schulwegdauer für ein anfallskind.

liebe forengemeinde


mein enkelkind ist 8 jahre - geistig behindert und ein anfallskind.

sein schulweg mit dem bus betrug bisher ca. 30 min.
nun soll er mit einem anderen bus fahren.

für ihn heißt das- 7 uhr abfahrt- schulbeginn 8.30 uhr.

90 min im bus sitzen.

schulende 15.30 uhr - 17 uhr zu hause.

ich halte das für unzumutbar.

gibt es bestimmungen, die den schulweg regeln ?

danke für eure aufmerksamkeit.

Antworten

  • hallo großvater,

    das ist aber heftig.
    die gleiche schule?
    nur ein anderer bus?
    wenn es *nur* der andere bus
    ist, ist das mehr als unverständlich für mich.
    wurde das begründet?

    das ist wirklich sehr
    heftig.

    ist es ein spezieller bus?
    oder ein üblicher schulbus?

    viele grüsse

    christiane


  • Hallo Großvater!

    Ich habe heute im Radio einen Beitrag gehört über dieses Problem.das inzwischen viele Kinder betrifft.

    Das was hier den Kindern zugemutet wird,ist skandalös.
    Da hilft wohl nur,sich zu organisieren und dagegen vorzugehen.


    Ich wünsche allen Kinder,denen das gleiche zugemutet wird,das sich die Erziehungs-berechtigten dagegen auflehnen.

    Viel viel Glück.Meine Unterstützung habt Ihr!!!!!!

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo großvater,

    es gibt da vielleicht eine relativ einfache Lösung:
    Wenn ein Arzt - am besten ein Facharzt und nicht der einfache Hausarzt - bescheinigt, dass Dein Enkelkind eine solch lange Fahrt aus gesundheitlichen Gründen nicht verkraftet kann man damit beim Sozialamt die Kostenübernahme für einen Fahrdienst erwirken
  • Hallo großvater,

    ich habe mehere Jahre an einer Körperbehindertenschule gearbeitet und muß Dir leider sagen, daß das "normal" ist. Die Kinder stehen oft schon vor 5:00 Uhr auf und werden ab 7:00 Uhr Zuhause abgeholt. Bei meiner Schule kamen die Behindertentransporte oft weit vor 7:30 Uhr an der Schule an und parkten dort mit den Kindern im Auto, bis sie um 7:45 Uhr aus den Autos gelassen werden durften. Schulbeginn war um 8:05 Uhr. Viele Kinder starteten ihren Tag übermüdet und überfordert. Dies merkten wir Betreuer besonders nach den großen Ferien und oder nach der Umstellung zur Sommerzeit. Viele Kinder wurden morgens ohne Frühstück zuhause los geschickt, weil die Zeit dazu fehlte oder sie zu müde zum Frühstücken waren. Manchmal mußte ich auch die morgentlichen Medikamente wie inhalieren übernehmen, weil die Familie es nicht schaffte, ihr Kind so früh gut versorgt zu hause los zu schicken. Es ist für die Kinder absolut grenzwertig. In meinem Beruf (Kinderkrankenschwester) mußte ich im Schichtdienst oft um 5:00 oder 4:00 Uhr aufstehen. Das ist so eine frühe Zeit, daß man den ganzen Tag nicht richtig fit wird. Ganz besonders schwer war das, wenn ich mehr als drei Tage Frühdienst hatte. Leider gab es damals für mich an dieser Schule keine Möglichkeit etwas daran zu ändern. Aber Eltern sind da einflußreicher. Der Schulbeginn wird aber nicht viel veränderbar sein. Es gibt in Deutschland ein Gesetz, daß es verbietet, daß die Schule später anfängt, als bei uns üblich. Die Eltern könnten versuchen sich zu organisieren um durch zu setzten, daß der Fahrdienst besser organisiert wird. Oder die Eltern des Kindes versuchen einen Taxitransport durch zu setzten. Das funktioniert aber nur, so wie Justin schon schrieb, wenn ein medizinscher Grund dafür vorliegt. Ich freue mich das Du hier dieses Thema angesprochen hast. Mir taten die armen Kinder immer sehr leid. Du hast dafür gesorgt das dieses Thema in die Öffentlichkeit getragen wird. Das finde ich sehr gut.

