Probelme bei der Hilfsmittelversorgung

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  • KarinM schrieb:
    Hallo,

    ich stehe ja schon seit Jahren im persönlichen Kontakt mit dem Hilfsmittelsachbearbeiter meiner Krankenkasse. Wir kennen uns gut. Er versteht auch meine Argumente bezüglich meines Handicaps und würde mir dieses Speedy Elektra 2 gerne geben. Er bleibt trotzdem dabei, das Hilfsmittel ist zu teuer. Deshalb sagt er nein. Doch die preiswertere Alternative kann ich nicht bedienen. Meine Hände sind zu krank dafür.

    Gruß Karin




    Hallo Karin

    Was bieten Sie denn für eine Alternative an, wenn Du die preiswerte nicht bedienen kannst?

    Verschneiten Gruss
    Kerstin
  • Hallo Kerstin,

    die preiswertere Alternative ist ein E-Rolli oder ein gebrauchtes Rollizuggerät. Gebrauchte Rollizuggeräte gibt es nur als Mini-Trac. Das bezahlt die Krankenkasse. Neue Geräte nicht. Alle neuen Rollizuggeräte kosten über 5000 Euro. Ein E-Rolli wäre eine erhebliche Einschränkung meiner Mobilität und Selbständigkeit. Da setzt ich mich erst rein, wenn ich mich nicht mehr bewegen kann. Das weiß mein Sachbearbeiter auch und versteht es. Ich habe ihm genügend Argumente genannt. Trotzdem möchte er nicht mehr Geld locker machen. Deshalb muß ich einen Weg finden, das einzige Hilfsmittel zu bekommen, daß ich mit meinen kranken Händen bedienen kann. Würde es eine preiswertere Alternative zum Speedy Elektra geben, würde ich sofort ja sagen. Aber die gibt es nicht. Das Speedy Elektra ist das einzige Gerät dieser Art und gebraucht kriegst Du es nur bei ebay. Bei einem Händler ohne Krankenkassenzulassung.

    Gruß Karin


  • Liebe Karin, 😀

    ich kenne überhaupt nicht das 'Speedymobil' .....lächelt, doch finde ich das wirklich nicht gerecht.

    Im Grunde weiß doch jeder Sachbearbeiter wie angewiesen man auf diese Hilfsmittel sind!

    Deshalb finde ich das auch ungerecht, das nicht auf dem normalen 'Markt', ob es Ebay ist oder woanders, nicht klein beigibt.

    Ganz ehrlich würde ich bis vor das Sozialgericht gehen, wenn ich diesen besonderen Bedarf habe. 😉

    Diese Menschen haben das Talent, das einem ein schlechtes Gewissen eingeredet wird, und die Mobilität sollte doch soo selbstbestimmt sein, wie nur was.

    Ich habe nur gedacht, das die KK in Westf/Lippe so geizig sind, doch anscheinend nicht.

    Leider habe ich keinen brennenden Tip für dich, doch möchte ich dir Mut machen 😉.

    Frage ihn doch einmal wie er sich verhalten würde, wenn er in deiner konkreten Situation wär 😀.

    Ich wünsche dir viel Glück dabei😀.

    Viele Glück wünscht dir Marianne


  • Hallo Marianne,

    danke für Deine liebe Unterstützung. Ich würde das ganze ja gerne gerichtlich angehen. Aber ich kann mir einen Anwalt nicht leisten. Meine finanziellen Probleme sind nach dem Umzug in eine Rollstuhlgerechte Wohnung vor einem Jahr so groß, daß ich große Angst habe mich dadurch in ein finanielles Chaos zu stürzen, aus dem ich nicht mehr heraus komme. Deshalb möchte ich erst einmal selber versuchen, für meine Krankenkasse Argumente zu finden, auf Grund derer sie das Geld doch noch raus rückt. Wenn Du im Internet survt, stößt Du auf genügend Versicherte, die das Speedy Elektra von ihrer Krankenkasse bekommen haben. Ich weiß nur nicht wie sie das geschafft haben. Das versuche ich hier raus zu finden.

    Gruß Karin
  • Liebe Karin 😀,

    das kann ich gut nachvollziehen. Ich habe so ein Hilfsmittel bei uns im Ort gesehen, und dachte das wär 'Marke Eigenbau'.

    Die Frage wär meiner Ansicht nach, steht dieses Gefährt im Hilfsmittelkatalog drin?

    Wenn ja, dann müßte das verordnet werden können. Bist du im VDK drin oder im SoVD?

    Das wär noch mein letzter Tip, den ich dir geben könnte. Da würde ich mich einfach mal unverbindlich beraten lassen.
    Da hättest du Rückhalt und Unterstützung 😀.

