hartz IV/krankenhaus

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  • hallo buergerin_55,

    wie ist deine frage gemeint?
    trotz harz 4 recht/anspruch auf
    krankenhausaufendhalt?

    gruss

    handschuh
  • Hallo Handschuh, es ist so gemeint:
    Man bekommt doch einen Regelsatz Harzt IV im Monat und wenn man dann in diesem Monat ins Krankenhaus muß, sagen wir 10 Tage, dann wird da von der ARGE ein bestimmter Betrag abgezogen oder auch nicht, ich weis es halt nicht. Weil man ja doch dann im Krankenhaus essen und trinken bekommt.
    Gruß von der bügerin

  • Hallo Bürgerin_55,
    also ich kann dir nur sagen das sie es bei meinem Vater
    auch erst so versucht haben aber er hat sein Geld zurück bekommen.
    Es kann sein das es jeder Sachbearbeiter oder Landkeis anders macht.
    Eine Info könntest du bekommen beim Zuständigen Behindertenbeauftragten
    bekommen die wissen zuerst wie das dort gehandhabt wird.
    Wenn ich den Landkreis oder die Stadt hätte könnte ich mal in den Urteilen schauen
    ob das dort auch zutrifft.
    Gruß
    Herbi
  • Bei Grundsicherung wird vom ersten Tag eines Krankenhausaufenthaltes oder eine Rehamaßnahme ein Betrag abgezogen, da man ja dort versorgt wird 🙁

    Das ist übel den Miete und Strom sowie Telefon laufen ja in diese Zeit auch weiter.


    LG Kerstin
  • Hallo Bürgerin-55,
    also, ich habe ein bisschen für dich recherchiert und habe teils recht widersprüchliche Informationen bekommen.
    Fakt ist aber, dass es seit Anfang 2009 eine Rechtsgrundlage gibt, die besagt, dass die Leistung auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes nicht mehr gekürzt wird. Sollte das davor geschehen sein, kann man das einbehaltene Geld zurückfordern.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap

  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für ihren Forumsbeitrag. Unter Berücksichtigung der bereits hierzu geführten regen Forumsdiskussion kann ich Ihnen bezüglich Ihrer Frage zusammenfassend mitteilen, dass ein Krankenhausaufenthalt keine Auswirkungen auf die Hartz IV Leistungen hat. Dieses zwischen den Sozialgerichten strittige Thema wurde Anfang 2009 abschließend geklärt.

    Zuvor war es übliche Praxis, dass die Arbeitsagenturen das ALG II bei Krankenhaus-, oder Kuraufenthalten um 35 Prozent kürzten. Die Ämter gingen davon aus, dass der betroffene Patient weniger Ausgaben zum Lebensunterhalt benötige, da die Essensmahlzeiten im Krankenhaus oder als Kurgast eingenommen würden und demgemäß weniger Geld für den Grundbedarf ausgegeben werden müsse.

    Das Bundessozialgericht hat jedoch mit Entscheidung vom 18.06.2008 (Az. B 14 AS 22/07 R) für Recht erkannt, dass die dem Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes zur Verfügung gestellte Krankenhauskost nicht als Einkommen gemäß § 11 Sozialgesetzbuch II (SGB II) berücksichtigt werden dürfe. Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht der bis dato herrschenden widerstreitenden Rechtsprechung der Sozialgerichte abgeholfen.

    Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Arbeitslosengeld II eine pauschale Leistung sei, die einer individuellen Bedarfsermittlung nicht zugänglich sei. Dies beruhe auf den Regelungen des SGB II, welches eine Reduzierung der Regelleistung auf der Grundlage einer individuellen Bedarfsermittlung nicht zulasse.

    Folglich können Sie, liebes Forumsmitglied, sich einer ungerechtfertigten Kürzung des ALG II unter Berufung auf diese Rechtsprechung und der Verordnung für Grundsicherung/HartzIV des Arbeitsamtes /Arge, welche Ihnen von Frau Roeder bereits genannt wurde, erwehren.

    Florian Tessmer, Rechtsanwalt
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