maximale Mietzinsausgaben für Ergänzungsleistungen

Hallo!

Ich wollte mal fragen welches der Maximalbetrag für Mietzinsausgaben ist, welcher bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden kann?


Gruss BB

Antworten

  • Hallo Blue Baron

    Die Maximalbeträge sehen wie folgend aus:

    - Fr. 1100.- für Alleinstehende

    - Fr. 1250.- für Ehepaare


    Wenn eine rollstuhlgängige Wohnung notwendig ist, sind die Maximalbeträge folgendermassen:

    - Fr. 1400.- für Alleinstehende

    - Fr. 1550.- für Ehepaare


    Allerdings akzeptieren nicht alle Kantone diese Höchstbeträge. Um sicher zu gehen, solltest du bei deiner kantonalen Ausgleichskasse noch mal nachfragen. Diese findest du hier: http://www.iv-stelle.ch/chmap.aspx

    Gruss

    Andreas


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