    Grüße und viel Glück wünscht dir Marianne


  • Hallo,@ Schmusi eigentlich ist es egal ob es im Hilfsmittelkatalog steht oder nicht,der Hilfsmittelkatalog ist nur ein Leitfaden,die Hilfmittel die da nicht drin stehen müssen überprüft werden ob Sie nicht für den einzelnen Sinnvoll sind.Die Kassen behaupten nur immer das das was da nicht drin steht nicht verordnet werden kann,ist aber Quatsch.Lg Erich
  • Liebe Karin,
    ich habe deine Anfrage an die Anwälte weitergeleitet.

    Viele Grüße, Iris,
    Redaktion MyHandicap
  • Hallo Magic 😀,

    so kannte ich das auch, doch stimmt, die Ausnahme bestimmt die Regel.

    Gibt es denn so einen Hilfsmittelkatalog per Link?

    Denn ich weiß wirklich nicht was im Ganzen dort so drin steht, bzw was einem laut KK so zusteht 😀.

    Das fände ich einmal spannend. 😉

    Grüße von Marianne
  • Hallo,

    ich habe im Internet eine Hilfsmittelnummer gefunden.

    HMV-Nr. 18.99.04.0007

    http://www.rollizug.de

    Gruß Karin

  • Hallo Karin!

    Bei meinen langen Suchen für uns Hilfe zu erhalten,habe ich einen Vertrag mit den Ortopädiewerkstätten und meiner Kasse gefunden im Internet.

    Vielleicht gibt es ja sowas auch mit Deiner Kasse.In den Verträgen ist der Umgang mit einzellnen Hilfsmittel aufgeführt.

    Viel Glück
    SENDRINE 😀
  • Wo muß man denn da suchen?


  • Hallo Karin!

    Erste Frage:" Hast Du bei Deiner Kasse bereits ein Rezept von dem Gerät eingereicht mit Begründung durch den Arzt,warum Du dieses brauchst?

    Wo ich das Gefunden habe mit dem Vertrag.Habe bei Google gesucht:Vertrag AOK Bayern mit Orthopädiefirma oder ähnlich.Sorry weiß nicht mehr so genau.Habe Monatelang anhaltspunkte für das Verhalten meiner Kasse gesucht.War für mich vieles nicht Nachvollziehbar.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo,

    was wirklich schön wäre wenn ich irgend welche Schriftstücke oder ähnliches hätte, wo über andere Rollifahrer berichtet wird, die so ein Gerät von der Kasse finanziert bekammen. Oder wenn ihr mir ein Gesetz nennen könntet, welches meinen Antrag unterstützt. Wie man einen Hilfsmittelantrag stellt weiß ich. Ich mache das ja nicht erst seit gestern. Außerdem kämpfe ich schon seit drei Jahren um ein Rollstuhlzuggerät. Mittlerweile hat meine Krankenkasse das dritte Rezept bekommen. Eine schriftliche Begründung wieso ich dieses Hilfsmittel brauche gibt es auch. Von mir und von meinem behandelnden Arzt. Mir fehlen Argumente wieso mein Sachbearbeiter so viel Geld ausgeben soll. Das ihr alle so fleißig nach Antworten sucht freut mich sehr, aber ich würde das was ihr gelesen habt, gerne auch lesen können. Deshalb meine Bitte erzählt mir nicht nur was ihr raus gefunden habt, sondern zeigt es mir bitte auch. Bevor ich hier meine Frage veröffentlicht habe, habe ich ja auch schon stundenlang gegooglet und gesurvt und habe nichts passendes gefunden. Ich wäre wirklich über jeden kleinen Link dankbar. 😉

    Gruß Karin



  • Hallo Karin!

    Währe wohl auch nicht uninteressant ob jemand bei der Barmer oder Aok usw.so einen Speedy elektra 2 schon mal erhalten hat und die Geschichte dahinter.

    Zu uns kommt Morgen zwischen 11 Uhr und 12 Uhr der MDK zur Begutachtung wegen der Krankenfahrzeuge die wir gerne hätten.
    Sind auch gespannt,was da abläuft und ob dann endlich wieder ruhe einkehrt.War für uns lange sehr Nervenaufreibend.

    Hoffe sehr für Dich,das Du nicht zu lange kämpfen mußt.In unserer Situation ist jeder Tag des wartens ein verlorener Tag.
    Denk an Dich
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.