    Gruß Karin
  • Hallo,
    das ist die Normale Schulzeit für ein normales Kind.
    Von dem Gewicht der Bücher die sie schleppen müßen mal ganz abgesehen.
    Unsere Tochter ist auch nicht früher zu Hause
    und dann muß noch Hausaufgaben gemacht werden und für Arbeiten üben.
    Als mein Mann arbeitet im Schichtdienst und das müßen hier Kinder anb der 6 Klasse
    auch schon leisten.
    Die schlafen dann sogar im Bus ein.
    Das ist kein seltener Fall.
    Für ein krankes Kind ist das erst recht eine Zumutung.
    Finde ich.
    Dann sollen aber die Kinder noch Freizeit haben und das ist unmöglich.
    Der Sportverein und der Musikunterricht muß dann gestrichen werden.
    Kontakte nach aussen finden dann am Wochenende statt.
    Und weil das nicht reicht wird schon vorgegeben was man zu Weihnachten
    schenken soll auch da ist keine freie Wahl mehr.
    Es kann nur schlimmer werden.
    Gruß
    Herbi


  • Hallo Großvater,

    man liest`s und denkt einfach nur: das kann doch nicht wirklich wahr sein !
    Kinder sind in vielen Dingen schon Leidtragende....., sie können für nichts, ja das ist wahrlich unzumutbar, für jedes Kind, ob mit oder ohne Behinderung,
    sie m ü s s e n in die Schule, das regelt der Gesetzgeber, ist auch gut so, aber für gezielte Lösungen bedarf es dann einen Kampf, zu realisieren, was Normalität sein sollte, dass jedes Kind und gerade kleinere Kinder, die Möglichkeit haben, ausgeschlafen und strapatzenlos den Schultag erleben zu dürfen.

    Mit Deinem kleinen Enkelchen, es ist sicher kein Einzelfall, wenn Karin auch mal kurz berichtet hat in ihrem Beitrag....., das betrifft sicher genügend Kinder....
    Ja - und stellt mit Unterstützung Eures Facharztes unbedingt einen Antrag auf einen Fahrdienst, wenn man mal nicht alles noch schwärzer malt, denke ich, hättet Ihr bestimmt Erfolg und das hat Euer Enkelkind verdient, dafür haben seine Großeltern und Eltern auch schon gearbeitet, oder ?

    Mein Daumendrücken habt Ihr und ich wünsche viel Erfolg und alles Gute !

    lieben Gruß *~*
  • Hallo!

    Nach Lesen,Eurer Beiträge,sehe ich morgens die Kinder vor meinem Küchenfenster,wie sie häufig mit viel zu schweren Schulranzen zum Bus gehen.

    Manchmal erzählt das eine oder andere Kind,seine Sorgen,wenn ich unterwegs bin.

    Es macht mich manchmal sehr traurig und ich denke dabei auch an diejenigen,die irgendwann ihrer Hilfloßigkeit mit Gewalt und agressionen anderer Art ausdruck verleihen.
    Jeder einzellne sollte sich fragen,was im der Mensch an seiner Seite oder Nähe wert ist und was man tun könnte,das eine oder andere zu erleichtern..
    Dazu gehört,das besonders in Betriebe wieder soziale Gedanken einziehen müßen.

    Solange das Geld in den Köpfen vorrang hat und weniger,das wie und warum,wird sich kaum was verändern und solange die solidarität nicht funktioniert auch nicht.
    Unsere Kinder zeigen uns tagtäglich,wo die schwachpunkte sind,es wird Zeit,die Augen aufzumachen.
    Wünsche allen einen schönen ersten Advent,der uns in den Wochen zeigen will,auf das wesentliche zu achten und wenn nötig oder mit Wissen zu helfen.
    Das haben hier gerade Justin-Karin mit Ihrem Wissen getan und wir andere mit unseren Eindrücken und Gefühlen.Ich hoffe,das sich andere mitangesprochen fühlen und mit helfen was zu verändern.Lieben Gruß SENDRINE
  • Hallo Großvater,

    Schule ist Ländersache. Daher müsste man beim entsprechenden Kultusministerium (Referat Schülerbeförderung) anfragen. Ich mach das gerne für dich, wenn du mir dein Bundesland verrätst.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Zitiert von Sendrine
    "Solange das Geld in den Köpfen vorrang hat und weniger,das wie und warum,wird sich kaum was verändern und"

    treffender hättest Du es nicht sagen können, nur leider zeigt kein Politiker interesse an unseren Kindern, diese stecken das Geld lieber in`s Militär.

    Wenn sie intresse haben, stehen sie grinsend und heuschlerich neben ihnen und versprechen in die Kameras das Blaue vom Himmel.

