Muß ich mit einem Behinderungsgrad von 100 % die Rente beantragen und muß ich diesen Grad dem JobCen

Ich bekomme Hartz IV und habe vor kurzem einen Schwerbehindertenausweis mit 100 % GdB erhalten. Muß ich das dem JobCenter melden? Kann ich weiterhin Hartz IV bekommen? Ich möchte ungern schon in Rente gehen.

Antworten



  • Hallo Kariba 1! Du wirst bestimmt eine befriedigende Antwort hier erhalten.
    Mich selbst hat Dein Profil Neugierig gemacht.

    Ich hätte zugerne mehr darin über Dich gefunden.
    Auch welche Arbeit Du verrichtest macht mich Neugierig,da Dein Behindertenstatus vielleicht manchen Mut machen könnte.
    Freue mich vorerst von Dir gelesen zu haben und hoffe auf mehr.
    Noch schöne Adventtage wünscht Dir SENDRINE 😀
  • Liebe Kariba natürlich kannst Du mit 100% GdB noch arbeiten wenn Du willst und das kann Dir auch keiner verbieten.

    Natürlich werden es keine schweren arbeiten sein, sondern leichte die Du machen kannst wie zum Beispiel Büroarbeiten oder Computer arbeiten.

    Auch kommt es darauf an was Du gelernt hast, und in welchen Berufen Du schon gearbeitet hast, oder Erfahrungen sammeln konntest.

    Eine richtig große Hilfe ist auch in Deinem Fall der Integrationsfachdienst, denn es in jeder Stadt gibt. Sie bieten Hilfe bei der Job suche, darüber beraten sie dich in vielen Angelegenheiten hinaus. Bei den Firmen die Behinderte einstellen geben diese Kurse wie mann mit Behinderten umgeht, das fängt anbei der ersten Hilfe und hört bei der ständigen Betreuung durch einen Mitarbeiter noch lange nicht auf.

    Ich bin jedenfalls froh das es den Integrationsfachdienst gibt.


    Lesley
  • Guten Tag,

    also mit ein GdB (Grad der Behinderung) trifft keine Aussage über die berufliche Leistunfsfähigkeit, sondern nur über körperliche Einschränkungen die länger als ein halbes Jahr bestehen. Natürlich ist man damit auch erst einmal arbeitsfähig und bekommt auch weiterhin Hartz IV.

    Wichtig wäre das man den Schwerbehindertenausweis auf alle Fälle in Kopie an das Jobcenter weitergibt um evtl. Mehrbedarfe an Wohnraum, Heizkosten, Lebensmitteln geltend machen zu können.

    Außerdem ist der Ausweis auch für die Vermittlung von Arbeit wichtig, denn Menschen mit einem GdB erhalten evtl. Förderungen die ein potentieller Arbeitgeber bekommen kann.

    Ansprechpartner können am jeweiligen Ort die Integrationsfachdienste, der jeweilige Rehaträger (Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder Integrationsamt) sein, sowie der/die zuständige Behindertenbeauftragte.
  • Hallo Kariba,

    100% Arbeitsunfähig und 100% Schwerbehinderung sind zwei völlig verschiedene Dinge. Der Grad der Behinderung macht eine Aussage über den Umfang des Nachteilausgleichs, den Du mit einer Behinderung zu erwarten hast. Ein Nachteilausgleich ist zum Beimspiel das Dir mehr Hatz IV zusteht, daß Du mehr Urlaub bekommst und mehr von den Steuern absetzten kannst oder Deutschlandweit mit Wertmarke Bus und Bahn benutzen darfst. Nur wenn Du zu 100% Arbeitsunfähig bist, mußt Du in Rente gehen. Ist das nicht der Fall, darfst Du arbeiten bis Du umfällst. Eine volle Erwerbsminderung (100% Arbeitsunfähigkeit)liegt dann vor, wenn man vom Arzt nicht mehr Gesund geschrieben wird, weil man z.B. nach einer Reha-Kur als 100% arbeitsunfähig entlassen wird. Dann muß man einen Rentenantrag stellen. Krankenkasse und Rentenversicherung werden Dich in diesem Fall früh genug informieren.

    Gruß Karin
  • Auf jeden Fall mußt du es der ARGE mitteilen, ich selber habe 50% Schwerbehinderung und Rente kann ich nur ab dem 58 Lebensjahr beantragen, wie mir die Beratungsstelle in meinem Rehaaufenthalt mitgeteilt hat. Am besten du setzt dich mit deiner Rentenkasse in Verbindung und läßt dir eine Berechnung erstellen und dann den Antrag stellen.
    Viel Glück ... smile
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