Habe Sle und seid kurzem einen Schwerbehindertenausweis mit dem Buchstaben G und 100%. Welche Rechte

In Hinsicht aus Job, Freizeit etc...

Antworten

  • Hallo Lupus90,
    da Fragen dieser Art recht häufig sind, haben wir die Antworten darauf in mehreren Artikeln zusammengefasst. In den folgenden Texten müsstest du eigentlich alles finden:

    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html#c4630
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis_steuer.html
    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html

    Bei weiteren Fragen melde dich jederzeit.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap
  • Hab noch eine Frage:

    Ich wohne in Köln, habe aber Familie in Berlin.
    Gibt es da auch Ermässigungen für mich wenn ich mit der Bahn reise, oder gilt das nur im Nahverkehr? Muss ich mich von einer S-Bahn zur anderen schleppen um kostenlos nach Berlin zu kommen?(GdB 50 -G-)
  • Hallo Lupus90, hallo Nomulus,

    Ellen Engel, unsere Fachexpertin für Mobilität der Deutschen Bahn, hat sich eure Fragen durchgelesen und folgendes geantwortet:

    Behinderte Menschen reisen im Fernverkehr der Deutschen Bahn im Rahmen des
    gültigen Preissystems. Das Angebot "BahnCard 50" allerdings erhalten
    schwerbehinderte Menschen (ab GdB 70) sowie Senioren ab 60 Jahre und
    Rentner wegen voller Erwerbsminderung zum ermäßigten Preis von 118 Euro
    (anstelle von 230 Euro) für die 2. Klasse bzw. 236 Euro (anstelle von 460
    Euro) für die 1. Klasse (Bescheinigung/Nachweis erforderlich).

    Die Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch IX stehen behinderten
    Menschen nach wie vor uneingeschränkt zur Verfügung. Schwerbehinderte
    Menschen können demnach Leistungen in Anspruch (hier sei beispielhaft
    genannt: eine unentgeltliche Beförderung mit Eisenbahnen des Bundes in D-,
    IRE-, RB-Zügen und S-Bahnen in der 2. Klasse auf den im Streckenverzeichnis
    eingetragenen Strecken mit Ausweis und Wertmarke mit Streckenverzeichnis)
    nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis und - für einen Teil der
    Leistungen - zusätzlich eine gültige Wertmarke besitzen. Einen
    detaillierten Überblick der Leistungen finden Sie auf unserer Webseite
    http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml

    Die unentgeltliche Nutzung von Fernverkehrszügen war dabei bislang nicht
    beabsichtigt und wird auch weder vom Gesetzgeber noch von den Dachverbänden
    der Behindertenselbsthilfe gefordert. Alle zum Schienenpersonennahverkehr
    zählenden Zugprodukte werden von den gesetzlichen Regelungen erfasst.
    Selbstverständlich ist erkennbar, dass durch die Entstehung immer neuer
    Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften mit eigener Tarifgestaltung und
    teilweiser Einbeziehung von IR-Zügen für schwerbehinderte Menschen eine
    außerordentlich preisgünstige Möglichkeit für durchgängige Fernreisen
    entstanden ist. Da die öffentliche Hand entsprechende Ausgleichsleistungen
    aufwendet, steht die Deutsche Bahn AG dieser Möglichkeit völlig offen
    gegenüber. Theoretisch könnten alle Fernverkehrsprodukte in die Regelungen
    des SGB IX einbezogen werden, was allerdings mit dem Ziel des
    Nachteilsausgleiches kaum noch zu begründen wäre.

    Auskünfte zu allen Fragen der Leistungen für behinderte Menschen erhalten
    Sie von unseren VerkäuferInnen in den Reiezentren, über die Broschüre
    „Mobil mit Handicap - Services für mobilitätseingeschränkte Reisende“ und
    das Internet sowie fernmündlich über die Mobilitätsservice-Zentrale.
    Außerdem stehen Auskunftsstellen bei allen Verkehrsverbünden zur Verfügung,
    deren Erreichbarkeit aus der o. g. Broschüre zu entnehmen ist.

    Liebe Grüße von
    Michaela
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