    Aber Apropo Politiker es gibt doch in jedem Bundesland von jeder Partei eine Bürgesprechstunde, sprech doch da mal das Proplem an, denn gerade Politiker sollten doch für jedes Proplem ein offenes Ohr haben.

    Versuch es doch einfach mal und villeicht hast Du Glück.

    Ich jedenfalls würde es versuchen.

    Lesley
  • Hallo,
    da fällt mir ein das Schulaufsichtsamt kann man da anschreiben.
    Die bewilligen nicht nur schülerbeförderung sondern auch den Schulwechsel.
    Leider gibt es da auch fristen bis wann das da sein muß
    um eine rechtzeitige Entscheidung zu haben.
    Bei uns ist das schon länger her aber ich meine der termin ist ende Januar.
    Den Antrag kann man formlos auf einem Zettel machen
    wichtig ist nur das er per Einschreiben geht.
    Entweder wird dann soford entschieden oder aber zum nächsten Schuljahr.

    Das schulaufsichtsamt muß nämlich Kosten tragen für die Schüler
    beförderung.
    Unterlagenwürde ich erstmal anbieten aber noch nicht hinschicken
    Das Ärztliche Artest würde ich aber schon jetzt besorgen damit es zur verfügung steht.

    Gruß
    Herbi
  • Iris_MyHandicap schrieb:
    Hallo Großvater,

    Schule ist Ländersache. Daher müsste man beim entsprechenden Kultusministerium (Referat Schülerbeförderung) anfragen. Ich mach das gerne für dich, wenn du mir dein Bundesland verrätst.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap



    danke für das interesse
    wir wohnen in NW - Kreis lippe

    Reg- Bez. Detmold

    gruß großvater
  • Hallo Großvater, ich habe soeben mit dem Schulministerium NRW telefoniert. In der Schülerfahrkostenverordnung § 13, speziell Abschnitt 3 findet sich die Regelung zur Beförderungszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, im Folgenden findest du die betreffenden Abschnitte kopiert:

    § 13 Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    (1) Bei Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schülerfahrkosten
    nur die Kosten, die nach dem genehmigten Beförderungsentgelt unter
    Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen für die preisgünstigste
    Verkehrsverbindung zwischen Wohnung, Schule und Unterrichtsort
    notwendig entstehen.

    (2) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel zumutbar,
    wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen der Wohnung
    und der nächstgelegenen Haltestelle sowie zwischen der zur Schule
    nächstgelegenen Haltestelle und der Schule oder dem Unterrichtsort für
    die Schülerin oder den Schüler der Grundschule, der entsprechenden
    Klassen der Förderschule und des Förderschulkindergartens insgesamt
    nicht mehr als 1,0 km und für die Schülerin oder den Schüler der übrigen
    Klassen insgesamt nicht mehr als 2,0 km beträgt.

    (3) Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar, wenn der
    regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen
    für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei
    Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend
    vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Für Schülerinnen und
    Schüler der Grundschule, der entsprechenden Klassen der Förderschule
    und des Förderschulkindergartens soll eine Schulwegdauer von insgesamt
    mehr als einer Stunde nicht überschritten werden; regelmäßige Wartezeiten
    in der Schule vor und nach dem Unterricht sollen für diese Schülerinnen
    und Schüler nicht mehr als 45 Minuten insgesamt betragen.

    (4) Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung
    ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar,
    soweit ein entsprechender Nachweis gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 geführt
    wird.
    (5) Die Erstattung höherer Fahrkosten ist ausgeschlossen, wenn die Schülerin
    oder der Schüler eine andere als die vom Schulträger festgelegte wirtschaftlichste
    Beförderungsart wählt. Stellt der Schulträger oder ein von ihm
    beauftragtes Verkehrsunternehmen nach § 12 Abs. 4 Fahrausweise für öffentliche
    Verkehrsmittel zur Verfügung, entfällt jegliche Erstattung von
    Fahrkosten.

