Finanzielle Hilfe bei Ersteinrichtung

Hallo,
ich arbeite seit 7 Jahren bei den Lankwitzer Werkstätten für Behinderte.
Zum 1.01.2010 habe ich eine Wohnung gemietet.
Das Sozialamt übernimmt hierfür die Mietkosten und eine Grundsicherung.
Ich bekomme aber nicht zu erfahren, wie hoch der Zuschuß für eine Ersteinrichtung ist.
Eine Kücheneinrichtung ist nämlich auch nicht vorhanden.

Wer kann mir hierzu eine Hilfestellung geben?
Herzliche Grüße von Tobias

Antworten

  • Tobias,

    wende Dich doch an Dein Sozialamt und falls Du eine Pflegestufe hast auch an die Pflegeversicherung.
  • Hallo Tobias,
    also für Kühlschrank ,Waschmaschiene und Herd bekommst du Gutscheine.
    So geht das meistends und damit gehst du z.B zu Media Markt oder wo anders hin.
    Für Schränke,Sofa und Geschirr rechnen sie einen Betrag über den Du einen Bescheid bekommst.
    Darin ist dann alles aufgelistet.
    Es sei denn ihr habt stellen wo es Gebraucht Möbel gibt dann mußt du dort erst vorstellig werden nach 3 Maliger ablehnung kannst Du das Geld auch Bar bekommen.
    Da hängt dann ein Zettel dran wo eingetragen wird mit Datum und Unterschrift das Du da warst und sie nichts hatten.
    Sollte was da sein reichen sie die Rechnung Direkt beim Amt ein.
    So wird das bei uns in Niedersachsen gemacht ist aber auch Unterschiedlich.
    Gruß
    Herbi



    Fehler bitte bei Payback einlösen😀



  • Vielen Dank für diesen Hinweis,nun bin ich schon einen Scritt weiter.
    Gruß Tobias
  • Hallo Tobias,

    am besten du fragst deinen zuständigen Sachbearbeiter, wie das Procedere ist. Als allgemeine Information habe ich für dich gefunden:

    Erstausstattungen
    Ein Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung besteht nur bei einer Erstanmietung, nicht etwa bei einem Umzug. Zudem muss etwa die Neugründung eines Haushalts, Schwangerschaft, Geburt oder ein vergleichbarer Einschnitt in den persönlichen Lebensverhältnissen gegeben sein.

    Zur Erstausstattung der Wohnung gehören Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, wie Kühlschrank, Herd, Waschmaschine.

    Hier sind insbesondere auch die Regeln im U25 Bereich zu beachten: wenn ein unter 25 Jahre alter ALG 2 Empfänger aus der Wohnung der Eltern ausgezogen ist, übernimmt die ARGE nur dann die Leistungen der Erstausstattung für die Wohnung, wenn sie die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder diese Zusicherung nicht erforderlich war.

    Erstausstattung für Bekleidung gibt es insbesondere als Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.

    Die ARGE kann bei der Erstausstattung eine Pauschale auszahlen oder auch Sachleistungen erbringen

    Quelle: sozialhilfe24.de

    Viele Grüße, Iris,
    Redaktion MyHandicap
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