maximale Mietzinsausgaben für Ergänzungsleistungen
Hallo!
Ich wollte mal fragen welches der Maximalbetrag für Mietzinsausgaben ist, welcher bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden kann?
Gruss BB
Ich wollte mal fragen welches der Maximalbetrag für Mietzinsausgaben ist, welcher bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden kann?
Gruss BB
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Antworten
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Hallo Blue Baron
Die Maximalbeträge sehen wie folgend aus:
- Fr. 1100.- für Alleinstehende
- Fr. 1250.- für Ehepaare
Wenn eine rollstuhlgängige Wohnung notwendig ist, sind die Maximalbeträge folgendermassen:
- Fr. 1400.- für Alleinstehende
- Fr. 1550.- für Ehepaare
Allerdings akzeptieren nicht alle Kantone diese Höchstbeträge. Um sicher zu gehen, solltest du bei deiner kantonalen Ausgleichskasse noch mal nachfragen. Diese findest du hier: http://www.iv-stelle.ch/chmap.aspx
Gruss
Andreas
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