    § 14
    Schülerspezialverkehr
    (1) Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder
    unwirtschaftlicher als die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs oder ist
    die Benutzung dieser Verkehrsmittel nicht zumutbar, sind Schülerfahrkosten
    nur die Kosten, die bei der Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr
    notwendig entstehen. Hierzu zählen nur die Kosten für die günstigste,
    der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Streckenführung. § 13 Abs. 2
    bis 4 gelten entsprechend. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs
    entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten.
    (2) Ein Schülerspezialverkehr nach Absatz 1 ist, in der Regel zwei Monate
    vor seiner Einrichtung, der Bezirksregierung anzuzeigen.
    (3) Aus Gründen der wirtschaftlichsten Beförderung sollen öffentliche
    Schulträger bei Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs mit anderen öffentlichen
    oder privaten Schulträgern zusammenarbeiten.
    § 15
    Beförderung mit Privatfahrzeugen
    (1) Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Schülerspezialverkehren
    nicht möglich oder ist die Benutzung dieser Verkehrsmittel
    nicht zumutbar (§ 13 Abs. 2 bis 4), so hat der Schulträger die Kosten
    einer Beförderung mit Privatfahrzeugen (einschließlich Taxen und Mietwagen)
    nach § 16 zu tragen, sofern nur durch diese Art der Beförderung der
    regelmäßige Schulbesuch gewährleistet ist.
    (2) Die Benutzung eines Privatfahrzeugs ist in der Regel nur von der Wohnung
    bis zur nächstgelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels
    oder eines Schülerspezialverkehrs notwendig.



    Um Genaueres zu deinem Fall zu sagen, bräuchten wir mehr Detailinformationen. Eine Möglichkeit für dich wäre, sich mit dem Schulträger in Verbindung zu setzen, ob eine andere Regelung möglich wäre oder an das Sculministerium NRW mit einer genauen Schilderung des Sachverhaltes zu schreiben. Dort kann man dir dann konkrete Auskunft geben.
    Gern unterstützen auch wir dich. Melde dich also gern bei weiteren Fragen.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap
  • liebe leser,

    möchte euch nun heute einen kleinen zwischenbericht geben.

    erst mal vielen dank für eure anteilnahme und tipps.

    wir haben einen teilerfolg erzielt.

    der hinweg dauert nur noch 30 min. der rückweg ist noch ein problem, wir sind da aber guter hoffnung.

    nachdem der kreis erst meinte nichts ändern zu können, wir dann in düsseldorf angerufen haben und auf die einschlägigen §§ hingewiesen haben, bekamen wir weinen rückruf aus düsseldorf wo uns der § 13 genannt wurde- dies war uns schon bekannt.
    frau iris röder hatte ja auch in düsseldorf angerufen- dies geschah wohl ziemlich zeitgleich mit unserem anruf.

    wir haben dann den kreis angeschrieben und um klärung gebeten.

    wie aus der schule zu erfahren war, laufen da gerade die telefone heiß- und glaubt einem besorgtem großvater- sie werden erst dann abkühlen, wenn alles geklärt ist.
    sicher ist auch dass wir landtagswahlen in nw haben- da bemüht man sich schon vielleicht etwas mehr.

    und vielleicht etwas überspitzt-es kann nicht sein, dass tiertransporte mehr überwacht werden- als die beförderung unser schulkinder.
    in diesem sinne
    frohe festtage und freut euch an euren kindern, die uns immer wieder zeigen, was wirklich wichtig ist.

    bis nächstes jahr.
    euer großvateer




  • Hallo lieber Großvater,

    ich freue mich sehr über Deinen und Iris Teilerfolg. Weiter zu kämpfen macht nun erst Recht einen Sinn. Übrigens, daß man hier in Düsselorf offener mit den Problemen behinderter Bürger umgeht, liegt glaube ich, nicht so sehr an den bevorstehenden Landtagswahlen in NRW. Düsseldorf selber har sich ein neues Ziel gesetzt und möchte die behindertenfreundlichste Stadt Deutschlands werden. Diese Veränderungen spüre ich als Rollstuhlfahrer in meinem Alltag hier in Düsseldorf sehr. Das dieser neue Wind,, der in Düsseldorf weht nicht am Kultusmimnisterium vorbei geht, kann ich mir gut vorstellen. 😉

    Gruß Karin


  • Hallo Großvater!
    Was für eine tolle Nachricht.

    Wünsche Dir und Deiner Familie ein friedliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches 2010.
    Es ist unglaublich schön,das Du Dich um Dein Enkelkind so sehr bemühst und wünsche Dir deshalb viel Kraft weiterhin.
    Alles Liebe
    SENDRINE 😀


  • Hallo Großvater,

    so einen fürsorglichen Opa, bräuchte jedes Kind.

    Mach weiter so.

    Über den Teilerfolg freu ich mich mit Euch.

    Einen guten Rutsch und alles Gute 2010.

    LG Kerstin
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