem medizinischen labor.am wochenende sind dir rufdiente über 24 stunden.meine schwerbehinderung berägt 60.

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  • Hallo wimmer,

    in der Krankenpflege kann man sich vom Nachtdienst befreien lassen. Hätte ich auch machen können, wenn ich zum Betriebsarzt gegangen wäre. Aber ab und zu fand ich das Nachtdienst machen schön, auch wenn es immer mehr als 13 Stunden Dienst waren. Meine Kollegen waren immer tolerant wenn ich mal nein sagte und die Anzahl der Nächte begrenzte. Aber ich hatte Kolleginnen die haben sich befreien lassen. Das ging aber nur wenn noch genügend arbeitsfähige Kollegen da waren. So ein Dienstplan muß ohne uns ja auch noch funktionieren.

    Wenn das in der Krankenpflege geht, dann auch in Berufen mit Dienstbereitschaft. Hast Du mal mit Deinem Betriebsarzt oder Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenbeirat gesprochen?

    Gruß Karin
  • Hallo Wimmer,

    Schwerbehinderte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen. Arbeitsvertragliche Regelungen, die den schwerbehinderten Arbeitnehmer verpflichten, über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste zu verrichten, sind unwirksam.

    BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9AZR 176/06


    Schönen Sonntag Dir.

    Gruß
  • Hallo Wimmer,

    Das Ganze ist etwas komplizierter. Man muß unterscheiden zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst, ersteres ist keine Arbeitszeit, letzteres schon. Der Unterschied liegt im Aufenthaltsort. Wenn der Arbeitnehmer sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten hat (Bereitschaftszimmer, kann aber auch zuhasue sein) sodaß er im Notfall sofort voll arbeiten kann ist es Bereitschaftsdienst. Beispiel: Der Apotheker der nachts in seiner Apotheke erreichbar ist. Er darf zwar dort tun was er will, aber wenn es an der Nachtglocke läutet ist er voll im Einsatz - also Bereitschaftsdienst sprich Arbeitszeit.
    Eine Pflicht zum Bereitschaftsdienst besteht nicht, kann aber im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder über betriebliche Regelungen vereinbart sein. Daher nachschauen wie das bei dir gehandhabt wird.

    Reine Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Ich hatte jahrelang Rufbereitschaft im Bereich Rechner-Service. Wenn was war hatte ich eine Liste von Mitarbeiter vor Ort die ich informieren mußte. Am WE bin ich auch das ein oder andere mal in die Firma gefahren und wurde dort tätig. Dies war dann Arbeitszeit und danch stehen einem 11 Stunden Ruhepause zu. Aber die reine telefonische Erreichbarkeit ist wie gesagt keine Arbeitszeit, wenn dann nachts was zu tun ist gilt dies aber als Arbeitszeit, aber eben nur dann.

    Klaus
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