Frage zum Thema : Grundsicherung

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum. Und möchte nun eine Frage, die mir auf der Seele liegt an Euch bzw. an einen Experten von myhandicap stellen.

Ich bin Mutter und Betreuerin einer 18 jährigen Tochter mit der Diagnose: Frühkindlicher Autismus, 100 % schwerbehindert mit den Merkzeichen g,b und h, Pflegestufe 2. Sie ist z.Zt. noch Schülerin an einer GB-Schule. Aufgrund Ihrer Behinderung habe ich jetzt einen Antrag auf Grundsicherung nach SGBXII (wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit) gestellt.

Meine Frage:Stehen meiner Tochter jetzt 100% des Regelsatzes zu (als Haushaltsvorstand) oder 80% als Haushaltsangehöriger?

Ich hoffe,daß Ihr mir Auskunft geben könnt.

Ein schönes Wochenende. (auch wenn es hier kräftig schneit)

Ilona

Antworten

  • Hallo, ich wünsche einen guten Tag...
    Unter dem folgenden Link kannst du im Familienratgeber darüber etwas lesen.

    Herzliche Grüße
    http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/grundsicherung.php
  • Hallo Ilona,

    schön das Du unser Forum nutzt.
    In unserem Info-Bereich unter Recht ist ein sehr schönes Beispiel für die Grundsicherung beschrieben.

    Hier der direkte Link:
    http://www.myhandicap.de/anspruch-grundsicherung-handicap.html

    Sicherlich werden bald weitere User und Fachexperten auf die Frage antworten.

    Schöne Grüße
  • kasumi2006 schrieb:
    Hallo,

    ich bin neu in diesem Forum. Und möchte nun eine Frage, die mir auf der Seele liegt an Euch bzw. an einen Experten von myhandicap stellen.

    Ich bin Mutter und Betreuerin einer 18 jährigen Tochter mit der Diagnose: Frühkindlicher Autismus, 100 % schwerbehindert mit den Merkzeichen g,b und h, Pflegestufe 2. Sie ist z.Zt. noch Schülerin an einer GB-Schule. Aufgrund Ihrer Behinderung habe ich jetzt einen Antrag auf Grundsicherung nach SGBXII (wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit) gestellt.

    Meine Frage:Stehen meiner Tochter jetzt 100% des Regelsatzes zu (als Haushaltsvorstand) oder 80% als Haushaltsangehöriger?

    Ich hoffe,daß Ihr mir Auskunft geben könnt.

    Ein schönes Wochenende. (auch wenn es hier kräftig schneit)

    Ilona



    Hallo Ilona,

    herzlich willkommen im Forum.

    Aufgrund Ihrer Behinderung habe ich jetzt einen Antrag auf Grundsicherung nach SGBXII (wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit) gestellt.

    *** Sie lebt doch in Deinem Haushalt, dann bist Du der Haushaltsvorstand, würde ich sagen.

    Das WE ist ja nun fast vorbei, deshalb wünsch ich Euch einen schönen Abend und schick verschneite Grüss.

    LG Kerstin


  • Hallo "Mom",ich kann Dir nur ein Tipp geben,soweit ich das weiss von meinem gesetztlichen Betreuer,stehen Dir mit dem "Rundumsorglospaket"(GdB)mit den ganzen Buchstaben ein Mehraufwand von 60€ zu!!!
    Ich arbeite in einer wfb(werkstatt für behinderte)und habe leider kein Buchstaben,vor 2 Jahren kriegte dass noch jeder der in einer wfb arbeitete!!!
    Naja, die Gesetzte werden ja bekannlich nicht besser!!!

    Gruß
    der Olli
  • Hallo,

    an alle, die mir geantwortet haben. Vielen Dank für Eure Infos.

    @kleine 1964/kERSTIN

    Ich habe diese Fragestellung gepostet, da ich in anderen Foren unterschiedliche Aussagen gelesen habe und nun etwas verwirrt bin, was richtig ist!?.

    Das einige Sozialämter von sich aus, den Regelsatz von 100 % ( Haushaltsvorstand)gezahlt, andere Ämter hingegen "nur" 80% des Regelsatzes (Haushaltsangehörige) bewilligt haben und einige Antragssteller deswegen in Widerspruch gegangen sind.

    Dieses Thema ist vollkommen neu für mich und ich möchte natürlich alles richtig machen !!!

    @Wurst 37/Olli

    Mehraufwand von € 60,--.

    Meinst Du damit den Mehraufwand von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" oder "aG"? Wenn ja, daß war mich bekannt.

    Danke für die Info. Olli
  • Hallo,

    hier die Antwort des Müncher Rechtsanwalts Jürgen Gress: "wenn die Tochter selbstständig mit eigenem Hausstand lebt, erhält sie 100% des Regelsatzes als Haushaltsvorstand. Wenn sie zu Hause bei den Eltern wohnt, erhält sie 80% als Haushaltsangehörige."

    Ich hoffe, das hilft dir weiter. Bei weiteren Fragen melde dich gern.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap



  • kasumi2006 schrieb:
    Hallo,

    an alle, die mir geantwortet haben. Vielen Dank für Eure Infos.

    @kleine 1964/kERSTIN

    Ich habe diese Fragestellung gepostet, da ich in anderen Foren unterschiedliche Aussagen gelesen habe und nun etwas verwirrt bin, was richtig ist!?.

    Das einige Sozialämter von sich aus, den Regelsatz von 100 % ( Haushaltsvorstand)gezahlt, andere Ämter hingegen "nur" 80% des Regelsatzes (Haushaltsangehörige) bewilligt haben und einige Antragssteller deswegen in Widerspruch gegangen sind.

    Dieses Thema ist vollkommen neu für mich und ich möchte natürlich alles richtig machen !!!

    @Wurst 37/Olli

    Mehraufwand von € 60,--.

    Meinst Du damit den Mehraufwand von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" oder "aG"? Wenn ja, daß war mich bekannt.

    Danke für die Info. Olli





    Hallo Ilona,

    @kleine 1964/kERSTIN

    Ich habe diese Fragestellung gepostet, da ich in anderen Foren unterschiedliche Aussagen gelesen habe und nun etwas verwirrt bin, was richtig ist!?.


    Ja ich weiss, leider ist das oft so.

    Aber ich freu mich um so mehr, das ich richtig informiert war und Dir geantwortet habe, das wenn sie in Deinem Haushalt lebt, Du der Haushaltsvorstand bist.

    Das hat Iris ja so gepostet mit der Antwort vom Anwalt.

    Alles Gute für Euch.

    Herzliche Grüsse * Kerstin
Diese Diskussion wurde geschlossen.