gibt es als rollifahrer einen mehrbedart nicht auf ernährung bezogen

die arge weiß angeblich nichts von einem mehrbedarf nur bei besonderer ernährung ich weiß aber das es das gibt und wo gibt es das schriftlich

Antworten

  • Hallo,

    http:// www.arbeitsagentur.de/.../Anlage-MEB-Aerztl-Bescheinigung-Mehrbedarf-Ernaehrung.pdf



    das ist der Antrag zum abgeben bei der ARGE.


    LG Kerstin
  • Liebe ilyesabc@arcor.de,

    welche (Sozial-)Leistung ist hier gemeint? ALG II bzw. Hartz IV, vermute ich mal. Wenn ich richtig liege, dann steht einem Menschen mit Behinderung ein Mehrbedarf von 35% auf den ihm zustehenden Regelsatz zu (laut SGB II § 21 Absatz 4).

    Voraussetzung ist, dass der Antragsteller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX § 33 sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach SGB XII § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 erhält.

    Wenn Du hier aber etwas anderes meinst, so konkretisiere Deine Anfrage dann bitte.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • kleine1964 schrieb:
    Hallo,

    http:// www.arbeitsagentur.de/.../Anlage-MEB-Aerztl-Bescheinigung-Mehrbedarf-Ernaehrung.pdf

    LG Kerstin


    das ist der Antrag zum abgeben bei der ARGE.
    ja das weis ich ich meine aber nicht auf ernährung bezogen sonder wegen 100% schwerbehinderung rollstuhl

  • ilyesabc@arcor.de schrieb:
    die arge weiß angeblich nichts von einem mehrbedarf nur bei besonderer ernährung ich weiß aber das es das gibt und wo gibt es das schriftlich


    Hallo

    Mehrbedarf § 42 Nr.3 SGB XII


    Bin auch Rollstuhlfahrerin

    LG Kerstin
  • Hallo,
    versuch mal über google Harz 4 und mehrbedarf für Rollstuhlfahrer.
    Unter dem Teil der für Schwangere ist steht auch was für Rollstuhlfahrer.
    Ich schau noch mal nach einer besseren Erklärung.
    Vieleicht hilft das erstmal weiter.
    Gruß
    Herbi

  • Hallo,
    das ist der Orginaltext:


    Mehrbedarf für Behinderte

    Ein Hartz IV Empfänger, der behindert ist, erhält einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes, wenn er Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Eingliederungshilfen bezieht oder vor kurzem bezogen haben.

    Gruß
    Herbi


  • Hallo!
    Wenn du z.b. nicht mehr Arbeiten Kannst, und erweiterte Grundsicherung erhältst dann bekommst du bei Merkzeichen G u.AG 17% Mehrbedarf.
    Oldman

  • Oldman schrieb:
    Hallo!
    Wenn du z.b. nicht mehr Arbeiten Kannst, und erweiterte Grundsicherung erhältst dann bekommst du bei Merkzeichen G u.AG 17% Mehrbedarf.
    Oldman





    Genau Oldmann,





    deshalb habe ich den § gepostet, ich habe auf meiner Grundsicherungsberechnung als Mehrbedarf 61,03 euro.


    LG Kerstin
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