    Ein bestimmtes Hilfsmittel gem. § 33 SGB V ist nach Aussage der Sozialgerichte regelmäßig nur dann erforderlich, um eine Behinderung auszugleichen, wenn der Einsatz des Hilfsmittels zur Lebensbetätigung im Sinne allgemeiner Grundbedürfnisse benötigt wird. Dazu gehören zum einen die körperlichen Grundfunktionen und zum anderen die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die dazu erforderliche Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums.
    Ob die Krankenversicherung dazu verpflichtet ist, ein bestimmtes Hilfsmittel zu finanzieren, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Jedenfalls existiert kein konkretes Gesetz, welches Ihren Antrag auf Versorgung mit einem „Speedy-Elektra 2“ unterstützen kann.

    Sie können zunächst versuchen, den Anspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung mit folgenden Argumenten zu begründen:
    - Auf Grund der Stoffwechselstörung in den Gelenken machen sich zunehmend Beschwerden in den Händen und Fingern bemerkbar, die das alltägliche Greifen wesentlich erschweren. Die Bedienung eines Elektrorollstuhls, der von der Funktion her ähnlich geeignet wäre, wie das Rollstuhl-Zuggerät in Verbindung mit dem handbetriebenen Rollstuhl ist nahezu unmöglich, da die Feinmotorik der Finger erheblich eingeschränkt ist. Der Elektrorollstuhl wurde bereits in einem Zeitraum von einer Woche getestet. Hierbei wurde festgestellt, dass die Bedienung eines solchen nicht in Frage kommt.
    - Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens im Sinne des § 31 I Nr. 3 SGB IX zählt insbesondere die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums. Hierunter fasst die sozialgerichtliche Rechsprechung die Bewegungsfreiheit in einem Umkreis, der mit einem vom Behinderten selbst betriebenen Rollstuhl erreicht werden kann. Mit Hilfe des „Speedy-Elektra 2“ besteht die Möglichkeit, sich einen gewissen körperlichen und geistigen Freiraum zu erschließen, der mit einem Elektrorollstuhl oder einem Aktivrollstuhl wegen der eingeschränkten Feinmotorik nicht bewältigt werden könnte.
    - Mit dem Rollstuhl-Zuggerät lassen sich längere und schwierigere Strecken oder typische Hindernisse wie Bordsteine, Schlagsteine und Steigungen besser überwinden. Es besteht die Möglichkeit, sich mit diesem Gerät selbständig im Nahbereich fortzubewegen.

    Ich möchte Ihnen dazu raten, die Bedienung eines „Speedy-Elektra 2“ zunächst auszuprobieren und dann die Krankenversicherung davon zu überzeugen, dass Sie das Gerät souverän beherrschen und von Ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten her uneingeschränkt in der Lage sind, sich mit Hilfe des Rollstuhl-Zuggerätes zu bewegen.
    Selbstverständlich gibt es in solchen Fällen auch die Möglichkeit, gerichtlich vorzugehen, das heißt, den Anspruch einzuklagen. Falls beispielsweise die Krankenversicherung bisher zu Unrecht den Ansprüche abgelehnt hat, können nachträglich Leistungen geltend gemacht werden.
    Es empfiehlt sich dann mit den gesamten Unterlagen einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der genau prüft, ob ein solcher Anspruch besteht. Dieser hat dann auch die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Er könnte ihren Anspruch z.B. auf Art. 3 GG stützen, wenn in einem ähnlichen Fall ein Versicherter in der Vergangenheit mit einem „Speedy-Elektra 2“ versorgt wurde. Diese Norm besagt (vereinfacht ausgedrückt), dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind.
    Sie können im Übrigen auch selbst vor dem Sozialgericht klagen, da für dieses kein Anwaltszwang besteht. Angesichts der Komplexität ist es jedoch sinnvoll, sich fachmännischen Rat einzuholen, wenn die Krankenversicherung weiterhin ihren Anspruch ablehnt.


    Florian Tessmer, Rechtsanwalt
  • Hallo Herr Florian Tessmer,

    erst einmal vielen Dank für die sehr ausführliche Nachricht.

    Elektrische Rollstuhlzuggeräte habe ich schon mehrere getestet. Das Speedy Elektra 2 ist das einzige, daß ich mit meinen kranken Händen bedienen kann. Mit einem Elektro-Rollstuhl würde meine Mobilität noch schlechter sein, als mit meinem Aktiv-Rollstuhl. Er paßt nicht in die U-Bahn die hier hält und in den Bus paßt er auch nicht. Außerdem könnte ich damit nicht mehr ohne Hilfe einkaufen gehen, Zug fahren oder Freunde und Verwandte besuchen. Mein Leben würde sich nur noch draußen abspielen, weil ein E-Rolli zu groß und zu schwer ist um höhere Stufen oder enge Türen zu überwinden. Meine jetzige Situation würde sich mit einem Elektro-Rollstuhl massiv verschlechtern.

