Wie kann ich diesen Umstand für mich lösen?
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Gibt es eine Möglichkeit einen Fahrer(Arbeitskolege)anteilsmässg zu bezahlen?
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Antworten
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Hallo
Sollte doch ganz einfach sein: MfG gegen BkB Mitfahrgelegenheit gegen Benzinkostenbeteidigung.
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Lieber Guenni,
wenn ich Dich verstanden habe, möchtest Du erfahren, ob Kosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück auch übernommen werden, wenn dabei ein Arbeitskollege Dich morgens mitnimmt und abends heimfährt, richtig?
Grundsätzlich werden Fahrten zur Arbeit nicht direkt übernommen, sondern steuerlich abgesetzt. Behinderte Arbeitnehmer können zusätzlich zu der gewöhnlichen Enternungspauschale weitere 0,30 Euro je Kilometer absetzen. Dafür ist ein GdB von mindestens 70 nötig.
Ob das in Deinem Falle (anteilige Kosten) greift, kann ich Dir jetzt nicht beantworten. Dazu fehlen Informationen über Dich. Welchen Grad der Behinderung hast Du, welche Merkzeichen besitzst Du? Diese Informationen kannst Du mir auch per PM zuschicken. Dann werde ich unseren Fachexperten informieren.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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