Gibt es auch Zuschüsse wenn man Gehbehindert ist, aber nicht im Rollstuhl sitzt? Wenn ja, welche und

Ich bin Gehbehindert (50%) und muss nicht mehr im Rollstuhl sitzen.
Gibt es trotzdem von irgenjemandem Zuschüsse, und falls ja, von wem?
Ich beziehe nur den ALGII Satz.

Antworten

  • hallo,
    ich glaube dass Sie folgende Zuschüsse beantragen können:
    - KFZ-Hilfe (Umbau für Automatik und ggf. Pedalumkehr)
    - Befreiung von der KFZ-Steuer
    - kostenlose Beförderung im Nahverkehrsnetz
    - erforderliche Änderungen in Ihren Wohnräumen (z.B. Treppenlifter ...)
    - Scooter
    Mehr fällt mir im Moment nicht ein. Aber falls ich noch eine Idee habe werde ich mich noch einmal melden.

    Gruss
    silver

  • Hallo,
    mit 50% wird der zuschuß nichts soweit ich das weis.
    Aber leider steht in Deinem Profil nichts und so ist schwer
    zu beurteilen was du Hast oder Ob du Ansprüche stellen kannst.
    Ein wenig mehr Info wäre schon Gut.

    Allerdings ist es schön das du hier bist und vieleicht
    schaust du noch weiter im Forum wo du noch was finden kannst.
    Gruß
    Herbi





  • Hallo! Schön das Du da bist.Leider vermisse ich wie Herbi weitere Angaben im Profil.

    Währe schön,Dich besser kennenlernen zu können.

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo,mit 50 Prozent und G,kriegt man auch die 9500 Zuschuss wenn man arbeitet nur dann.LG Erich

  • Hallo Erich,

    was meinst du mit 9500 ?

    danke.

    lg
    bili
  • KFZ-Beihilfe (max 9500 für den Kauf eines Kfz und Zuschüsse für eine behinderungsbedingt notwendige Umrüstung) kannst du bei deinem zuständigen Kostenträger beantragen, wenn du ein KFZ zur Erreichung
    deines Arbeitsplatzes brauchst.

    Bei GdB 50 gibt es eine Wertmarke für den ÖPNV für ein Jahr für 60 Euro
    oder
    die Befreiung von der Kfz-Steuer

    Ich würde an deiner Stelle erstmal überlegen, was du wegen deiner Behinderung brauchst und dann überlegen, ob es dafür irgendwoher finanzielle Unterstützung gibt.

    Gruß, Zabri
  • Danke Zabri so schön schreiben liegt mir Maurer nicht! 😀 LG LG Erich

  • Wisst Ihr wie die rechtlich Lage /Anspruch auf Zuschuss ist wenn ich
    auf mein Auto angewiesen bin und es bereits besitze.
    Der Fall ist der :ich habe einen klein Wagen finanziert und bezahle
    in monatlichen Raten ab. kann ich nachträglich wegen meiner 50 % G
    einen Zuschuss beantragen?


    danke.

    lg
    bili
  • Hallo bili,
    nein, nachträglich kannst du das nicht beantragen. Die Grundregel ist, dass du erst einen Antrag auf Kfz-Hilfe stellen musst.

    Gruß, Zabri
  • Magic schrieb:
    Danke Zabri so schön schreiben liegt mir Maurer nicht! 😀 LG LG Erich


    Das ist mein Job.

    LGLGLG, Zabri
  • Hallo,

    beim Merkzeichen "G" beträgt die KFZ-Steuerermäßigung 50 %. Eine volle Befreiung von dieser Steuer gibt's erst beim Merkzeichen aG.

    freundliche Grüße

    Nachtrag: beim Merkzeichen G kann man wählen: entweder KFZ-Steuer-Vorteile ODER Ermäßigung/Befreiung öffentl. Verkehrsmittel - beim Merkzeichen aG bekommt man beides.
    Zumindest ist das bei uns so. Die Sachen muss man beim Finanzamt beantragen - Schwerbehindertenausweis und KFZ-Schein sind mitzunehmen. Am besten selbst vorsprechen, sonst kriegt man einen Anschiss. 😉)
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