    Die finanziellen Mittel, die meine Krankenkasse allenfalls für so ein Hilfsmittel locker macht, reicht niemals für ein neues elektrisches Zuggerät. Deshalb ist es so, daß jeder der so etwas verschrieben bekommt, allenfalls ein Gebrauchtgerät erhält. Meistens ist das ein Mini-Trac, das von Speedy wird nicht so oft verschrieben. Doch irgend wo müssen doch diese gebrauchten Geräte her kommen?

    Gibt es irgend wo eine Regel, die fest legt, daß eine Krankenkasse für solche Hilfsmittel so wenig Geld zur Verfügung hat, daß sie nur ein gebrauchtes Hilfsmittel finanzieren kann?

    Meiner Krankenkasse geht es nur noch ums Geld, weil angeblich nur 4100 Euro zur Verfügung stehen. Neue Rollstuhlzuggeräte gibt es aber nicht unter 5500 Euro + Rollstuhladapter + Fahrtkosten + Einweisung.

    Gruß Karin
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    sehr gerne teile ich Ihnen mit, wo die gebrauchten Geräte der Krankenkassen herkommen. Es existiert eine konkrete Vorschrift, die besagt, dass die Krankenkassen den Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel leihweise überlassen dürfen. Dies geht aus § 33 V 1 SGB V hervor. Grundsätzlich liegt es also im Ermessen der Krankenkasse, Hilfsmittel leihweise oder im Leasing-Verfahren zur Verfügung zustellen. Wird das Hilfsmittel verliehen, muss es allerdings immer technisch geprüft sowie in hygienisch einwandfreiem Zustand sein. Auch optisch muss das Hilfsmittel, von leichteren Gebrauchsspuren abgesehen, in Ordnung sein. Soweit ein Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkasse besteht, erhalten Versicherte das Hilfsmittel für die Zeit, in der dieses benötigt wird. Daraus ergibt sich automatisch, dass viele der Hilfsmittel, die zur Verfügung gestellt werden, gebraucht sind.

    Dass die Krankenkassen den Versicherten gebrauchte Hilfsmittel zur Verfügung stellen dürfen, geht darüber hinaus nicht nur aus § 33 V 1 SGB V hervor, sondern auch aus vielen internen Rundschreiben der Krankenkassen und aus Richtlinien.

    Leider ist für die Zukunft absehbar, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen Stück um Stück weiter zurücknehmen werden, bis nur noch eine standardisierte Grundversorgung verbleibt.

    Mit freundlichen Grüßen,

    RA Florian Teßmer


  • Hallo Karin!

    Da ich sehr gut nachvollziehen kann,was Du im Moment durchmachst,möchte ich Dich darauf hinweisen,das sich die die Firma Speedy elektro nochmals bei mir gemeldet hat und meinte,Du möchtest Dich doch nochmals melden.

    Du mußt das natürlich selbst entscheiden.Mir wurde versichert,das sie Dir gerne helfen würden.
    Vielleicht lief beim ersten Gespräch etwas unglücklich.
    Das nächste währe,evtl. bei der Kasse nachzufragen,wie viel sie zuzahlen würden und den Rest zu versuchen,über Stiftungen zu erhalten.
    Deine Argumente sind sehr gut und würden bestimmt auch dort eindruck machen.
    Wünsche Dir viel Glück! Gruß SENDRINE 😀
  • Hallo Zusammen,

    ich habe mein Speedy Elektra! 😀 Naja, noch nicht ganz, aber ich hätte es schon haben können, wenn die Anbringung an meinen Rollstuhl geklappt hätte. So muß ich noch ein paar Tage warten. Ich habe einen Händler gefunden der ein gebrauchtes Speedy-Elektra hatte und so meinen Krankenkassensacharbeiter übereden können. Da dieses Fahrzeug nicht für mich angepaßt wurde, sondern für jemand anderen, müssen wir noch ein bischen basteln bis es paßt.

    Schade ist, daß ich leider keine Unterstützung bekam um ein neues Speedy Elektra zu bekommen, daß von vorn herein auf meinen Rollstuhl und meine Behinderung angepaßt ist. Ich hatte im Oktober (!) unseren Fachexperten "RechtsanwälteJanssen&Maluga" angeschrieben mit der Frage was es kosten würde, wenn er mir helfen würde, doch obwohl diese Kanzlei mitten in Düsseldorf ist, habe ich nie eine Antwort bekommen. Das finde ich schon etwas ägerlich! 🙁

    Liebe Grüße
    Karin
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